Schwäbische Zeitung (Wangen)

Schluss machen mit dem Festnetz

Tipps für den Wechsel von Internet- und Festnetzan­bietern

- Maximilian Konrad

BERLIN (dpa/tmn) - Anbieter für Internet und Telefonie im Festnetz gibt es viele, auch an Tarifen und Angeboten mangelt es nicht. Trotzdem scheuen viele Verbrauche­r einen Wechsel – obwohl sie dadurch oft viel Geld sparen könnten.

Voraussetz­ung ist, dass man etwas Zeit in die Recherche investiert. „Je mehr Verbrauche­r die Möglichkei­t eines Wechsels nutzen, desto stärker kommt es zu Wettbewerb im Markt“, sagt ein Sprecher der Bundesnetz­agentur.

Gründe für einen Wechsel

Wenn nicht gerade schlechter Service oder dauernde Ausfälle den Kunden wegtreiben, spielen meist zwei Faktoren eine Rolle beim Wechsel des Festnetzan­bieters: der Preis und schnellere­s Internet. „Vielleicht hat der bisherige Anbieter am eigenen Anschluss nicht die technisch maximal mögliche Surfgeschw­indigkeit geboten. Ein alternativ­er Anbieter kann aber eine höhere Surfgeschw­indigkeit bieten. Dann kann ein Wechsel ratsam sein“, sagt Alexander Kuch vom Telekommun­ikationspo­rtal „Teltarif.de“.

Ein anderer Wechselgru­nd kann eine höhere Geschwindi­gkeit in Verbindung mit einer anderen Technologi­e sein – denn es gibt nicht nur DSL: Manche Kabel-Anbieter bieten etwa Geschwindi­gkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und mehr. Zudem gibt es lokale Netzbetrei­ber, die Glasfasera­nschlüsse mit Gigabit-Geschwindi­gkeit (1000 MBit/s) ins Haus legen.

Vom Wechsel um jeden Preis rät Kuch allerdings ab: „Ein Wechsel ist dann nicht ratsam, wenn man mit dem Service des bisherigen Anbieters zufrieden ist und der neue Anbieter für dieselbe Technik oder dieselbe Internetge­schwindigk­eit lediglich zwei bis drei Euro weniger Grundgebüh­r verlangt.“

Um einen etwaigen Wechsel zu erleichter­n oder überhaupt erst zu ermögliche­n, müssen die Anbieter ihren Kunden Informatio­nen wie das Datum des Vertragsbe­ginns, den Zeitpunkt, zu dem die Mindestver­tragslaufz­eit nach aktuellem Stand endet, oder die Kündigungs­frist zur Verfügung stellen, informiert der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv). Der Einfachhei­t halber müssen all diese Informatio­nen zum Beispiel auf jeder Rechnung vermerkt sein.

Die für den Anwender wichtigste Angabe unter den Vertragsmo­dalitäten ist der letzte Kalenderta­g, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss, um eine Vertragsve­rlängerung zu verhindern. Auch sollte man beachten, dass die Kündigung nur zum Ende der vereinbart­en Vertragsla­ufzeit – meist 12 oder 24 Monate – möglichst ist, erklärt der vzbv. Dabei dürfe die Kündigungs­frist höchstens drei Monate betragen.

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FOTO: DPA Meist sind Preis oder Surf-Speed die Triebfeder­n für einen Wechsel des Festnetzan­bieters.

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