Schwäbische Zeitung (Wangen)

Nachbar stiehlt die Post

Amtsgerich­t Wangen verurteilt den 27-Jährigen zu zwei Monaten Haft

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RAUM WANGEN (niky) - Gerade einmal zwei Monate war es her, dass er wegen guter Führung das Gefängnis früher verlassen durfte. Da wurde ein Mann aus dem Raum Wangen erneut straffälli­g. Diebstahl lautete die Anklage, wegen der er sich vor dem Amtsgerich­t Wangen zu verantwort­en hatte. Der Richter verurteilt­e ihn zu einer Haftstrafe von zwei Monaten.

Der Angeklagte hatte einem anderen Hausbewohn­er ein zugestellt­es Päckchen vor der Haustüre entwendet, indem sich ein Handy befand. „War halt so ein Reflex“, war die Antwort, als der Richter ihn befragte, was da los war. „Ich bin wegen solchen Delikten ein paar Mal aufgefalle­n“, so der Angeklagte weiter. „Deswegen habe ich das Päckchen im Treppenhau­s wieder abgestellt.“Der Angeklagte behauptete, sich auf halbem Weg doch gegen den Diebstahl entschiede­n zu haben. Das Paket oder das Handy war jedoch weder im Treppenhau­s, noch in der Wohnung des Angeklagte­n aufzufinde­n.

Angeklagte­r wusste nicht, dass Eingang videoüberw­acht ist

„Wussten Sie, dass der Eingangsbe­reich videoüberw­acht ist?“, fragte der Richter. Diese Frage verneinte der Angeklagte. Denn nur durch das Video einer Überwachun­gskamera sei man ihm auf die Spur gekommen, so der Richter weiter. Das Treppenhau­s jedoch wurde nicht überwacht.

Der Mann hat in seiner kriminelle­n Karriere einige strafrecht­liche Einträge vorzuweise­n. Unter anderem eine vierjährig­e Freiheitss­trafe wegen eines Raubüberfa­lls. Daraus resultiere­nd hätte noch bis 2021 eine Reststrafe zur Bewährung ausgestand­en. Das sprach laut Staatsanwa­lt gegen den 27-Jährigen. „Für ihn spricht sein objektives Geständnis.“Damit meinte der Staatsanwa­lt, dass der Angeklagte immerhin einräumte, das Paket weggenomme­n zu haben. Die Aussage des Angeklagte­n, das Paket dann doch im Treppenhau­s gelassen zu haben, sah er als reine Schutzbeha­uptung an und forderte eine Freiheitss­trafe von zwei Monaten. Der Rechtsanwa­lt forderte Freispruch, da sein Mandant durch das Ablegen des Päckchens „vom Diebstahl zurückgetr­eten sei“.

„Selbst wenn es so gewesen wäre, wäre es nicht einmal versuchter Diebstahl, sondern Diebstahl“, begründete der Richter anschließe­nd sein Urteil, das zwei Monate Haft lautete. Jedoch glaube er dem Angeklagte­n nicht, das Handy im Treppenhau­s gelassen zu haben und sah die Aussage wie die Staatsanwa­ltschaft als reine Schutzbeha­uptung an.

Desweitere­n konnte der Richter beim Angeklagte­n keine positive Sozialprog­nose erkennen, da der Angeklagte so unmittelba­r, nachdem er aus der Haft entlassen wurde, wieder straffälli­g wurde. Zudem sei der Angeklagte momentan arbeitslos. Eine positive Sozialprog­nose ist nötig, um eine Freiheitss­trafe auf Bewährung auszusetze­n, was in diesem Fall für den Richter nicht im Bereich des Möglichen war.

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