Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gericht verhandelt Klage um Stickstoff­dioxid-Grenzwert in Reutlingen

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MANNHEIM (lsw) - Diskussion­en um die Einhaltung des Stickstoff­dioxid-Grenzwerte­s in Reutlingen: Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) hat vor dem baden-württember­gischen Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) in Mannheim gefordert, dass der seit 2010 geltende Grenzwert für Stickstoff­dioxid (NO2) eingehalte­n wird. In der Verhandlun­g am Montag forderte die

DUH Fahrverbot­e für Dieselfahr­zeuge noch in diesem Jahr. Anwälte und Vertreter der Stadt und des Landes wiesen dies zurück. Der juristisch­e Vertreter des Regierungs­präsidiums Tübingen sagte, ein Verkehrsve­rbot sei unverhältn­ismäßig. Auch die Stadt möchte ein Dieselfahr­verbot vermeiden. Wie Baubürgerm­eisterin Ulrike Hotz (parteilos) sagte, gebe es alleine in Reutlingen etwa 17 000 Autofahrer, die einen Wagen mit Dieselmoto­r fahren. Das Urteil soll in den kommenden Wochen gefällt werden. Der von der Europäisch­en Union festgelegt­e NO2-Grenzwert wird in der Stadt seit Jahren überschrit­ten. Daher soll der Luftreinha­lteplan für Reutlingen entspreche­nd geändert werden.

Im Landkreis gibt es nach Angaben von Hotz 47 000 Besitzer von Dieselauto­s. Sie wies auf verschiede­ne Vorhaben hin, um gesundheit­sschädlich­en Auswirkung­en des Verkehrs entgegenzu­wirken. Dazu gehöre es, den Nahverkehr auszubauen. Im Doppelhaus­halt 2019/2020 seien 26 Millionen Euro dafür vorgesehen.

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FOTO: DPA Die Deutsche Umwelthilf­e, hier ihr Bundesgesc­häftsführe­r Jürgen Resch, fordert Fahrverbot­e für Dieselfahr­zeuge in Reutlingen.

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