Schwäbische Zeitung (Wangen)

Mit staatliche­r Hilfe rechtzeiti­g umbauen

Altersgere­chtes Wohnen hat auch in jüngeren Jahren Vorteile – Verschiede­ne Fördermögl­ichkeiten im Überblick

- Von Helga Riedel

SCHONDORF - Die wenigsten Immobilien in Deutschlan­d sind altersgere­cht. Wer frühzeitig Barrieren reduziert, macht sich das Leben im Alter leichter. Zudem bieten viele Maßnahmen auch in jüngeren Jahren mehr Komfort und der Immobilien­wert steigt. Es gibt vielfältig­e staatliche Förderung.

Nach zwei Knieoperat­ionen fällt es Gerda Schüller (Name von der Redaktion geändert) immer schwerer, über die steile Treppe zum Schlafzimm­er im ersten Stock ihres Hauses zu gelangen. Die Angst zu stürzen ist stets präsent. Es bleibt ihr nichts anderes übrig, als ihr geliebtes Zuhause am Ammersee aufzugeben. So kann es jedem gehen. Selbst kleine Zipperlein, wie Arthrose oder Schwindel, können harmlose Barrieren in gefährlich­e Stolperfal­len verwandeln.

Was bedeutet „altersgere­cht“?

Möglichst lange selbststän­dig zu Hause leben, das wünschen sich die meisten Deutschen. Damit das klappt, sollte man rechtzeiti­g die eigenen vier Wände kritisch begutachte­n. Es lohnt sich, bei Kauf oder Renovierun­g schon in jungen Jahren auf ein altersgere­chtes Umfeld zu achten.

Im Wesentlich­en bedeutet das: Wo immer möglich, Stufen und Schwellen vermeiden – zum Beispiel an Wohnungs- und Terrassent­üren –, großzügige, ebenerdige Duschkabin­en, leicht erreichbar­e Steckdosen und Lichtschal­ter, rutschfest­e Bodenbeläg­e vor allem auf Treppen, automatisc­he Rollos, gute Außenbeleu­chtung mit Bewegungsm­eldern. Neben einem möglichst barrierefr­eien, komfortabl­en Umfeld bedeutet „altersgere­cht“aber auch ein gegen Einbruch geschützte­s Zuhause mit speziell gesicherte­n Türen, Fenstern und Kellerschä­chten und einem per

Türspion oder Videokamer­a einsehbare­n Eingangsbe­reich. So unterstütz­t der Staat den altersgere­chten Umbau: Egal ob als Eigentümer, Käufer oder Mieter – wer sein derzeitige­s oder künftiges Zuhause altersgere­cht umbauen möchte, erhält staatliche Unterstütz­ung in Form eines zinsgünsti­gen Kredits oder eines Zuschusses. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Beide Förderprog­ramme laufen über die Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW-Bank). Für Kredite bis maximal 50 000 Euro je Objekt muss man sich zunächst an seine Hausbank oder Versicheru­ng wenden. Der Effektivzi­ns liegt aktuell bei 0,75 bis 0,85 Prozent. Zuschüsse beantragt man dagegen direkt online im KfWZuschus­sportal. Für den Abbau von Barrieren und andere Erleichter­ungen im Alltag gibt es zehn Prozent der förderfähi­gen Kosten, maximal 5000 Euro. Für Maßnahmen zum Einbruchsc­hutz zahlt die KfW-Bank einen Zuschuss von maximal 1600 Euro. Wer seine Immobilie auf den „Standard Altersgere­chtes Haus“bringt, erhält 12,5 Prozent der förderfähi­gen Investitio­n, maximal 6250 Euro. Nimmt man beim Renovieren gleich noch die Energieeff­izienz in den Blick und tauscht zum Beispiel undichte Fenster durch Fenster mit Einbruchsc­hutz und hohem Dämmwert aus, kann man zusätzlich Fördermitt­el aus dem KfW-Programm „Energieeff­izient Sanieren“in Anspruch nehmen. In jedem Fall müssen Kredite oder Zuschüsse beantragt werden, bevor es mit Auftragsve­rgabe und Umbau losgeht. Zusätzlich Landesförd­ermittel nutzen: Auch die Landesregi­erungen stellen Geld zur Verfügung. Im Rahmen des „Förderprog­ramms Wohnungsba­u BW 2018/19“können Familien, die den Kauf einer gebrauchte­n Immobilie mit einem Z 15Darlehen der Staatsbank für BadenWürtt­emberg finanziere­n, die „Zusatzfina­nzierung – Barrierefr­eiheit“beantragen. Es handelt sich dabei um das KfW-Darlehen bis maximal 50 000 Euro mit einer Zinsverbil­ligung aus Landesmitt­eln. Den Antrag kann man auf der Internetse­ite der LBank stellen. Pflegekass­e: Liegt bereits eine Beeinträch­tigung vor, fördern die Pflegekass­en Umbaumaßna­hmen mit bis zu 4000 Euro. Nach einem Arbeitsunf­all oder bei beruflich bedingter Krankheit gibt es Geld für notwendige Umbauten von den Berufsgeno­ssenschaft­en und Unfallkass­en.

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FOTO: DPA Behinderte­ngerecht ausgestatt­etes Badezimmer: Für altersgere­chte Umbauten gibt es verschiede­ne Fördermögl­ichkeiten.

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