Gericht verhandelt Klage um Stickstoffdioxid-Grenzwert in Reutlingen
MANNHEIM (lsw) - Diskussionen um die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes in Reutlingen: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gefordert, dass der seit 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten wird. In der Verhandlung am Montag forderte die
DUH Fahrverbote für Dieselfahrzeuge noch in diesem Jahr. Anwälte und Vertreter der Stadt und des Landes wiesen dies zurück. Der juristische Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen sagte, ein Verkehrsverbot sei unverhältnismäßig. Auch die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Wie Baubürgermeisterin Ulrike Hotz (parteilos) sagte, gebe es alleine in Reutlingen etwa 17 000 Autofahrer, die einen Wagen mit Dieselmotor fahren. Das Urteil soll in den kommenden Wochen gefällt werden. Der von der Europäischen Union festgelegte NO2-Grenzwert wird in der Stadt seit Jahren überschritten. Daher soll der Luftreinhalteplan für Reutlingen entsprechend geändert werden.
Im Landkreis gibt es nach Angaben von Hotz 47 000 Besitzer von Dieselautos. Sie wies auf verschiedene Vorhaben hin, um gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Verkehrs entgegenzuwirken. Dazu gehöre es, den Nahverkehr auszubauen. Im Doppelhaushalt 2019/2020 seien 26 Millionen Euro dafür vorgesehen.