Weniger Priviliegien für Ex-Staatsspitzen
Ehrensold wird künftig mit anderen Einkünften verrechnet – Strengere Vorgaben
BERLIN (dpa) - Der Bundestag hat die finanziellen Regeln für ehemalige Bundespräsidenten und Bundeskanzler verschärft. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses müssen künftig etwa zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden.
Mit dem Schritt habe man auf massive Kritik des Bundesrechnungshofs vom vergangenen September reagiert, hieß es in Kreisen des Ausschusses. Die Anrechnung zusätzlicher Einkünfte betreffe aktuell in erster Linie Christian Wulff, der im Februar 2012 nach nur 20 Monaten im Amt als Bundespräsident zurückgetreten war. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200 000 Euro und ist als Rechtsanwalt tätig.
Andere Regelungen gelten laut dem Beschluss des Bundestagsgremiums nur für künftige Bundespräsidenten und Bundeskanzler, die aus dem Amt ausscheiden. Das betrifft etwa Beschränkungen bei der Personalausstattung. Maximal ein Büroleiter, zwei Referentenstellen, eine Bürooder Schreibkraft sowie ein Fahrer sind demnach erlaubt. „Nach fünf Jahren entfällt eine Referentenstelle“, so der Beschluss des Haushaltsausschusses.
Auch bei der Büroausstattung sollen für Amtsinhaber a.D. künftig strengere Regeln gelten. „Die Bundestagsverwaltung stellt nach dem Ausscheiden der zukünftigen Bundeskanzler und Bundespräsidenten diesen die Räumlichkeiten zur Verfügung“, heißt es in dem Beschluss. Die Ausgaben sind im Haushalt zu veranschlagen. Laut „Bild“-Zeitung richtete sich der frühere Bundespräsident Joachim Gauck vergleichsweise günstig in den Gebäuden des Bundestags ein – das ehemalige Staatsoberhaupt Horst Köhler unterhalte ein repräsentatives Büro in Berlins Mitte.
Die Reisekosten des Personals von Bundespräsidenten und Bundeskanzler a.D. müssen künftig zudem nach gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.
Am eigentlichen Ehrensold der früheren Amtsinhaber soll nichts geändert werden, hieß es weiter. Von 2011 bis 2016 hätten die Ausgaben für die Büros der Bundespräsidenten a.D. 7,6 Millionen Euro betragen – je nach Fall hätten sie zwischen 0,9 und 2,3 Millionen ausgemacht. Die ExStaatsoberhäupter seien auch „nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro wirklich anwesend und verrichteten dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten“.