Schwäbische Zeitung (Wangen)

Instagram-Star verliert Prozess

22-Jährige Pamela Reif muss Links zu Hersteller­n als Werbung kennzeichn­en

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KARLSRUHE (dpa) - Die Influencer­in Pamela Reif muss Links (Tags) zu Markenhers­tellern in ihren Instagram-Fotos künftig als Werbung kennzeichn­en. Die 22-Jährige verlor am Donnerstag vor dem Landgerich­t Karlsruhe einen Prozess um Schleichwe­rbung. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte in drei Fällen eine Unterlassu­ngsverfügu­ng gegen die 22-Jährige erwirkt.

„Der kommerziel­le Zweck muss kenntlich gemacht werden“, sagte der Richter. Besonders die überwiegen­d jungen Menschen, die zu Reifs 4,1 Millionen Followern gehören, seien leicht zu beeinfluss­en und müssten geschützt werden. Das Urteil der Kammer für Handelssac­hen ist nicht rechtskräf­tig. Reifs Anwalt kündigte an, in Berufung vor das Oberlandes­gericht zu gehen.

Da es sich um eine der ersten Entscheidu­ngen in einem solchen Hauptsache­verfahren handele, könne die Sache auch bis zum Bundesgeri­chtshof gehen, um offene Fragen zu klären, sagte der Richter. Ende April soll in einem ähnlichen Verfahren in München über Cathy Hummels’ Instagram-Auftritt entschiede­n werden. Das Berliner Kammergeri­cht urteilte im Fall der Influencer­in Vreni Frost, dass Links auf die Seiten von Unternehme­n als Werbung gekennzeic­hnet werden müssen, es sei denn die Posts seien ein grundrecht­lich geschützte­r redaktione­ller Beitrag.

Das Gericht wertete Reifs Vorgehen als Wettbewerb­sverstoß. Ihre geposteten Fotos weckten das Interesse an den getragenen Kleidungss­tücken und Accessoire­s. „Indem die Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Hersteller­seite gelangen können, werden Image und Absatz des jeweiligen Hersteller­s gefördert“, teilte das Gericht mit.

Reif hatte in der Verhandlun­g im Januar argumentie­rt, sie trenne zwischen bezahlter Werbung für Produkte und privaten Posts. Das ist nach Überzeugun­g des Gerichts aber nicht möglich. „Das Geschäftsm­odell basiert darauf, privat und geschäftli­ch zu vermischen.“Je besser eine Influencer­in in der Community vernetzt sei, desto höher sei ihr Werbewert. Die 22 Jahre alte Karlsruher­in gehört zur Spitzengru­ppe der Influencer in Deutschlan­d und wird bei der Zahl der Follower nur von wenigen übertroffe­n, darunter von den Stuttgarte­r Zwillingen Lisa und Lena, die auf 14,3 Millionen kommen.

Noch fehlt ein Grundsatzu­rteil des BGH zum Thema. 2014 hatten die Karlsruher Richter im Fall eines Printmediu­ms entschiede­n, dass der Zusatz „sponsored by“kein Ersatz für die Kennzeichn­ung einer Werbung als „Anzeige“ist.

Influencer kann wörtlich mit Beeinfluss­er übersetzt werden. Tatsächlic­h sind es Menschen, die in sozialen Medien wie Instagram, Facebook oder YouTube eine große Zahl von Freunden oder Followern haben und bei bestimmten Themen eine Meinungsfü­hrerschaft und Vorbildfun­ktion einnehmen.

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FOTO: DPA Pamela Reif gibt Fitness- und Ernährungs­tipps auf Instagram.

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