Volksbegehren zu gebührenfreien Kitas vor dem Aus
Der Antrag der SPD ist laut Innenministerium nicht zulässig – Es geht um Hunderte Millionen Euro pro Jahr
STUTTGART (lsw) - Das geplante Volksbegehren für gebührenfreie Kitas im Südwesten droht zu platzen. Das Innenministerium teilte am Montag mit, dass der von der oppositionellen SPD gestellte Antrag für ein Volksbegehren nicht zulässig sei. Die Landesverfassung erlaube keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über den Landesetat – auch nicht über Abgabengesetze, hieß es zur Begründung. Die SPD will am Landesverfassungsgericht gegen diese Entscheidung vorgehen, wie Landeschef Andreas Stoch sagte.
Die SPD will eine kostenlose Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt durchsetzen. Ihr Gesetzentwurf sieht eine Beitragsfreiheit für bis zu 35 Betreuungsstunden pro Woche vor. Mitte Februar übergab die SPD 17 000 Unterschriften und reichte einen Antrag für ein Volksbegehren ein. Wäre der Antrag genehmigt worden, hätte die SPD weitere Unterschriften sammeln müssen. Nötig gewesen wären etwa 770 000 Stück. Am Ende hätte eine Volksabstimmung stehen können.
SPD-Landeschef Stoch warf dem Innenministerium vor, eine politisch motivierte Entscheidung getroffen zu haben. Die Menschen könnten so eine „juristische Spiegelfechterei“nicht nachvollziehen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) stellte sich hinter die Entscheidung des Ministeriums. Es habe sich um eine rein verfassungsrechtliche Prüfung gehandelt. Grünen-Landeschefin Sandra Detzer bedauerte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Volksbegehren nicht erfüllt zu sein scheinen. „Wir begrüßen, dass der Verfassungsgerichtshof für Klarheit sorgen wird.“
In den baden-württembergischen Kommunen müssen Eltern derzeit unterschiedlich hohe Beträge für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas zahlen. Insgesamt geht es nach Angaben des Städtetages um 730 Millionen Euro im Jahr. Die SPD spricht von 529 Millionen Euro im Jahr, die dann aus dem Landesetat kommen sollen. Die grün-schwarze Landesregierung lehnt eine generelle Gebührenfreiheit ab. Ministerpräsident Kretschmann hatte wiederholt erklärt, zwar dürften Menschen mit kleinen Einkommen nicht über Gebühr belastet werden. Aber alle zu entlasten, gebe der Haushalt nicht her.