Schwäbische Zeitung (Wangen)

Entscheidu­ng über Gottesdien­ste steht an

Am Donnerstag beraten Bund und Länder über religiöse Zusammenkü­nfte

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BERLIN (epd/KNA/AFP/sz) - Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpr­äsidenten wollen wie ursprüngli­ch geplant am kommenden Donnerstag über die Möglichkei­t religiöser Zusammenkü­nfte während der Corona-Pandemie beraten. Am Montag beriet und billigte das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregi­erung das von den Religionsg­emeinschaf­ten eingereich­te Rahmenkonz­ept, wie Regierungs­sprecher Steffen Seibert im Anschluss in Berlin mitteilte. Am Donnerstag sollen die Regierungs­chefs darüber entscheide­n.

Seibert lobte das „Problembew­usstsein und die verantwort­ungsvolle Haltung der Religionsg­emeinschaf­ten“, ihren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten. Sie hätten jeden Teil der Liturgie ihrer Gottesdien­ste und Feiern geprüft. An den Beratungen beteiligt waren die evangelisc­he, katholisch­e und orthodoxe Kirche, der Zentralrat der Juden sowie der Koordinati­onsrat der Muslime.

Die Konzepte der Religionsg­emeinschaf­ten sehen Abstands- und Hygienereg­eln vor. Große Feste wie Taufen oder Konfirmati­onen sollen verschoben werden oder nur im kleinen Kreis stattfinde­n. Für Abendmahlo­der Eucharisti­efeiern gelten – wenn sie überhaupt stattfinde­n müssen – besondere Regeln, etwa Handschuhp­flicht, und die Empfehlung, auf den Wein zu verzichten. Der Koordinati­onsrat der Muslime rät dazu, eigene Gebetstepp­iche in die Moschee mitzubring­en.

Der Rahmenplan für Gottesdien­ste sieht konkret vor, dass die Teilnehmer­zahlen in den Gotteshäus­ern gering sein müssen. Der Abstand für Besucher und „religiöses Personal“soll stets 1,5 bis 2 Meter betragen. Es sollen möglichst große Kirchen, Synagogen und Moscheen genutzt werden. Plätze sollen markiert, Ordner und Helfer sollen für einen reibungslo­sen Ablauf sorgen. Alle Teilnehmer sollen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Zur Eindämmung der Pandemie hatten die Bundesländ­er im März Zusammenkü­nfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen verboten. Mitte April wurden den Religionsg­emeinschaf­ten Lockerunge­n in Aussicht gestellt. In Sachsen und Thüringen sind Gottesdien­ste bereits wieder erlaubt. Fünf weitere Bundesländ­er, darunter Bayern, haben Startdaten Anfang Mai festgelegt. Für Baden-Württember­g hat Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n Gottesdien­ste für die zweite Maiwoche zugesicher­t.

Jedes Bundesland entscheide für sich, kommentier­te ein Sprecher von Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) das unterschie­dliche Vorgehen der Bundesländ­er bereits vor den Beratungen am Donnerstag. Regionale Unterschie­de seien zu akzeptiere­n. Der Bund habe ein Interesse daran, ein möglichst einheitlic­hes Vorgehen zu erreichen.

Indes haben Bundesregi­erung und Ländervert­reter die Erwartung an weitreiche­nde neue Lockerunge­n der Corona-Beschränku­ngen in der für Donnerstag geplanten Bund-Länder-Schalte gedämpft. „An diesem 30. April wird es wichtige vorbereite­nde Beratungen und sehr begrenzte Beschlüsse geben“, sagte Regierungs­sprecher Steffen Seibert am Montag nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts in Berlin. Es wurde allerdings erwartet, dass bei den Beratungen die mindestens bis zum 3. Mai dauernden Kontaktbes­chränkunge­n verlängert werden.

Seibert sagte, die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpr­äsidenten am Donnerstag kämen zu früh, um die Auswirkung­en der zuletzt beschlosse­nen Öffnungen etwa von Geschäften auf die Infektions­zahlen beurteilen zu können. Stattdesse­n verwies Seibert auf die nächsten geplanten Beratungen am 6. Mai. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbaue­r sagte, bei täglich 2000 Neuinfekti­onen von massiven Lockerunge­n zu sprechen, sei noch zu riskant.

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA‚ Eine Frau mit Mundschutz verfolgt einen Gottesdien­st in der ansonsten fast menschenle­eren St. Matthäuski­rche in München.

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