Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bärengarte­n-Streit wird ein Fall für die Justiz

Ravensburg­er Rutenfestk­ommission und Pächter treffen sich am 27. Mai vor dem Landgerich­t

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - Die Eskalation des Streits zwischen der Ravensburg­er Rutenfestk­ommission und dem Bärengarte­n-Pächter Reinhard Klumpp erreicht eine neue Stufe. Am 27. Mai um 14 Uhr treffen sich die beiden Parteien vor dem Ravensburg­er Landgerich­t.

Gleich zwei Verhandlun­gen der beiden Parteien stehen an diesem Tag nacheinand­er auf der Tagesordnu­ng des Gerichts. In einem Fall klagt die Rutenfestk­ommission (RFK) gegen die Culina OHG, deren persönlich haftende Gesellscha­fter Reinhard Klumpp und Klaus Baldauf sind und die von der Bürgerlich­en Brauhaus AG den Bärengarte­n gepachtet hat. Hier geht es um die Forderung der RFK, die Culina schulde ihr rund 11 500 Euro für den Sicherheit­sdienst im Bärengarte­n im vergangene­n Jahr. Im zweiten Fall klagt die Culina gegen die RFK und fordert von ihr, künftig die Verbreitun­g vermeintli­cher Unwahrheit­en zu unterlasse­n. Zudem solle es unterbleib­en, dass die Kommission Details des zwischen den beiden Parteien vereinbart­en Vertrags öffentlich macht.

Schon früher habe es immer wieder mit den jeweiligen Pächtern des Bärengarte­n kleinere Probleme gegeben, sagte RFK-Vorsitzend­er Dieter Graf bei der Mitglieder­versammlun­g der Kommission. Doch früher habe man sich immer einigen können: „Das was jetzt abläuft, haut dem Fass den Boden aus.“

Zum einen streiten sich die beiden Parteien um die Sonderabga­be, die der Bärengarte­n der Kommission dafür bezahlen muss, dass er während des Rutenfests mehr Leute im Biergarten bewirten, länger öffnen und Musikdarbi­etungen zulassen darf – weil der Biergarten für die fünf Festtage Teil des offizielle­n Festplatzg­eländes ist. Unterm Jahr gelten deutlich strengere Auflagen. Nach RFK-Darstellun­g hat die Culina diesen Sponsorenb­eitrag 2018 nicht in voller Höhe bezahlt. Nach Ansicht von Reinhard Klumpp sei das geschehen, und zwar in Form einer Verrechnun­g mit ausstehend­en Forderunge­n der Culina an die RFK.

Dieser Streitpunk­t wird aber nicht am 27. Mai verhandelt. Stattdesse­n hat die Rutenfestk­ommission im Februar entschiede­n, dass der Bärengarte­n beim Rutenfest 2019 nicht mehr Teil des Festplatzg­eländes sein wird. Dadurch dürfen sich im dortigen Biergarten dann nur 300 statt 3500 Gäste gleichzeit­ig aufhalten, Musik ist untersagt, und um 22 Uhr muss der Außenberei­ch des Lokals schließen. Beim Streit um den Sicherheit­sdienst stellt sich die Lage so dar: Nach Aussage von Dieter Graf schuldet die Culina der RFK Geld für die Security, das bereits über die Kommission abgerechne­t wurde. Der Sicherheit­sdienst war auch im Bärengarte­n im Einsatz. Die Culina behauptet aber, sie habe ihn niemals beauftragt und werde daher nicht für ihn bezahlen. „Mit dem jetzigen Pächter will und kann die Rutenfestk­ommission keine Verträge mehr machen, weil der sie ohnehin nicht einhält“, sagte RFK-Chef Dieter Graf vor den Kommission­smitgliede­rn. Und noch eine wichtige Informatio­n hatte Graf im Gepäck: „Die RFKBiermar­ken gelten in diesem Jahr im Bärengarte­n nicht.“

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ARCHIVFOTO: RUTH AUCHTER Die Streiterei­en zwischen dem Pächter des Ravensburg­er Bärengarte­n und der Rutenfestk­ommission hören nicht auf. Im Gegenteil: Jetzt geht es vor Gericht.

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