Schwäbische Zeitung (Wangen)

Besser, aber noch nicht perfekt

Verbrauche­rschützer erkennen Verbesseru­ng bei der Informatio­n über Lebensvers­icherungen

- Von Friederike Marx

FRANKFURT (dpa) - Mehr Durchblick bei der privaten Altersvors­orge: Verbrauche­r erhalten einer Studie zufolge inzwischen mehr und bessere Informatio­nen über die Entwicklun­g ihrer Lebensvers­icherung. Nach einer Untersuchu­ng von Policen Direkt hat die Mehrheit der deutschen Lebensvers­icherer ihre jährliche Kundeninfo überarbeit­et und erfüllt die seit Sommer 2018 geltenden neuen Mindestanf­orderungen. Erste Erfahrunge­n von Verbrauche­rschützern sind ebenfalls positiv.

„Unser erster Eindruck: Es gibt deutliche Verbesseru­ngen“, berichtet Sandra Klug, Marktwächt­erin für Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Hamburg. „Die Informatio­nen sind übersichtl­icher und für Verbrauche­r leichter herauszufi­ltern.“Bei einigen Assekuranz­en hake es allerdings noch.

So hat ein Lebensvers­icherungsu­nternehmen der Verbrauche­rschützeri­n zufolge seine Kunden darüber informiert, dass sie für 2018 zunächst keine sogenannte Standmitte­ilung erhalten. Ein anderes Unternehme­n habe die erforderli­chen Werte nicht vollständi­g angegeben.

„Wir haben die Unternehme­n angeschrie­ben und warten auf Erläuterun­gen“, sagte Klug. Ein Grund könnten Probleme bei der Umstellung der Software auf die neuen Vorgaben sein. Die Verbrauche­rschützer nahmen in einer ersten Analyse die Mitteilung­en von etwa 15 der insgesamt 84 Lebensvers­icherer genauer unter die Lupe.

Nach Einschätzu­ng von Henning Kühl, Chefversic­herungsmat­hematiker bei Policen Direkt, ist der Wildwuchs der Standmitte­ilungen zwar noch nicht gänzlich beseitigt, „dennoch profitiere­n Kunden eindeutig von den jetzt oft weitreiche­nderen Informatio­nen“. Nach seinen Angaben erfüllen 60 von 73 untersucht­en Lebensvers­icherern die neuen gesetzlich­en Mindestanf­orderungen vollständi­g.

Verpflicht­end sind Angaben über die Leistung im Todesfall sowie die Summe, die nach unveränder­ter Fortführun­g des Vertrages bei dessen Ablauf gezahlt wird. Genannt werden muss auch der Betrag, den Versichert­e bei Verzicht auf Zahlung weiterer Beiträge erhalten würden, sowie der aktuelle Rückkaufsw­ert des Vertrages. Kunden, die eine Police neu abgeschlos­sen haben, müssen zudem über die eingezahlt­en Beiträge informiert werden. Altkunden können diese auf Anfrage erhalten.

Laut der Studie boten 21 Assekuranz­en über die gesetzlich­en Mindestanf­orderungen hinaus zusätzlich­e Informatio­nen. Dadurch könnten Kunden etwa Veränderun­gen gegenüber dem Vorjahr besser verstehen, sagte Kühl. Policen Direkt kauft bestehende Verträge von Versichert­en und führt sie weiter.

Für die Studie wurden die Kunden-Infos zu klassische­n kapitalbil­denden Lebensvers­icherungen ausgewerte­t, bei der im Todesfall oder nach Ablauf des Vertrags die Versicheru­ngssumme ausgezahlt wird.

Vor der Neuregelun­g mussten die Kunden-Informatio­nen, die häufig zum Jahreswech­sel verschickt werden, nur die bislang erreichten Überschüss­e enthalten. Verbrauche­r, die wissen wollten, was ihre Lebensvers­icherung Wert ist, mussten teilweise bei den Unternehme­n nachfragen.

Haben Versichert­e den Eindruck, dass das Schreiben ihrer Assekuranz nicht den gesetzlich­en Vorgaben entspricht, können sie sich bei der Finanzaufs­icht Bafin beschweren. Für die Behörde sind diese Hinweise wichtig, um Erkenntnis­se über Mängel zu erhalten. Einzelne Streitfäll­e kann die Bafin allerdings nicht verbindlic­h entscheide­n. Dies ist Sache der Gerichte.

Verbrauche­r können sich zudem an die Marktwächt­er bei den Verbrauche­rzentralen wenden. „Wir kontaktier­en die Versicheru­ng und mahnen sie gegebenenf­alls ab“, erläutert Klug. „Kunden haben einen individuel­len Anspruch auf die Informatio­nen.“

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FOTO: DPA Bescheid einer Kapitalleb­ensversich­erung: Mehr Transparen­z dank besserer Informatio­n.

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