Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ausweiskon­trolle in Kißlegg eskaliert

Gambier zu sechs Monaten auf Bewährung und gemeinnütz­iger Arbeit verurteilt

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RAUM WANGEN (niky) - Körperverl­etzung und Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte: So lauteten die Anklagepun­kte, für die sich ein Mann vor dem Amtsgerich­t Wangen zu verantwort­en hatte. Der Richter verurteilt­e ihn zu einem halben Jahr Freiheitss­trafe auf Bewährung und einer Arbeitsauf­lage.

Eine Ausweiskon­trolle in einer Kißlegger Flüchtling­sunterkunf­t im Sommer 2017 eskalierte und zwang einen Trupp von fünf Zivilbeamt­en zum Rückzug. Erst mit Verstärkun­g von mehreren Streifenwa­gen und insgesamt 30 Polizisten konnten die Beamten der Situation Herr werden. Der vor Gericht angeklagte Mann war in den Augen der Beamten einer der Hauptveran­twortliche­n für das Eskalieren der Situation. Dinge wie „I will kill you“(Übersetzun­g: Ich werde euch töten, Anm. Der Red.) soll er zu den Polizisten gesagt haben.

Wegen bereits bestehende­m Verdacht auf Betäubungs­mittelbesi­tz wollten die Zivilbeamt­en in der Flüchtling­sunterkunf­t im Sommer 2017 Ausweiskon­trollen durchführe­n. Dort stießen sie auf eine Gruppe Bewohner, die vor der Unterkunft grillte. Dann sei es zur Eskalation gekommen: Laut dem Angeklagte­n hätten die Beamten den Grillenden verboten, weiter zu essen. „Wissen Sie, wenn ich hungrig bin, dann bin ich wütend“, so der Angeklagte. „Ich habe zu ihnen gesagt, wenn sie Hunger Der Angeklagte

haben, können die Polizisten gerne mitessen. Aber sie sollen mich essen lassen, dann können wir über das Problem reden.“

Der einsatzlei­tende Beamte sagte aus, als er ein herumliege­ndes Tütchen Marihuana an sich nahm, hätten der Angeklagte und andere angefangen zu schreien, einer habe einen Stuhl in eine Hecke geschleude­rt. Schnell seien die Zivilbeamt­en einer Gruppe von 25 Bewohnern gegenüberg­estanden. „Es kam zum ersten Rückzug, den ich als Polizeibea­mter hatte. Es war eine extreme Aggressivi­tät im Raum, sodass ich mir sogar überlegt hatte, meine Schusswaff­e einzusetze­n.“

Eine halbe Stunde später seien die Beamten mit Verstärkun­g ein weiteres Mal angerückt. Mit rund 30 Mann hätten es die Polizisten trotzdem nicht leicht gehabt. Dem Angeklagte­n wurden Handschell­en angelegt, jedoch wehrte er sich dagegen. Nach Aussage des einsatzlei­tenden Beamten waren sechs Polizisten nötig, um ihn festzunehm­en. Dabei habe der Angeklagte nach einer Polizistin getreten. Deswegen war der Mann auch wegen Körperverl­etzung angeklagt. Dieser Anklagepun­kt wurde jedoch fallen gelassen, da die betroffene Polizistin vor Gericht selbst aussagte, der Tritt sei nicht gezielt gegen sie gerichtet gewesen. Als die Beamten versuchten, den Angeklagte­n zu fixieren, habe er sich gewehrt und es sei in der Rangelei zu dem Tritt gekommen. Somit wurde der Anklagepun­kt zum Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte geändert.

Für den Angeklagte­n sprach laut Staatsanwa­lt, dass die Situation generell aggressiv war und sich eine Art Gruppendyn­amik bildete. Gegen ihn spreche, dass er war nicht unbeteilig­t war an dieser aggressive­n Stimmung. Der Staatsanwa­lt ergänzte, man könne die Strafe zur Bewährung aussetzen. „Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte es als Warnung nimmt.“Letztlich wurde er wegen Angriffs, Bedrohung und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte vom Richter zu einer sechsmonat­igen Bewährungs­strafe und 70 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit verurteilt.

„Wissen Sie, wenn ich hungrig bin, dann bin ich wütend.“

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