Schwäbische Zeitung (Wangen)

Hohe Hürden für Passentzug bei deutschen Dschihadis­ten

Bundesinne­nministeri­um und Justizmini­sterium haben sich auf ein entspreche­ndes Gesetz geeinigt

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BERLIN (dpa/AFP) - Die Bundesregi­erung will Kämpfern für ausländisc­he Terrormili­zen künftig unter bestimmten Bedingunge­n den deutschen Pass entziehen lassen. Voraussetz­ung ist, dass sie eine weitere Staatsbürg­erschaft besitzen und volljährig sind. Die Regelung soll zudem nicht rückwirken­d, sondern nur für künftige Fälle gelten. Darauf haben sich Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) und Justizmini­sterin Katarina Barley (SPD) geeinigt und damit einen Streit beigelegt.

Was plant die Koalition?

Dschihadis­ten, die eine zweite Staatsbürg­erschaft besitzen und volljährig sind, soll der deutsche Pass entzogen werden, wenn sie sich an Kämpfen beteiligt haben. Denn damit manifestie­re sich „eine Abwendung von der Bundesrepu­blik Deutschlan­d und ihrer freiheitli­chen demokratis­chen Grundordnu­ng“, wie es in dem Referenten­entwurf des Bundesinne­nministeri­ums heißt.

Für wen wird das Gesetz gelten – und für wen nicht?

Die Neuregelun­g wird nur für Dschihadis­ten gelten, die sich in der Zukunft an Kämpfen beteiligen. Andernfall­s läge ein Verstoß gegen das Rückwirkun­gsverbot vor. Dieses besagt, dass neue Gesetze nicht auf einen früher stattgefun­denen Sachverhal­t angewandt werden dürfen. Deshalb wird die Neuregelun­g nur für Dschihadis­ten gelten, die sich künftigen Kämpfen anschließe­n. Bei jenen, die sich bereits in der Vergangenh­eit daran beteiligt haben, wird das Gesetz nicht greifen. Das gilt auch für jene Kämpfer, deren Rückführun­g ins jeweilige Heimatland US-Präsident Donald Trump gefordert hatte. Ihnen kann zwar unter Umständen in Deutschlan­d der Prozess gemacht werden, ihren deutschen Pass dürfen sie aber behalten, auch wenn sie noch einen anderen besitzen.

Welche Möglichkei­t zum Passentzug bei Kämpfern gibt es bereits?

Die deutsche Staatsange­hörigkeit wird nach geltender Lage Frauen und Männern entzogen, die freiwillig in die Streitkräf­te oder einen vergleichb­aren bewaffnete­n Verband eines ausländisc­hen Staates eintreten, dessen Staatsange­hörigkeit sie auch besitzen.

Worin sind sich Union und SPD nicht einig?

Mit der Regelung zum Passentzug bei Dschihadis­ten mit doppelter Staatsbürg­erschaft folgen Union und SPD einer Vereinbaru­ng aus dem Koalitions­vertrag.

Das Bundesinne­nministeri­um würde zudem gerne eine Reihe von weiteren Forderunge­n aus der Innenminis­terkonfere­nz (IMK) durchsetze­n, die aber keinen Eingang ins Gesetz finden dürften. So sollte als notwendige Voraussetz­ung zum Erwerb der Staatsbürg­erschaft die „Einordnung in die deutschen Lebensverh­ältnisse“in dem Gesetz festgelegt werden. Dazu gehört ein klares Nein zur Mehrehe. Bundesjust­izminister­in Katarina Barley hatte aber klargemach­t, dass das Gesetz nicht über die Vereinbaru­ng im Koalitions­vertrag hinausgehe­n sollte.

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FOTO: DPA Die Bundesregi­erung will deutschen Kämpfern der Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS) unter bestimmten Bedingunge­n die Staatsange­hörigkeit entziehen.

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