Grüntenhütte: Kreistag entscheidet am 29. Mai
OBERALLGÄU/RETTENBERG (uw) Ob ein Neubau der Grüntenhütte nach den vorliegenden Plänen im Landschaftsschutzgebiet möglich wird oder nicht, entscheidet der neu gewählte Kreistag. Seine erste Sitzung ist am Mittwoch, 29. Mai geplant. Vorab hat das Thema am Dienstag der Kreisausschuss diskutiert, der in Sonthofen als Vertretung des Ausschusses für Kreisentwicklung tagte. Das Gremium empfahl mit 13:2-Stimmen, die Verordnung des Schutzgebietes zu ändern. Zudem sind noch weitere Verfahrensschritte nötig. Ziel ist nicht, das Areal der Grüntenhütte aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszulösen. Es geht vielmehr darum, eine Öffnungsklausel
„Teils weit unter der Gürtellinie“
Landrat Anton Klotz
in die Verordnung einzufügen. Dann könnten die Behörden den Investoren explizit nur bestimmte Dinge erlauben – zum Beispiel den Neubau mit 42 Betten, 100 Sitzplätzen im Gastraum und 300 auf der Terrasse. Derzeit sind es 70 Plätze im Haus und 250 draußen. Übernachtungsplätze waren schon in der Vergangenheit 42 genehmigt, allerdings viele in einem Matratzenlager. Markus Haug, Baujurist im Landratsamt, sieht in dem geplanten Vorgehen einen großen Vorteil: Sollte es später einmal Änderungswünsche geben, gelte die eigentliche Schutzgebietsverordnung weiter. Da es sich nur um einen Empfehlungsbeschluss handle und der neue Kreistag noch umfassend diskutieren werde, sei die Aufregung vor der aktuellen Sitzung mit Argumenten „teils weit unter der Gürtellinie“nicht nötig gewesen, sagte Landrat Anton Klotz. Und vor der Entscheidung im Kreistag würden beispielsweise auch noch Umweltverbände und der Naturschutzbeirat angehört, ergänzte Baujurist Haug.