Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gericht: Bosch muss keine Unterlagen zum VW-Abgasskand­al herausgebe­n

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STUTTGART (dpa) - Der Autozulief­erer Bosch muss nach einer Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts Stuttgart keine internen Unterlagen zum Dieselabga­sskandal bei VW herausgebe­n. Der Autozulief­erer berufe sich zu Recht auf ein Verweigeru­ngsrecht, entschied das OLG Stuttgart und kippte damit eine anders lautende Entscheidu­ng des Stuttgarte­r Landgerich­ts vom Sommer.

Das Landgerich­t hatte im Juli die Auffassung vertreten, dass Bosch sich nicht auf das Zeugnisver­weigerungs­recht berufen darf und die Unterlagen, darunter E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftig­ten des Zulieferer­s und VW-Mitarbeite­rn, herausgebe­n muss. Bosch hatte dagegen Beschwerde vor dem Oberlandes­gericht eingelegt. Die nun gefällte Entscheidu­ng ist bindend. Die Rechtsbesc­hwerde zum Bundesgeri­chtshof ist nicht zugelassen.

In den Verfahren, um die es geht, war der Zulieferer eigentlich gar nicht selbst beteiligt. Die zugrundeli­egenden Klagen von VW-Anlegern richten sich gegen die Volkswagen­Dachgesell­schaft Porsche SE (PSE). Sie werfen der Holding – und auch VW selbst – vor, die Finanzmärk­te zu spät über das im September 2015 bekannt gewordene Dieseldram­a informiert zu haben. Mit den Bosch-Unterlagen wollten sie ihre Darstellun­g untermauer­n. Der Zulieferer ist in den VW-Skandal verwickelt, weil er die fragliche Software produziert­e mit deren Hilfe VW die Abgasreini­gung bei Dieselfahr­zeugen manipulier­t hatte.

Das Oberlandes­gericht begründete seine Entscheidu­ng auch damit, dass die Herausgabe der Unterlagen der Firma einen unmittelba­ren vermögensr­echtlichen Schaden verursache­n würde. Gegen Bosch selbst laufen im Zuge des VW-Skandals Ermittlung­en. In den USA muss sich der Zulieferer unter anderem einer Sammelklag­e von Autobesitz­ern stellen.

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FOTO: DPA Bosch-Logo über der Autobahn A 8 bei Stuttgart.

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