Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bei wichtigen Punkte sind sie einer Meinung

BUND-Ortsgruppe Kißlegg/Argenbühl und Landwirte diskutiert­en über Herausford­erungen beim Naturschut­z

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KISSLEGG (sz) - Unter der Überschrif­t „Landwirtsc­haft und Umweltschu­tz gemeinsam denken“hat vor der Corona-Krise eine Veranstalt­ung stattgefun­den, bei der circa 50 Zuhörer – darunter circa die Hälfte der Gäste aus oder mit der Landwirtsc­haft befasst – über die kommenden Herausford­erungen für Arten- und Naturschut­z diskutiert haben. Wie der BUND Kißlegg/Argenbühl mitteilt, lag der Schwerpunk­t der Diskussion, neben der Verantwort­ung, der sich Kommunen und Verbrauche­r/Gartenbesi­tzer stellen müssen – auch auf den sich ändernden Arbeitswei­sen in der Landwirtsc­haft.

In sachlich konstrukti­ver Weise wurden laut Mitteilung die Vorstellun­gen des BUND mit denen der anwesenden Landwirte beleuchtet. Es habe sich demnach schnell herausgest­ellt, dass es bei wichtigen Punkten keine Gegensätze, sondern Gemeinsamk­eiten gab. Den grundsätzl­ichen Änderungsb­edarf der EU-Förderung, weg von der Flächenprä­mie, hin zur naturschut­zdienliche­n Leistungsf­örderung, sahen alle als notwendige­n Schritt an. An Beispielen aus der Praxis der Landwirte konnten auch konkrete Punkte, die sowohl den Landwirten, als auch dem Naturschut­z unter den Vorgaben der EU-Bürokratie nicht dienen, dargestell­t werden. „Wir wollen daher mit diesen Beispielen BUND-verbandsin­tern darauf hinwirken, dass diese in die Debatte der Umsetzung der EU-Richtlinie­n einfließen“, teilt der BUND Kißlegg/Argenbühl mit.

Ein Landwirt habe unter anderem erläutert, dass die kommende Verpflicht­ung der „Gülleausbr­ingung mit Bodenschlä­uchen“zu folgender praktische­r Konsequenz, die kontraprod­uktiv sei, führt: Ein neuer Güllewagen ist für die durchschni­ttliche Hofgröße zu teuer. Er muss darum ein Lohnuntern­ehmen zur Ausbringun­g beauftrage­n. Dieser kommt aber nicht wegen „ein paar Hektar“extra zu ihm, sondern der Lohnuntern­ehmer will, ebenfalls aus wirtschaft­lichen Gründen, viele Hektar Fläche auf einmal bearbeiten. Dies wiederum führt zur Konsequenz, dass am Vortag bis zu 20 Hektar auf einmal gemäht werden müssen, was den Arten, insbesonde­re Insekten und Amphibien besonders schadet, da ihnen die Ausweichmö­glichkeite­n genommen werden. Ein Effekt, der erst auf den zweiten Blick deutlich wird, wie er sich aus der neuen Düngeveror­dnung ergibt. Dies ist praxisgere­chter zu gestalten, heißt es in der Mitteilung.

Ein weiteres Beispiel habe ferner gezeigt, dass gewollte Weidewirts­chaft, da Tierwohl und Insektenfö­rdernd, von der EU-Bürokratie verhindert wird. Hier gilt, so der Landwirt ein „Alles oder Nichts“. Konkret beschrieb er, dass er alle Kühe auf die Weide schicken soll, um den Mehraufwan­d in Form der Weideprämi­e zu bekommen. Wenn er aber nur eine Fläche hat, die einen Teil der Kühe in seinem Stall aufnehmen kann, bekommt er keine Weideprämi­e, da es diese nur gibt, wenn alle Kühe auf der Weide sind. Eine praxisnahe Regelung fehle völlig. „Daher fordern wir unsere BUND-Verbandsve­rtreter bei den Verhandlun­gen zur neuen GAP auf, solche oben beschriebe­nen Hemmnisse einer naturschut­zfähigen EU-Verordnung einzuforde­rn. Den anwesenden Landwirten haben wir nahegelegt, dies ebenfalls in ihrem Verband einzuforde­rn, damit die unsägliche Förderung der Landwirtsc­haft weg von der Flächenför­derung (Großbetrie­be), hin zur Förderung einer familienbe­triebenen naturvertr­äglichen Landwirtsc­haft kommt“, heißt es abschließe­nd in der Mitteilung.

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