Schutzmasken für Italien in Tschechien beschlagnahmt
ROM (AFP) - Tausende für Italien bestimmte Atemschutzmasken aus China sind auf mysteriöse Weise in Tschechien hängen geblieben. Die tschechischen Behörden hätten die Masken unter dem Vorwand einer Razzia gegen Schmuggler beschlagnahmt, berichtete die italienische Zeitung „La Repubblica“am Samstag unter Berufung auf den tschechischen Forscher Lukas Lev Cervinka. Bis Sonntag konnte aber nicht geklärt werden, ob es sich tatsächlich um Absicht, ein Missverständnis oder einen Logistikfehler handelte.
Nein. Aber: Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht zusammen draußen aufhalten – es sei denn, es sind Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt. Also mit einem Freund, einer Freundin spazieren gehen ja – zu dritt nicht. Zu allen anderen soll man, wo immer möglich, einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.
Was gilt für die eigene Wohnung?
Generell sollen alle Kontakte zu anderen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Ausdrücklich genannt ist die ZweiKopf-Regel für drinnen in dem Beschluss von Bund und Ländern aber nicht. Auch hier darf es aber etwa keine Gruppen feiernder Menschen geben. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
Wie hoch sind die Strafen?
Bis zu 25 000 Euro etwa in NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz. Bundesweite Vorgaben gibt es nicht. Aber, sagt Kanzlerin Merkel : Es handele sich nicht um Empfehlungen, sondern Regeln – mit Folgen bei Nichteinhaltung.
Was ist draußen noch erlaubt?
Familien aus einer Wohnung. Ansonsten darf man hier nur alleine hinaus – es sei denn, wenn Betreuer mit Menschen mit Behinderung oder Senioren einen Spaziergang machen. Dann ist im Freistaat auch ein Gang zu dritt erlaubt.
Was tut nun die Regierung zur Abfederung der Corona-Krise?
In der neuen Woche sollen große Schutzschirme für Unternehmen, Beschäftigte, Soloselbstständige und Kliniken aufgespannt werden. Umfangreiche Rechtsänderungen soll es geben. Das Ganze soll im Schnellverfahren beschlossen werden: Am Montag im Kabinett, am Mittwoch im Bundestag und am Freitag im Bundesrat. Die Bundesregierung plant einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro für 2020. Allein ein Rettungsschirm für Firmen – der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“– soll mit 600 Milliarden Euro ausgestattet werden. Kleinunternehmen und Selbstständige sollen bis zu 15 000 Euro direkt bekommen. Krankenhäusern will die Regierung mit mehr als drei Milliarden Euro helfen.
Was ist für Mieter geplant?
Mietschulden infolge von Einkommensausfällen sollen nicht zur Kündigung führen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll zwar im Grundsatz bestehen bleiben. Aber der Präsident
des Vermieterverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, protestiert heftig gegen den Vorstoß.
Was ist für Beschäftigte geplant?
Vor allem mit Kurzarbeit sollen Unternehmen Beschäftigte leichter halten können – statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Fällt die Arbeit weg, bekommen Beschäftigte dann 60 Prozent des Lohns, mit Kindern 67 Prozent. Einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag soll es geben – und den Wegfall von Prüfungen für Hartz-IV-Anträge, damit die Menschen im Notfall nicht ins Bodenlose fallen. Auch Entschädigungen sind geplant, wenn der Verdienst ausfällt, weil die Kinder daheim betreut werden müssen.