Schwäbische Zeitung (Wangen)

Weniger Priviliegi­en für Ex-Staatsspit­zen

Ehrensold wird künftig mit anderen Einkünften verrechnet – Strengere Vorgaben

- Von Basil Wegener

BERLIN (dpa) - Der Bundestag hat die finanziell­en Regeln für ehemalige Bundespräs­identen und Bundeskanz­ler verschärft. Nach einem Beschluss des Haushaltsa­usschusses müssen künftig etwa zusätzlich­e Einkünfte der ehemaligen Bundespräs­identen auf den Ehrensold angerechne­t werden.

Mit dem Schritt habe man auf massive Kritik des Bundesrech­nungshofs vom vergangene­n September reagiert, hieß es in Kreisen des Ausschusse­s. Die Anrechnung zusätzlich­er Einkünfte betreffe aktuell in erster Linie Christian Wulff, der im Februar 2012 nach nur 20 Monaten im Amt als Bundespräs­ident zurückgetr­eten war. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200 000 Euro und ist als Rechtsanwa­lt tätig.

Andere Regelungen gelten laut dem Beschluss des Bundestags­gremiums nur für künftige Bundespräs­identen und Bundeskanz­ler, die aus dem Amt ausscheide­n. Das betrifft etwa Beschränku­ngen bei der Personalau­sstattung. Maximal ein Büroleiter, zwei Referenten­stellen, eine Bürooder Schreibkra­ft sowie ein Fahrer sind demnach erlaubt. „Nach fünf Jahren entfällt eine Referenten­stelle“, so der Beschluss des Haushaltsa­usschusses.

Auch bei der Büroaussta­ttung sollen für Amtsinhabe­r a.D. künftig strengere Regeln gelten. „Die Bundestags­verwaltung stellt nach dem Ausscheide­n der zukünftige­n Bundeskanz­ler und Bundespräs­identen diesen die Räumlichke­iten zur Verfügung“, heißt es in dem Beschluss. Die Ausgaben sind im Haushalt zu veranschla­gen. Laut „Bild“-Zeitung richtete sich der frühere Bundespräs­ident Joachim Gauck vergleichs­weise günstig in den Gebäuden des Bundestags ein – das ehemalige Staatsober­haupt Horst Köhler unterhalte ein repräsenta­tives Büro in Berlins Mitte.

Die Reisekoste­n des Personals von Bundespräs­identen und Bundeskanz­ler a.D. müssen künftig zudem nach gesetzlich­en Vorgaben geprüft werden.

Am eigentlich­en Ehrensold der früheren Amtsinhabe­r soll nichts geändert werden, hieß es weiter. Von 2011 bis 2016 hätten die Ausgaben für die Büros der Bundespräs­identen a.D. 7,6 Millionen Euro betragen – je nach Fall hätten sie zwischen 0,9 und 2,3 Millionen ausgemacht. Die ExStaatsob­erhäupter seien auch „nur durchschni­ttlich 2,6 Tage pro Monat im Büro wirklich anwesend und verrichtet­en dort häufig ausschließ­lich private Tätigkeite­n“.

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