Ausweiskontrolle in Kißlegg eskaliert
Gambier zu sechs Monaten auf Bewährung und gemeinnütziger Arbeit verurteilt
RAUM WANGEN (niky) - Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: So lauteten die Anklagepunkte, für die sich ein Mann vor dem Amtsgericht Wangen zu verantworten hatte. Der Richter verurteilte ihn zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Arbeitsauflage.
Eine Ausweiskontrolle in einer Kißlegger Flüchtlingsunterkunft im Sommer 2017 eskalierte und zwang einen Trupp von fünf Zivilbeamten zum Rückzug. Erst mit Verstärkung von mehreren Streifenwagen und insgesamt 30 Polizisten konnten die Beamten der Situation Herr werden. Der vor Gericht angeklagte Mann war in den Augen der Beamten einer der Hauptverantwortlichen für das Eskalieren der Situation. Dinge wie „I will kill you“(Übersetzung: Ich werde euch töten, Anm. Der Red.) soll er zu den Polizisten gesagt haben.
Wegen bereits bestehendem Verdacht auf Betäubungsmittelbesitz wollten die Zivilbeamten in der Flüchtlingsunterkunft im Sommer 2017 Ausweiskontrollen durchführen. Dort stießen sie auf eine Gruppe Bewohner, die vor der Unterkunft grillte. Dann sei es zur Eskalation gekommen: Laut dem Angeklagten hätten die Beamten den Grillenden verboten, weiter zu essen. „Wissen Sie, wenn ich hungrig bin, dann bin ich wütend“, so der Angeklagte. „Ich habe zu ihnen gesagt, wenn sie Hunger Der Angeklagte
haben, können die Polizisten gerne mitessen. Aber sie sollen mich essen lassen, dann können wir über das Problem reden.“
Der einsatzleitende Beamte sagte aus, als er ein herumliegendes Tütchen Marihuana an sich nahm, hätten der Angeklagte und andere angefangen zu schreien, einer habe einen Stuhl in eine Hecke geschleudert. Schnell seien die Zivilbeamten einer Gruppe von 25 Bewohnern gegenübergestanden. „Es kam zum ersten Rückzug, den ich als Polizeibeamter hatte. Es war eine extreme Aggressivität im Raum, sodass ich mir sogar überlegt hatte, meine Schusswaffe einzusetzen.“
Eine halbe Stunde später seien die Beamten mit Verstärkung ein weiteres Mal angerückt. Mit rund 30 Mann hätten es die Polizisten trotzdem nicht leicht gehabt. Dem Angeklagten wurden Handschellen angelegt, jedoch wehrte er sich dagegen. Nach Aussage des einsatzleitenden Beamten waren sechs Polizisten nötig, um ihn festzunehmen. Dabei habe der Angeklagte nach einer Polizistin getreten. Deswegen war der Mann auch wegen Körperverletzung angeklagt. Dieser Anklagepunkt wurde jedoch fallen gelassen, da die betroffene Polizistin vor Gericht selbst aussagte, der Tritt sei nicht gezielt gegen sie gerichtet gewesen. Als die Beamten versuchten, den Angeklagten zu fixieren, habe er sich gewehrt und es sei in der Rangelei zu dem Tritt gekommen. Somit wurde der Anklagepunkt zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geändert.
Für den Angeklagten sprach laut Staatsanwalt, dass die Situation generell aggressiv war und sich eine Art Gruppendynamik bildete. Gegen ihn spreche, dass er war nicht unbeteiligt war an dieser aggressiven Stimmung. Der Staatsanwalt ergänzte, man könne die Strafe zur Bewährung aussetzen. „Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte es als Warnung nimmt.“Letztlich wurde er wegen Angriffs, Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vom Richter zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
„Wissen Sie, wenn ich hungrig bin, dann bin ich wütend.“