Schwäbische Zeitung (Wangen)

1000-Kühe-Stall: BUND legt Beschwerde ein

Umweltschu­tzverband hat einen Bauernhof in Ostrach im Visier

- Von Rudi Multer

OSTRACH - Die Auseinande­rsetzung zwischen dem Umweltschu­tzverband BUND und dem Landratsam­t Sigmaringe­n wegen der Erteilung der immissions­schutzrech­tlichen Genehmigun­g für den 1000-KüheStall in Ostrach-Hahnennest geht in die nächste Runde: In einer Pressemitt­eilung teilt der BUND-Regionalve­rband Bodensee-Oberschwab­en mit, dass der Verband beim Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim Beschwerde gegen die jüngste Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n einlegen wird. In dieser Entscheidu­ng hatte das Verwaltung­sgericht einen Antrag des BUND auf Baustopp abgewiesen.

Die vier in diesem Unternehme­n zusammenge­schlossene­n landwirtsc­haftlichen Betriebe wollen in Hahnennest bei Ostrach einen Stall für 1000 Kühe und 80 Kälber bauen. Der BUND befürchtet negative Auswirkung­en

auf Umwelt und Natur durch das Großprojek­t. Bei seiner Beschwerde konzentrie­rt sich der BUND vor allem auf zwei Punkte der Urteilsbeg­ründung, in denen die Sigmaringe­r Richter selbst Mängel benennen oder dem Landratsam­t eine genaue Prüfung der Umsetzung empfehlen.

Die Richter hatten in ihrer Entscheidu­ng bezüglich der Vorprüfung über die Auswirkung­en auf die FFHSchutzg­ebiete nicht ausgeschlo­ssen, dass diese in der Sache tatsächlic­h defizitär oder in den Akten nicht ausreichen­d dokumentie­rt sein könnte. Der BUND möchte nun prüfen lassen, ob diese Mängel tatsächlic­h, wie von den Richtern angeführt, in einem behördlich­en Verfahren heilbar sind.

Zweiter Ansatzpunk­t für seine Beschwerde sieht der BUND im Grundwasse­rschutz. „Der BUND befürchtet, dass durch diesen landwirtsc­haftlichen Industrieb­etrieb die

Stickstoff­einträge in das Grundwasse­r und die in der Nähe liegenden Schutzgebi­ete erhöht werden“, so Regionalge­schäftsfüh­rer Ulfried Miller. Ein Großteil der Flächen liege in Wasserschu­tzgebieten, „die bereits hohe Nitratwert­e im Grundwasse­r aufweisen“, so der BUND. Sie lägen teilweise bereits über dem Grenzwert von 50 Milligramm je Liter. Das Verwaltung­sgericht sah zwar keine mögliche Grundwasse­rgefährdun­g, weil die Vorschrift­en der Wasserschu­tzgebietsv­erordnung eingehalte­n werden. Die Richter empfehlen allerdings dem Landratsam­t, ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklun­g der Nitratmess­werte zu legen und zu überprüfen, ob die dargelegte Abgabekapa­zität (Flächen) tatsächlic­h und dauerhaft gemäß den Vorschrift­en vorhanden ist.

Für den BUND hat diese Entscheidu­ng aber eine Bedeutung, die über den Einzelfall hinausgeht. „Es geht um grundsätzl­iche Rechtsfrag­en

zur Beteiligun­g eines Naturschut­zverbandes und zu Verbandskl­agen an Bebauungsp­lanverfahr­en und immissions­chutzrecht­lichen Verfahren, die auf diesem Weg geklärt werden können“, wird die BUND-Landesgesc­häftsführe­rin Sylvia Pilarsky-Grosch in der Pressemitt­eilung zitiert. Die Auseinande­rsetzung um das Projekt in Hahnennest dauert inzwischen fünf Jahre. Nachdem die Planungen im Jahr 2015 öffentlich geworden waren, kam es im August zu den ersten Protesten. Im Februar 2019 erteilte das Landratsam­t die nun angefochte­ne immissions­rechtliche Genehmigun­g.

Dagegen legte der BUND Widerspruc­h ein und wandte sich gleichzeit­ig ans Verwaltung­sgericht. Unter anderem bemängelte der Verband, dass keine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung durchgefüh­rt wurde. Im Juni 2019 eröffneten die Landwirte in Hahnennest offiziell die Bauarbeite­n mit einem Spatenstic­h.

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