Nachbar stiehlt die Post
Amtsgericht Wangen verurteilt den 27-Jährigen zu zwei Monaten Haft
RAUM WANGEN (niky) - Gerade einmal zwei Monate war es her, dass er wegen guter Führung das Gefängnis früher verlassen durfte. Da wurde ein Mann aus dem Raum Wangen erneut straffällig. Diebstahl lautete die Anklage, wegen der er sich vor dem Amtsgericht Wangen zu verantworten hatte. Der Richter verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Monaten.
Der Angeklagte hatte einem anderen Hausbewohner ein zugestelltes Päckchen vor der Haustüre entwendet, indem sich ein Handy befand. „War halt so ein Reflex“, war die Antwort, als der Richter ihn befragte, was da los war. „Ich bin wegen solchen Delikten ein paar Mal aufgefallen“, so der Angeklagte weiter. „Deswegen habe ich das Päckchen im Treppenhaus wieder abgestellt.“Der Angeklagte behauptete, sich auf halbem Weg doch gegen den Diebstahl entschieden zu haben. Das Paket oder das Handy war jedoch weder im Treppenhaus, noch in der Wohnung des Angeklagten aufzufinden.
Angeklagter wusste nicht, dass Eingang videoüberwacht ist
„Wussten Sie, dass der Eingangsbereich videoüberwacht ist?“, fragte der Richter. Diese Frage verneinte der Angeklagte. Denn nur durch das Video einer Überwachungskamera sei man ihm auf die Spur gekommen, so der Richter weiter. Das Treppenhaus jedoch wurde nicht überwacht.
Der Mann hat in seiner kriminellen Karriere einige strafrechtliche Einträge vorzuweisen. Unter anderem eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen eines Raubüberfalls. Daraus resultierend hätte noch bis 2021 eine Reststrafe zur Bewährung ausgestanden. Das sprach laut Staatsanwalt gegen den 27-Jährigen. „Für ihn spricht sein objektives Geständnis.“Damit meinte der Staatsanwalt, dass der Angeklagte immerhin einräumte, das Paket weggenommen zu haben. Die Aussage des Angeklagten, das Paket dann doch im Treppenhaus gelassen zu haben, sah er als reine Schutzbehauptung an und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Der Rechtsanwalt forderte Freispruch, da sein Mandant durch das Ablegen des Päckchens „vom Diebstahl zurückgetreten sei“.
„Selbst wenn es so gewesen wäre, wäre es nicht einmal versuchter Diebstahl, sondern Diebstahl“, begründete der Richter anschließend sein Urteil, das zwei Monate Haft lautete. Jedoch glaube er dem Angeklagten nicht, das Handy im Treppenhaus gelassen zu haben und sah die Aussage wie die Staatsanwaltschaft als reine Schutzbehauptung an.
Desweiteren konnte der Richter beim Angeklagten keine positive Sozialprognose erkennen, da der Angeklagte so unmittelbar, nachdem er aus der Haft entlassen wurde, wieder straffällig wurde. Zudem sei der Angeklagte momentan arbeitslos. Eine positive Sozialprognose ist nötig, um eine Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusetzen, was in diesem Fall für den Richter nicht im Bereich des Möglichen war.