Bei wichtigen Punkte sind sie einer Meinung
BUND-Ortsgruppe Kißlegg/Argenbühl und Landwirte diskutierten über Herausforderungen beim Naturschutz
KISSLEGG (sz) - Unter der Überschrift „Landwirtschaft und Umweltschutz gemeinsam denken“hat vor der Corona-Krise eine Veranstaltung stattgefunden, bei der circa 50 Zuhörer – darunter circa die Hälfte der Gäste aus oder mit der Landwirtschaft befasst – über die kommenden Herausforderungen für Arten- und Naturschutz diskutiert haben. Wie der BUND Kißlegg/Argenbühl mitteilt, lag der Schwerpunkt der Diskussion, neben der Verantwortung, der sich Kommunen und Verbraucher/Gartenbesitzer stellen müssen – auch auf den sich ändernden Arbeitsweisen in der Landwirtschaft.
In sachlich konstruktiver Weise wurden laut Mitteilung die Vorstellungen des BUND mit denen der anwesenden Landwirte beleuchtet. Es habe sich demnach schnell herausgestellt, dass es bei wichtigen Punkten keine Gegensätze, sondern Gemeinsamkeiten gab. Den grundsätzlichen Änderungsbedarf der EU-Förderung, weg von der Flächenprämie, hin zur naturschutzdienlichen Leistungsförderung, sahen alle als notwendigen Schritt an. An Beispielen aus der Praxis der Landwirte konnten auch konkrete Punkte, die sowohl den Landwirten, als auch dem Naturschutz unter den Vorgaben der EU-Bürokratie nicht dienen, dargestellt werden. „Wir wollen daher mit diesen Beispielen BUND-verbandsintern darauf hinwirken, dass diese in die Debatte der Umsetzung der EU-Richtlinien einfließen“, teilt der BUND Kißlegg/Argenbühl mit.
Ein Landwirt habe unter anderem erläutert, dass die kommende Verpflichtung der „Gülleausbringung mit Bodenschläuchen“zu folgender praktischer Konsequenz, die kontraproduktiv sei, führt: Ein neuer Güllewagen ist für die durchschnittliche Hofgröße zu teuer. Er muss darum ein Lohnunternehmen zur Ausbringung beauftragen. Dieser kommt aber nicht wegen „ein paar Hektar“extra zu ihm, sondern der Lohnunternehmer will, ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen, viele Hektar Fläche auf einmal bearbeiten. Dies wiederum führt zur Konsequenz, dass am Vortag bis zu 20 Hektar auf einmal gemäht werden müssen, was den Arten, insbesondere Insekten und Amphibien besonders schadet, da ihnen die Ausweichmöglichkeiten genommen werden. Ein Effekt, der erst auf den zweiten Blick deutlich wird, wie er sich aus der neuen Düngeverordnung ergibt. Dies ist praxisgerechter zu gestalten, heißt es in der Mitteilung.
Ein weiteres Beispiel habe ferner gezeigt, dass gewollte Weidewirtschaft, da Tierwohl und Insektenfördernd, von der EU-Bürokratie verhindert wird. Hier gilt, so der Landwirt ein „Alles oder Nichts“. Konkret beschrieb er, dass er alle Kühe auf die Weide schicken soll, um den Mehraufwand in Form der Weideprämie zu bekommen. Wenn er aber nur eine Fläche hat, die einen Teil der Kühe in seinem Stall aufnehmen kann, bekommt er keine Weideprämie, da es diese nur gibt, wenn alle Kühe auf der Weide sind. Eine praxisnahe Regelung fehle völlig. „Daher fordern wir unsere BUND-Verbandsvertreter bei den Verhandlungen zur neuen GAP auf, solche oben beschriebenen Hemmnisse einer naturschutzfähigen EU-Verordnung einzufordern. Den anwesenden Landwirten haben wir nahegelegt, dies ebenfalls in ihrem Verband einzufordern, damit die unsägliche Förderung der Landwirtschaft weg von der Flächenförderung (Großbetriebe), hin zur Förderung einer familienbetriebenen naturverträglichen Landwirtschaft kommt“, heißt es abschließend in der Mitteilung.