Mit staatlicher Hilfe rechtzeitig umbauen
Altersgerechtes Wohnen hat auch in jüngeren Jahren Vorteile – Verschiedene Fördermöglichkeiten im Überblick
SCHONDORF - Die wenigsten Immobilien in Deutschland sind altersgerecht. Wer frühzeitig Barrieren reduziert, macht sich das Leben im Alter leichter. Zudem bieten viele Maßnahmen auch in jüngeren Jahren mehr Komfort und der Immobilienwert steigt. Es gibt vielfältige staatliche Förderung.
Nach zwei Knieoperationen fällt es Gerda Schüller (Name von der Redaktion geändert) immer schwerer, über die steile Treppe zum Schlafzimmer im ersten Stock ihres Hauses zu gelangen. Die Angst zu stürzen ist stets präsent. Es bleibt ihr nichts anderes übrig, als ihr geliebtes Zuhause am Ammersee aufzugeben. So kann es jedem gehen. Selbst kleine Zipperlein, wie Arthrose oder Schwindel, können harmlose Barrieren in gefährliche Stolperfallen verwandeln.
Was bedeutet „altersgerecht“?
Möglichst lange selbstständig zu Hause leben, das wünschen sich die meisten Deutschen. Damit das klappt, sollte man rechtzeitig die eigenen vier Wände kritisch begutachten. Es lohnt sich, bei Kauf oder Renovierung schon in jungen Jahren auf ein altersgerechtes Umfeld zu achten.
Im Wesentlichen bedeutet das: Wo immer möglich, Stufen und Schwellen vermeiden – zum Beispiel an Wohnungs- und Terrassentüren –, großzügige, ebenerdige Duschkabinen, leicht erreichbare Steckdosen und Lichtschalter, rutschfeste Bodenbeläge vor allem auf Treppen, automatische Rollos, gute Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern. Neben einem möglichst barrierefreien, komfortablen Umfeld bedeutet „altersgerecht“aber auch ein gegen Einbruch geschütztes Zuhause mit speziell gesicherten Türen, Fenstern und Kellerschächten und einem per
Türspion oder Videokamera einsehbaren Eingangsbereich. So unterstützt der Staat den altersgerechten Umbau: Egal ob als Eigentümer, Käufer oder Mieter – wer sein derzeitiges oder künftiges Zuhause altersgerecht umbauen möchte, erhält staatliche Unterstützung in Form eines zinsgünstigen Kredits oder eines Zuschusses. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Beide Förderprogramme laufen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank). Für Kredite bis maximal 50 000 Euro je Objekt muss man sich zunächst an seine Hausbank oder Versicherung wenden. Der Effektivzins liegt aktuell bei 0,75 bis 0,85 Prozent. Zuschüsse beantragt man dagegen direkt online im KfWZuschussportal. Für den Abbau von Barrieren und andere Erleichterungen im Alltag gibt es zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5000 Euro. Für Maßnahmen zum Einbruchschutz zahlt die KfW-Bank einen Zuschuss von maximal 1600 Euro. Wer seine Immobilie auf den „Standard Altersgerechtes Haus“bringt, erhält 12,5 Prozent der förderfähigen Investition, maximal 6250 Euro. Nimmt man beim Renovieren gleich noch die Energieeffizienz in den Blick und tauscht zum Beispiel undichte Fenster durch Fenster mit Einbruchschutz und hohem Dämmwert aus, kann man zusätzlich Fördermittel aus dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“in Anspruch nehmen. In jedem Fall müssen Kredite oder Zuschüsse beantragt werden, bevor es mit Auftragsvergabe und Umbau losgeht. Zusätzlich Landesfördermittel nutzen: Auch die Landesregierungen stellen Geld zur Verfügung. Im Rahmen des „Förderprogramms Wohnungsbau BW 2018/19“können Familien, die den Kauf einer gebrauchten Immobilie mit einem Z 15Darlehen der Staatsbank für BadenWürttemberg finanzieren, die „Zusatzfinanzierung – Barrierefreiheit“beantragen. Es handelt sich dabei um das KfW-Darlehen bis maximal 50 000 Euro mit einer Zinsverbilligung aus Landesmitteln. Den Antrag kann man auf der Internetseite der LBank stellen. Pflegekasse: Liegt bereits eine Beeinträchtigung vor, fördern die Pflegekassen Umbaumaßnahmen mit bis zu 4000 Euro. Nach einem Arbeitsunfall oder bei beruflich bedingter Krankheit gibt es Geld für notwendige Umbauten von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.