Hohe Hürden für Passentzug bei deutschen Dschihadisten
Bundesinnenministerium und Justizministerium haben sich auf ein entsprechendes Gesetz geeinigt
BERLIN (dpa/AFP) - Die Bundesregierung will Kämpfern für ausländische Terrormilizen künftig unter bestimmten Bedingungen den deutschen Pass entziehen lassen. Voraussetzung ist, dass sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen und volljährig sind. Die Regelung soll zudem nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Fälle gelten. Darauf haben sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) geeinigt und damit einen Streit beigelegt.
Was plant die Koalition?
Dschihadisten, die eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen und volljährig sind, soll der deutsche Pass entzogen werden, wenn sie sich an Kämpfen beteiligt haben. Denn damit manifestiere sich „eine Abwendung von der Bundesrepublik Deutschland und ihrer freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, wie es in dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums heißt.
Für wen wird das Gesetz gelten – und für wen nicht?
Die Neuregelung wird nur für Dschihadisten gelten, die sich in der Zukunft an Kämpfen beteiligen. Andernfalls läge ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vor. Dieses besagt, dass neue Gesetze nicht auf einen früher stattgefundenen Sachverhalt angewandt werden dürfen. Deshalb wird die Neuregelung nur für Dschihadisten gelten, die sich künftigen Kämpfen anschließen. Bei jenen, die sich bereits in der Vergangenheit daran beteiligt haben, wird das Gesetz nicht greifen. Das gilt auch für jene Kämpfer, deren Rückführung ins jeweilige Heimatland US-Präsident Donald Trump gefordert hatte. Ihnen kann zwar unter Umständen in Deutschland der Prozess gemacht werden, ihren deutschen Pass dürfen sie aber behalten, auch wenn sie noch einen anderen besitzen.
Welche Möglichkeit zum Passentzug bei Kämpfern gibt es bereits?
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nach geltender Lage Frauen und Männern entzogen, die freiwillig in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen.
Worin sind sich Union und SPD nicht einig?
Mit der Regelung zum Passentzug bei Dschihadisten mit doppelter Staatsbürgerschaft folgen Union und SPD einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag.
Das Bundesinnenministerium würde zudem gerne eine Reihe von weiteren Forderungen aus der Innenministerkonferenz (IMK) durchsetzen, die aber keinen Eingang ins Gesetz finden dürften. So sollte als notwendige Voraussetzung zum Erwerb der Staatsbürgerschaft die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“in dem Gesetz festgelegt werden. Dazu gehört ein klares Nein zur Mehrehe. Bundesjustizministerin Katarina Barley hatte aber klargemacht, dass das Gesetz nicht über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinausgehen sollte.