Bärengarten-Streit wird ein Fall für die Justiz
Ravensburger Rutenfestkommission und Pächter treffen sich am 27. Mai vor dem Landgericht
RAVENSBURG - Die Eskalation des Streits zwischen der Ravensburger Rutenfestkommission und dem Bärengarten-Pächter Reinhard Klumpp erreicht eine neue Stufe. Am 27. Mai um 14 Uhr treffen sich die beiden Parteien vor dem Ravensburger Landgericht.
Gleich zwei Verhandlungen der beiden Parteien stehen an diesem Tag nacheinander auf der Tagesordnung des Gerichts. In einem Fall klagt die Rutenfestkommission (RFK) gegen die Culina OHG, deren persönlich haftende Gesellschafter Reinhard Klumpp und Klaus Baldauf sind und die von der Bürgerlichen Brauhaus AG den Bärengarten gepachtet hat. Hier geht es um die Forderung der RFK, die Culina schulde ihr rund 11 500 Euro für den Sicherheitsdienst im Bärengarten im vergangenen Jahr. Im zweiten Fall klagt die Culina gegen die RFK und fordert von ihr, künftig die Verbreitung vermeintlicher Unwahrheiten zu unterlassen. Zudem solle es unterbleiben, dass die Kommission Details des zwischen den beiden Parteien vereinbarten Vertrags öffentlich macht.
Schon früher habe es immer wieder mit den jeweiligen Pächtern des Bärengarten kleinere Probleme gegeben, sagte RFK-Vorsitzender Dieter Graf bei der Mitgliederversammlung der Kommission. Doch früher habe man sich immer einigen können: „Das was jetzt abläuft, haut dem Fass den Boden aus.“
Zum einen streiten sich die beiden Parteien um die Sonderabgabe, die der Bärengarten der Kommission dafür bezahlen muss, dass er während des Rutenfests mehr Leute im Biergarten bewirten, länger öffnen und Musikdarbietungen zulassen darf – weil der Biergarten für die fünf Festtage Teil des offiziellen Festplatzgeländes ist. Unterm Jahr gelten deutlich strengere Auflagen. Nach RFK-Darstellung hat die Culina diesen Sponsorenbeitrag 2018 nicht in voller Höhe bezahlt. Nach Ansicht von Reinhard Klumpp sei das geschehen, und zwar in Form einer Verrechnung mit ausstehenden Forderungen der Culina an die RFK.
Dieser Streitpunkt wird aber nicht am 27. Mai verhandelt. Stattdessen hat die Rutenfestkommission im Februar entschieden, dass der Bärengarten beim Rutenfest 2019 nicht mehr Teil des Festplatzgeländes sein wird. Dadurch dürfen sich im dortigen Biergarten dann nur 300 statt 3500 Gäste gleichzeitig aufhalten, Musik ist untersagt, und um 22 Uhr muss der Außenbereich des Lokals schließen. Beim Streit um den Sicherheitsdienst stellt sich die Lage so dar: Nach Aussage von Dieter Graf schuldet die Culina der RFK Geld für die Security, das bereits über die Kommission abgerechnet wurde. Der Sicherheitsdienst war auch im Bärengarten im Einsatz. Die Culina behauptet aber, sie habe ihn niemals beauftragt und werde daher nicht für ihn bezahlen. „Mit dem jetzigen Pächter will und kann die Rutenfestkommission keine Verträge mehr machen, weil der sie ohnehin nicht einhält“, sagte RFK-Chef Dieter Graf vor den Kommissionsmitgliedern. Und noch eine wichtige Information hatte Graf im Gepäck: „Die RFKBiermarken gelten in diesem Jahr im Bärengarten nicht.“