Schwäbische Zeitung (Wangen)

Unterschie­d EBike zu Pedelec?

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Der absolut größte Anteil aller angebotene­n E-Bikes sind eigentlich Pedelecs.

Pedelecs

REGION - bieten nur dann Motorunter­stützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunter­stützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungs­pflichtig.

E-Bikes

hingegen fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunter­stützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungs­pflichtig. Deshalb werden E-Bikes eher selten angeboten.

Zum Hintergrun­d:

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Wie der Name erahnen lässt, bietet ein Pedelec dem Radfahrer nur dann Unterstütz­ung durch einen Elektromot­or, sobald der Radler in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunter­stützung bis 25 Kilometer pro Stunde gelten Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungs­pflichtig. Das Tolle an einem Pedelec ist: Jeder entscheide­t, wie viel Unterstütz­ung er beim Radeln zulässt. Möchte man ganz auf die Motorunter­stützung verzichten, kann man sie ausschalte­n und herkömmlic­h Rad fahren. Streng genommen sind E-Bikes Fahrräder, die auf Knopfdruck ohne Pedalunter­stützung fahren.

Deshalb ist das E-Bike bereits ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungs­pflichtig. Dennoch hat sich der Begriff Pedelec nicht in den Alltagsgeb­rauch durchgeset­zt. Die meisten sprechen vom E-Bike, obwohl sie das Pedelec meinen. Deshalb wird der Begriff „E-Bike“in Zusammenha­ng mit dem Pedelec Sortiment verwendet.

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