Rechtzeitig kümmern
Ob Unfall, unheilbare Krankheit oder Demenz – in manchen Situationen können Betroffene nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden. Für solche Fälle empfiehlt es sich, seine Wünsche vorab zu formulieren. Möglich ist das in einer Patientenverfügung, erklärt die Stiftung Warentest. Gibt es keine Verfügung, entscheiden Ärzte darüber, was gemacht wird. Hat der Patient aber seinen Willen niedergeschriebenen, müssen die Mediziner das respektieren – selbst wenn sie der Meinung sind, dass eine bestimmte Behandlung medizinisch sinnvoll wäre. Allerdings reichen ein paar vage Vorgaben in der Regel nicht aus. Denn die Angaben in der Verfügung sollten möglichst genau sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) 2016 entschieden hat (Az.: XII 61/16). Ein allgemeiner Wunsch, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen sollen, reicht nicht. Ihre Wünsche, etwa über Wiederbelebung oder künstliche Beatmung oder Ernährung, sollten die Verfasser also möglichst exakt beschreiben.
Wer sich vor dem Schreiben beraten lassen möchte, kann sich zum Beispiel an seinen Hausarzt wenden. Allerdings kostet die Beratung unter Umständen Geld.
Die Verfügung muss schriftlich erstellt werden und die Unterschrift des Patienten tragen. Gut ist es, wenn jemand bestätigen kann, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Unterschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. (dpa)