„Auch in der Alpwirtschaft sind Herbizide nötig“
Allgäuer Bergbauern bekämpfen an manchen Stellen Unkraut – Kritik nach dem Volksbegehren in Bayern
MÜNCHEN/BURGBERG (az) - Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bergbauern (Arge) unter Vorsitz von Präsident Alfons Zeller (Burgberg/Oberallgäu) kritisiert die geplanten Gesetzesvorschläge des Volksbegehrens Artenvielfalt. Sie würden einseitig die Landwirtschaft belasten und gesetzliche Einschränkungen beim Grünland vorsehen. Die Staatsregierung hatte, auch die Arge zum Dialog am runden Tisch Arten- und Naturschutz mit den Initiatoren des Volksbegehrens eingeladen. Dies eröffnet laut Zeller die Möglichkeit, im Sinne der Bergbauern nachzujustieren.
Im Vorfeld des Treffens in der bayerischen Staatskanzlei hatte die Arge Ministerpräsident Markus Söder über die wesentlichen Standpunkte der Arbeitsgemeinschaft mit einem Schreiben informiert. Darin heißt es, der verständliche Wunsch, das Artensterben zu stoppen, dürfe nicht auf dem Rücken von Bergbauern ausgetragen werden, die für den Erhalt der schönen Kulturlandschaft bereits seit Generationen verantwortlich seien. Bei den Überlegungen für einen besseren Gesetzentwurf der Staatsregierung sollten deshalb neben den Belangen des Naturschutzes auch die berechtigten Interessen der Landwirtschaft berücksichtigt werden – vor allem beim Betretungsrecht und im Umgang mit Großraubtieren.
Insbesondere kritisieren die Bergbauern, dass nahezu allein die Landwirtschaft zur Verringerung des Insektensterbens herangezogen werde. Andere Wirtschaftsbereiche, andere Flächennutzungen hingegen oder die Konsumenten selbst blieben außen vor. Der im Volksbegehren geplante Gesetzentwurf würde zu erheblichen Einschränkungen auch für die Berglandwirtschaft führen, obwohl hier für die Artenvielfalt ein außerordentlich hoher Beitrag geleistet werde. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Verbote im Grünland beim Walzen oder der Mahd würden zu Einbußen bei der Förderung führen. „Man trifft also die Falschen“, mahnte Zeller.
Forderungen im Falle eines besseren Gesetzentwurfs
Sollte es zu einem besseren Gesetzentwurf der Staatsregierung kommen, fordert die Arge unter anderem folgende Punkte: Keine Festschreibung staatlicher Ökoquoten. Naturschutz als Aufgabe für Erziehung. Verzicht auf Drainage/Entwässerung sowie das Verbot des flächigen Pflanzenschutzeinsatzes im Grünland. Bei der Festlegung von Datumsgrenzen für Pflege oder Schnitt ist auf regionalklimatische Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Den Betrieben sollte hierbei mehr Flexibilität zugestanden werden. Auch die Natur sei nicht überall gleich. Die knappen Talräume in den Berggebieten sollen vor weiterer Überbauung und Zersiedelung bewahrt werden. Jeden Tag verliert Bayern 18 Hektar durch Siedlungsund Verkehrsflächen.
Ferner dürfe Arten- und strukturreiches Dauergrünland nicht pauschal als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen werden. Die ganze Alm- beziehungsweise Alpwirtschaft wäre sonst plötzlich ein geschütztes Biotop. Dies hätte erhebliche eigentumseinschränkende Wirkung, denn sämtliche Bewirtschaftungsmaßnahmen lägen dann unter dem Beeinträchtigungsverbot. Bayern verfügt bereits über ein hervorragendes Biotopkataster und eine Alpenbiotopkartierung. Gibt es schützenswerte Flächen in der Naturoder Kulturlandschaft, seien diese ausgewiesen.
Schließlich würde ein Verbot von Pestiziden außerhalb intensiv genutzter land- und fischereiwirtschaftlicher Flächen zu einem Anwendungsverbot auch auf sämtlichen Extensivflächen führen, einschließlich der Alm- und Alpwirtschaft. Doch die ohnehin nur als Einzelpflanzenbekämpfung praktizierte Anwendung von Herbiziden werde auch in Zukunft, gerade auf unkrautwüchsigen Böden, weiterhin dringend erforderlich sein, sagt Zeller. Die Offenhaltung der Kulturlandschaft im Berggebiet stelle übrigens arbeitswirtschaftlich bereits heute eine große Herausforderung dar.