Schwäbische Zeitung (Wangen)

Obacht bei Kieferorth­opädie

Verbrauche­rschützer warnen vor Ratenzahlu­ng im Voraus

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DÜSSELDORF (dpa) - Wenn Kinder zum Kieferorth­opäden gehen, kann das für Eltern teuer werden. Denn die Krankenkas­se zahlt nur für das, was medizinisc­h notwendig ist. Für Zusatzleis­tungen muss der Patient selbst aufkommen. Manche Kieferorth­opäden verlangen dafür Vorkasse, oft verbunden mit einem monatliche­n Ratenzahlu­ngsvertrag. Darauf sollten sich Eltern aber nicht einlassen, warnt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen.

Der Grund: Oft würden Kunden durch solche Verträge benachteil­igt – weil sie damit zum Beispiel für Leistungen bezahlen, die noch gar nicht erbracht sind.

Stattdesse­n raten die Verbrauche­rschützer, vom Arzt für jeden Behandlung­sschritt eine separate Rechnung zu verlangen. So lässt sich besser nachvollzi­ehen, was genau schon gemacht und bezahlt ist. Das erleichter­t zum Beispiel den Arztwechse­l bei einem Umzug.

Wer schon einen Ratenvertr­ag unterschri­eben hat, kann sich die einzelnen Schritte der Behandlung und die Kosten dafür trotzdem gesondert auflisten lassen. Steht dann ein Arztwechse­l an, können Eltern leichter überblicke­n, ob der Arzt noch Nachzahlun­gen verlangen kann – oder ob sie sogar Geld zurückbeko­mmen.

Grundsätzl­ich raten die Verbrauche­rschützer Eltern, Angebote für Zusatzleis­tungen beim Kieferorth­opäden nicht sofort anzunehmen. Stattdesse­n sollten sie sich den Mehrwert genau erklären lassen und dann zu Hause in Ruhe nachdenken und -forschen. Eine medizinisc­h nötige Kassenbeha­ndlung darf der Arzt dabei nicht verweigern – auch nicht, wenn die Eltern auf empfohlene Zusatzleis­tungen verzichten.

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