Schwäbische Zeitung (Wangen)

AfD beharrt auf Unschuld

Partei will Strafen wegen illegaler Spenden anfechten

-

BERLIN (dpa) - Die AfD gibt sich demonstrat­iv unbeeindru­ckt von drohenden hohen Strafzahlu­ngen wegen illegaler Parteispen­den und kündigt notfalls einen Gang durch alle gerichtlic­hen Instanzen an. Man würde „bis zum höchsten Gericht“dagegen vorgehen, sagte der AfDVorsitz­ende Jörg

Meuthen am

Dienstag im ARD-„Mittagsmag­azin“. Seine Partei habe „nichts Illegales, nichts Unrechtes getan“. Der parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der AfD-Bundestags­fraktion, Bernd Baumann, räumte Fehler von Funktionär­en im Umgang mit Parteispen­den ein und begründete diese mit „Unkenntnis in der Anfangszei­t“. Solche Fehler ließen sich beim Aufbau einer neuen Partei kaum vermeiden.

Meuthen hatte zuvor der „Welt“gesagt, der AfD drohten wegen Zuwendunge­n in Wahlkämpfe­n Strafzahlu­ngen in Höhe von rund 400 000 Euro. Er selbst habe Anfang 2016 im baden-württember­gischen Landtagswa­hlkampf von der Schweizer Werbeagent­ur Goal AG Unterstütz­ungsleistu­ngen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89 800 Euro erhalten, die die Bundestags­verwaltung als illegale Spenden ansehe.

Im Fall des AfD-Bundesvors­tandsmitgl­ieds Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswa­hlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstütz­t wurde, gehe die Bundestags­verwaltung von rechtswidr­igen Zuwendunge­n in Höhe von 44 500 Euro aus. In beiden Fällen setzt die Bundestags­verwaltung laut Meuthen eine Strafzahlu­ng in dreifacher Höhe des Betrags an. „Zusammen wären es dann 402 900 Euro.“

Die Bundestags­verwaltung bestätigte am Dienstag die Summen von 89 800 und 44 500 Euro, verwies aber darauf, dass die Verfahren nicht abgeschlos­sen seien. Auch sei nicht über die Höhe eines eventuelle­n finanziell­en Anspruchs gegen die AfD nach dem Parteienge­setz entschiede­n worden. Bei den Gratisleis­tungen der Werbeagent­ur handele es sich „um keine Spenden im Sinn des Parteienre­chts“, betonte AfD-Chef Meuthen. „Und dies ist nicht meine persönlich­e Meinung, sondern die sorgsam gutachterl­ich gesicherte Rechtsauff­assung meiner Partei.“

Meuthen: Werden das überstehen

In der ARD erläuterte Meuthen, dass die AfD finanziell­e Vorsorge getroffen habe. „Wenn es zu solchen Strafzahlu­ngen kommen sollte, was ich allerdings nicht sehe, dann werden wir das als Partei überstehen, weil das dann eben aus dem ganz normalen Parteibudg­et finanziert werden müsste.“

Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch Spenden für den Bundestags­wahlkampf der heutigen AfD-Fraktionsv­orsitzende­n Alice Weidel aus der Schweiz. Hier geht es um rund 132 000 Euro, die 2017 in mehreren Tranchen an ihren Kreisverba­nd am Bodensee überwiesen worden waren. Der Bundestag will klären, ob das Geld wirklich von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt.

Außerdem steht die Frage im Raum, ob einer der Spender womöglich mehr als 10 000 Euro gespendet hat. Denn ab diesem Betrag müssen Spender dem Bundestag namentlich genannt werden.

 ?? FOTO: DPA ?? Jörg Meuthen
FOTO: DPA Jörg Meuthen

Newspapers in German

Newspapers from Germany