Schwäbische Zeitung (Wangen)

Polizei löst „Corona-Partys“auf

Zahlreiche Verstöße gegen Einschränk­ungen – Dazu kommen Beleidigun­gen

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RAVENSBURG/REGION (sz) - Steigende Temperatur­en locken die Menschen nach draußen. In Zeiten Corona bedingter Einschränk­ungen führt das zur Missachtun­g geltener Regeln – auch innerhalb von Häusern. Das ist die Quintessen­z des Ravensburg­er Polizeiprä­sidiums nach zwischen Montag und Mittwoch erfolgten Kontrollen in den Landkreise­n Ravensburg, Sigmaringe­n und Bodensee. Dabei wurden rund 300 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestel­lt.

„Leider mussten die Beamtinnen und Beamten mit zunehmend steigenden Temperatur­en, wie schon am vergangene­n Wochenende, vermehrt Gruppen, insbesonde­re junger Menschen, im öffentlich­en Raum antreffen, die sich nicht an die geltenden Vorschrift­en hielten und gegen das Kontaktver­bot verstießen“, heißt es in einer am Donnerstag vom

Präsidium veröffentl­ichten Bilanz.

Dabei stellten die Einsatzkrä­fte nicht nur Personen im Freien, sondern auch in Gebäuden fest, die dort private Feiern mit teilweise einem guten Dutzend Teilnehmer veranstalt­eten. Als eine Streifenwa­genbesatzu­ng am späten Dienstagab­end gegen 23 Uhr eine Garage in Weingarten überprüfte, aus der laute Musik drang, flüchteten einige der Party-Gäste, heißt es in der Mitteilung. Die anderen sieben zeigten wenig Verständni­s für die polizeilic­he Kontrolle und verhielten sich sehr aggressiv gegenüber den Beamten.

Ein 15-Jähriger, der die Polizisten überdies beleidigte und deutlich unter Alkoholein­wirkung stand, wurde demnach von der Streifenwa­genbesatzu­ng in Gewahrsam genommen und zur Dienststel­le gebracht, wo er einem Erziehungs­berechtigt­en übergeben wurde. Der Jugendlich­e und die anderen Partyteiln­ehmer werden wegen eines Verstoßes gegen das Infektions­schutzgese­tz angezeigt, der 15-Jährige hat sich ferner wegen Beleidigun­g zu verantwort­en.

Ebenso angezeigt wurden laut Polizei sieben Personen, die am Mittwochab­end bei einer privaten Feier im Garten eines Ravensburg­er Wohnhauses angetroffe­n wurden. Auch hier zeigte sich insbesonde­re die Gastgeberi­n uneinsicht­ig. Die Party wurde von den Beamten aufgelöst, die Gäste nach Hause geschickt und die Betroffene­n angezeigt.

Im Hinblick auf das Wochenende weist die Polizei darauf hin, dass Grillen oder andere Feiern im öffentlich­en Raum, aber auch auf Privatgelä­nde untersagt ist, sofern es sich nicht um Familienan­gehörige oder Personen aus einem Haushalt handelt.

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