Arbeitgeber müssen Minijobbern den Lohn bis zu sechs Wochen fortzahlen
BERLIN (wom) - Viele Arbeitgeber mit Minijobbern im Betrieb haben wohl zu früh aufgeatmet. Sie müssen den Lohn für geringfügig Beschäftige bis zu sechs Wochen weiter bezahlen, auch wenn er auf Anweisung der Behörden geschlossen wird. Die häufig benutzte Formulierung „wegen Corona geschlossen“ist nicht automatisch ein Grund für einen Erstattungsanspruch gegen die Behörden. Nur wenn das Gesundheitsamt die Schließung wegen Quarantäne verfügt, erstattet es die Lohnfortzahlung. In den anderen Fällen gilt nicht das Infektionsschutzgesetz, sondern nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums die sogenannte Betriebsrisikolehre des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Laut Minijob-Zentrale gilt diese Regelung, wenn die Arbeitnehmer zum Beispiel durch Versorgungsengpässe durch Covid-19-Erkrankungen oder einem behördlichen Beschluss keine Arbeit mehr ausführen können, aber dazu bereit sind. Immerhin können sich Arbeitgeber die fälligen Sozialversicherungsbeiträge von der MinijobZentrale stunden lassen. Laut Sprecher Wolfgang Buschfort ist die Zahl der Anträge dazu schon kräftig in die Höhe geschnellt.
Für die Minijobber ist die gesicherte Lohnfortzahlung eine gute Botschaft. Sie erhalten zumindest für die ersten Wochen weiterhin ihren Nebenverdienst. Geringfügig Beschäftigte sind in manchen Branchen von der Krise besonders stark betroffen. Für die meisten der rund 870 000 Beschäftigten im Gastgewerbe dürfte es derzeit zum Beispiel keine Arbeit geben, weil Hotels und Restaurants geschlossen sind. Insgesamt liegt die Zahl der Minijobber in Deutschland seit Jahren stabil bei etwa sieben Millionen. Wie viele der Stellen durch Corona schon weggefallen sind, kann Buschfort noch nicht sagen. Erst Ende April werde das Ausmaß der Krise deutlich.
Minijobber leiden auch deshalb besonders stark unter der Krise, weil die Kurzarbeiterregelung für sie nicht gilt. Da sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten, haben sie keine Leistungsansprüche gegenüber der Arbeitsagentur.
In dem Artikel „Viele Minijobber sind jetzt schlecht dran“(„Schwäbische Zeitung“vom 1. April) hatten wir den Sachverhalt falsch dargestellt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.