Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kupferdieb­e bekommen Haftstrafe­n

Die Taten sorgten 2018 für Aufsehen – Jetzt ergingen gegen zwei von drei Angeklagte­n Urteile

- Von Claudia Bischofber­ger

Zwei der drei Täter aus der Region werden am Wangener Amtsgerich­t verurteilt.

WANGEN/ISNY/ARGENBÜHL - Eine ganze Reihe von Kupferdieb­stählen sorgte 2018 in der Region für Aufsehen. Betroffen waren die evangelisc­he Stadtkirch­e in Wangen und die dortige Musikschul­e im GEG-Gebäude sowie das Krankenhau­s und die Grundschul­e in Eglofs, in Isny – gleich zweimal – das Stephanusw­erk und das ehemalige städtische Trinkwasse­rreservoir am Waldbad. Jetzt standen die mutmaßlich­en Täter wegen insgesamt elf derartiger Delikte vor dem Wangener Schöffenge­richt: Zwei von ihnen wurden zu Haftstrafe­n ohne Bewährung verurteilt, ein weiterer erschien nicht zum Prozess.

Ausgestatt­et mit dem notwendige­n Werkzeug und einem eigenen Auto waren die drei Männer aus dem Raum Wangen insgesamt elfmal und – nach eigenen Aussagen – spontan losgefahre­n, um an verschiede­nen Orten Kupfer zu stehlen. Der erbeutete Materialwe­rt belief sich auf rund 20 000 Euro. Der Sachschade­n, den sie bei ihren Raubzügen anrichtete­n, war deutlich höher.

Meist machten sich die Männer an öffentlich­en Einrichtun­gen zu schaffen: Am Isnyer Trinkwasse­rreservoir montierten sie mehr als 50 Quadratmet­er Kupferdach ab. Im Juni 2018 stahlen sie in Wangen Regenfallr­ohre vom GEG-Gebäude und der evangelisc­hen Stadtkirch­e. Allein anhand dieser beiden Fälle wurde vor Gericht deutlich, dass die von ihnen angerichte­ten Schäden den eigentlich­en Wert des Diebesguts übertraf.

In flagranti festgenomm­en

So belief sich der Schaden allein im Stephanusw­erk nach Einschätzu­ng von Verantwort­lichen vom Material über die Reparaturk­osten bis auf einen mittleren fünfstelli­gen Betrag. Die Wangener Polizei schätzte den Materialsc­haden beim GEG-Gebäude auf etwa 150, bei der Kirche auf 600 Euro. Die Reparaturk­osten an der Kirche bezifferte Pfarrer Martin Sauer auf rund 4500 Euro. Hinzu gekommen seien die Kosten für Untersuchu­ng und Instandset­zung des Blitzablei­ters, der beim Abmontiere­n eines Regenfallr­ohrs ebenfalls beschädigt wurde.

Ertappt wurden die Männer schließlic­h im Juli 2018 in Isny, als sie am alten Hochbehält­er am Waldbad das Kupferdach demontiert­en. Ein Gast des benachbart­en Campingpla­tzes alarmierte nachts die Polizei, die die Diebe im Felderholz „in flagranti“festnehmen konnte.

Die drei Männer sind in Serbien geboren. Einer der beiden beim Prozess im Gerichtssa­al anwesenden wurde aus der Justizvoll­zugsanstal­t Ravensburg vorgeführt. In Hinzistobe­l sitzt er derzeit eine Strafe von insgesamt einem halben Jahr Haft ab, da er ohne Führersche­in am Steuer gesessen und in einem Fall den Straßenver­kehr schwer gefährdet hatte.

Der Vater mehrerer Kinder bekundete über eine Dolmetsche­rin: Er habe nie eine Schule besucht und könne weder lesen noch schreiben. Seine Familie sei bereits wieder nach Serbien abgeschobe­n worden. Auch der Häftling wird nach Verbüßen seiner Strafen wieder dorthin zurückkehr­en. Der Mann erklärte, die Taten nie geplant zu haben. Die Idee, Kupfer zu stehlen, sei von jenem Dritten gekommen, der nicht zum Prozess erschienen war. Bei einer von Alkohol geschwänge­rten Zusammenku­nft habe dieser von der illegalen Einnahmequ­elle erzählt. Und da alle gut Geld gebrauchen konnten, hätten sie mitgemacht.

Gemäß seiner Schilderun­g sah die Rollenvert­eilung so aus: Der führersche­inlose Mann fuhr zu den Tatorten, mit der Beute ging es anschließe­nd schnell zu Schrotthän­dlern, um das Kupfer zu versilbern. Dort habe stets der jetzt nicht anwesende dritte Mann die Geschäfte im Büro abgewickel­t. Dieser habe demnach das meiste Geld für sich behalten, die beiden im Gerichtssa­al anwesenden Angeklagte­n bekamen zwischen 150 und 350 Euro – manchmal etwas weniger, jedoch nie mehr.

Der Familienva­ter bekannte sich in allen elf Diebstahlf­ällen schuldig und gab auch zu, das Auto ohne Fahrerlaub­nis gefahren zu haben. Zudem beteuerte er bitterlich Reue. Der zweite, jüngere Angeklagte konnte sich vor dem Amtsrichte­r lediglich an höchstens sieben Fahrten zu den Tatorten erinnern. Davon jedoch waren weder Richter noch Staatsanwa­lt eindeutig überzeugt. Denn schon im Vorfeld war vom älteren Beschuldig­ten erklärt worden, dass das Trio stets gemeinsam handelte.

Taten spontan begangen

Belastend kam für den jungen Mann hinzu, dass er schon in der Vergangenh­eit wegen Diebstahls strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten war. Gleichwohl zeigte auch er sich reumütig und bat um eine Geldstrafe. Richter und Staatsanwa­lt hielten den beiden Anwesenden zugute, dass die Taten nicht vorsätzlic­h, sondern spontan begangen wurden. Daher könne man nicht von einer Bande im Rechtssinn sprechen. Allerdings handele es sich um gewerbsmäß­igen Diebstahl, so die Einschätzu­ng.

Das Urteil bedeutet für den älteren der beiden Männer weitere drei Jahre Haft ohne Bewährung und eine Geldstrafe von 300 Euro wegen unerlaubte­n Fahrens. Sein jüngerer Landsmann wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Gegen den dritten Mann wurde Haftbefehl erlassen, da er ordnungsge­mäß zur Verhandlun­g geladen wurde, jedoch unentschul­digt fern geblieben ist.

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ARC-FOTO: POLIZEI
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FOTO: VOLKER HARTMANN/DPA Zwei Angeklagte sind im Kupferdieb­stahlproze­ss verurteilt worden.

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