Messerattacke wird im März verhandelt
31-Jähriger aus Weingarten soll seine Freundin lebensgefährlich verletzt haben
WEINGARTEN - Er soll die eigene Freundin mit einem Küchenmesser angegriffen und dadurch lebensgefährlich verletzt haben. So zumindest lautet der Vorwurf, den die Ravensburger Staatsanwaltschaft dem 31 Jahre alten Mann aus Weingarten anlastet. Daher hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das Ravensburger Landgericht hat dieser nun stattgegeben und den Prozess terminiert. An bis zu sechs Verhandlungsterminen soll geklärt werden, was genau in der Nacht vom 29. auf den 30. November passiert war.
Denn klar ist bislang nur, dass es in der gemeinsamen Wohnung des 31-jährigen Angeklagten und seiner 32 Jahre alten Lebensgefährtin zu einem heftigen Streit gekommen war. Dieser mündete dann gegen 1.30 Uhr in der Katastrophe. Der Mann stach mit einem Küchenmesser mehrfach auf seine Freundin ein. Laut Pressemitteilung des Ravensburger Landgerichtes soll er „mit Tötungsvorsatz mehrfach in den Oberkörper, die rechte Brustseite, den Rücken und den Gesichts- und Halsbereich gestochen haben.“Dabei verletzte er seine Freundin so stark, dass sie mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht und dort notoperiert wurde.
Die 32 Jahre alte Frau überlebte den Angriff und konnte Mitte Dezember aus dem Krankenhaus entlassen werden. Allerdings ist sie wohl bis heute von der Tat traumatisiert und muss sich deswegen auch behandeln lassen. Das zumindest hatte Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl unlängst auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“mitgeteilt. Er hatte auch bestätigt, dass sowohl Täter wie auch Opfer in der Tatnacht stark alkoholisiert gewesen waren. Rund zwei Promille Alkoholkonzentration konnten im Blut beim 31-Jährigen festgestellt werden, was sich letztlich auf die Bewertung der Tat auswirken könnte.
Da die Mitbewohner der beiden in besagter Nacht die Polizei riefen, konnte der Mann noch am Tatort festgenommen werden. Auch wurden zwei Messer, davon ein großes Kochmesser, sichergestellt. Der Angeklagte, der in der Vergangenheit bereits wegen Diebstahlsdelikten, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt wurde, sitzt bis heute in Untersuchungshaft. Da Haftsachen, also Fälle, bei denen Verdächtige in Haft sitzen, bevorzugt behandelt werden, kommt es nun bereits zur Verhandlung. Los geht es am kommenden Dienstag, 26. März, um 15.40 Uhr. Weitere Termine sind für den 27. März, 5., 16. und 18. April (jeweils um 9.30 Uhr) sowie den 9. April um 13.30 Uhr angesetzt.
Die genauen Abläufe in der Tatnacht sowie das Motiv sind bislang aber weiter unklar. Das liegt auch daran, dass sich der Beschuldigte in der Folge nicht weiter zum Tatvorwurf geäußert hatte. Zudem hat das Opfer keine konkreten Erinnerungen an das Wortgefecht mit ihrem Freund, welches letztlich der Tat an sich vorausgegangen war. Daher ist weiterhin unklar, worum es genau bei der Auseinandersetzung ging. Damit ist auch das Motiv aktuell nur schwer zu greifen. „Im Raum steht aber weiterhin ein Beziehungsstreit. Hier werden noch weitere Ermittlungen geführt“, so Diehl.
Allerdings hatte es zwischen den beiden wohl schon öfter verbale und handgreifliche Auseinandersetzungen aus unterschiedlichen Gründen gegeben. Das hatte die Staatsanwaltschaft bereits in einer ersten Stellungnahme mitgeteilt. Das erklärt, warum beide Beteiligten gemeinsam aktenkundig in Erscheinung getreten sind. Bereits im August 2018 war es „zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung“gekommen, wie Diehl schreibt. Auch damals sei mutmaßlich ein Beziehungsstreit der Anlass gewesen. „Die Beteiligten zeigten aber wenig bis kein Interesse an einer Aufklärung des Sachverhalts und verzichteten auf die Stellung von Strafanträgen“, hatte Diehl seinerzeit erklärt.
Die genauen Abläufe in der Tatnacht sowie das Motiv sind bislang aber weiter unklar.