Schwäbische Zeitung (Wangen)

Sozialkont­akte werden drastisch beschränkt

Bund und Länder verschärfe­n Maßnahmen gegen Coronaviru­s – Merkel in Quarantäne

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BERLIN (dpa/AFP) - Bund und Länder wollen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s in der Bundesrepu­blik mit weiteren und beispiello­sen Beschränku­ngen verlangsam­en. In der Öffentlich­keit werden Ansammlung­en von mehr als zwei Personen in ganz Deutschlan­d für zunächst zwei Wochen verboten – ausgenomme­n werden Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Strafen. Das teilte Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag mit.

Nach ihrer Pressekonf­erenz wurde bekannt, dass die Kanzlerin sich nun selbst in häusliche Quarantäne begeben muss. Sie sei am Abend unterricht­et worden, dass sie am Freitag zu einem Arzt Kontakt hatte, der mittlerwei­le positiv auf das Coronaviru­s getestet worden sei, teilte ihr Sprecher Steffen Seibert mit. Merkel hatte zuvor einen dringenden Appell an die Bevölkerun­g gerichtet, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Familie auf ein Minimum zu reduzieren. „Bitte ziehen Sie alle mit“, sagte die Kanzlerin. „Zeigen Sie Vernunft und Herz.“Das Virus breite sich weiter aus. Es komme nun darauf an, die Kankenhäus­er auf höhere Fallzahlen vorzuberei­ten und ältere sowie vorerkrank­te Menschen zu schützen, sagte Merkel. Deswegen werde das öffentlich­e Leben nun so weit herunterge­fahren, wie es vertretbar sei.

Auch in Baden-Württember­g verschärfe­n sich die Einschränk­ungen für das öffentlich­e Leben wegen des Coronaviru­s noch einmal leicht. Zuletzt galt, dass drei Menschen im Südwesten zusammen unterwegs sein durften. Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) warb um Verständni­s für die Maßnahmen. „Mir ist bewusst: Für Familien mit

Kindern und Alleinsteh­ende ist es eine enorme psychische Herausford­erung“, sagte er. „Wir brauchen dies, um die schwere Krise meistern zu können.“

Bayern will das vereinbart­e Ansammlung­sverbot für mehr als zwei Personen nicht übernehmen. Im Freistaat würden weiterhin die bereits von der Staatsregi­erung beschlosse­nen Regelungen gelten, sagte ein Regierungs­sprecher in München. Demnach darf weiterhin nur gemeinsam an die frische Luft, wer zu einem Hausstand gehört.

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