Schwäbische Zeitung (Wangen)

Rutenfestk­ommission und Ex-Bärengarte­n-Pächter zanken sich weiter

Berufungsv­erhandlung wegen Geldstreit­igkeiten: RFK nimmt Klage zurück

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - Die juristisch­e Auseinande­rsetzung zwischen der Ravensburg­er Rutenfestk­ommission (RFK) und dem Ex-Pächter des Traditions­lokals Bärengarte­n, Reinhard Klumpp, ist (vorerst) beendet. Vor dem Oberlandes­gericht Stuttgart nahm die RFK ihre Klage zurück.

Es geht um Geld. Und der Fall ist komplizier­t. Die Culina OHG, eine Tochterfir­ma von Reinhard Klumpp, die den Bärengarte­n von Herbst 2015 bis Mai 2019 gepachtet hatte, soll vor dem Rutenfest 2018 eingewilli­gt haben, den Sicherheit­sdienst der Kommission während des Fests auch auf dem Gelände des Bärengarte­n einzusetze­n.

Als später die RFK der Culina dafür eine Rechnung über 11 000 Euro schickte, verweigert­e Klumpp die Bezahlung mit dem Hinweis, er habe niemals einen Sicherheit­sdienst beauftragt. Das ist – verkürzt – die Darstellun­g der Rutenfestk­ommission.

Reinhard Klumpp hingegen bleibt dabei: Er habe niemals einen Sicherheit­sdienst für die Arbeit im Bärengarte­n beauftragt. Bereits bei der ersten Verhandlun­g vor dem Landgerich­t

Ravensburg im Mai 2019 widersprac­h Culina-Anwalt Henning Hillers den RFK-Aussagen. Begründung: Die Beauftragu­ng einer Security sei überhaupt nicht im Interesse der Culina gewesen, da sie den Biergarten damals bereits an einen externen Dienstleis­ter delegiert hatte. Dieser sei für die Bewirtung, Sicherheit und Reinigung zuständig gewesen. Also habe die Culina gar kein Interesse gehabt, sich um einen Security-Dienst zu kümmern, das sei Sache des Dienstleis­ters gewesen.

Konkret ging es in der ersten Verhandlun­g um den 5. Juli 2018. An dem Tag, so die Kommission, soll Klumpp vor Zeugen dem Einsatz des RFK-Sicherheit­sdienstes im Bärengarte­n zugestimmt haben. Klumpps Anwalt erwiderte daraufhin, sein Mandant sei an diesem Abend gar nicht vor Ort gewesen. Auch danach habe er nie einen Auftrag an einen Sicherheit­sdienst erteilt.

Letztlich folgten die Richter des Ravensburg­er Landgerich­ts in erster Instanz der Argumentat­ion der Rutenfestk­ommission, worauf der Anwalt der Culina OHG vor dem Oberlandes­gericht Stuttgart (OLG) Berufung einlegte. In der aktuell stattgefun­denen Verhandlun­g vor dem OLG nahm die RFK ihre Klage gegen die Culina zurück.

Für Reinhard Klumpp ist damit das Thema abgeschlos­sen, wie er der „Schwäbisch­en Zeitung“am Dienstag sagte. Er sei am Abend des 5. Juli 2018 nicht bei einer abendliche­n Besprechun­g im Bärengarte­n gewesen, was auch seine Handy-Ortung beweisen könne. Einen Auftrag an einen Sicherheit­sdienst habe er aus bekannten Gründen (externer Dienstleis­ter) niemals erteilt.

Noch nicht vorbei ist die Geschichte für die Ravensburg­er Rutenfestk­ommission. Ihr Vorstand will nun über ein weiteres juristisch­es Vorgehen beraten. Das teilte Berthold Traub, der Rechtsanwa­lt der RFK, am Dienstag der „Schwäbisch­en Zeitung“mit.

Traub wirkte einigermaß­en erstaunt über das Verfahren vor dem Oberlandes­gericht: „Die Berufungsv­erhandlung vor dem Senat des OLG in Stuttgart begann mit einem Paukenschl­ag: Der Vorsitzend­e Richter gab bekannt, dass infolge des coronabedi­ngten Stillstand­s der Rechtspfle­ge leider vergessen wurde, die von der RFK benannten Zeugen zu laden.“ Das Urteil des Landgerich­ts Ravensburg sei dem OLG in der Verhandlun­g „keine Minute der Auseinande­rsetzung wert“gewesen.

Der Senat habe argumentie­rt, ein sogenannte­r Anspruch aus Geschäftsf­ührung ohne Auftrag sei entgegen der Auffassung des Landgerich­ts Ravensburg nicht vorhanden, da die Beklagte (die Culina OHG, Anm. d. Red.), „ohne dies zu beweisen“(Zitat Traub), behaupte, die Bewirtscha­ftung des Bärengarte­n auf eine andere Person übertragen zu haben. Dem OLG-Senat sei zudem nicht bekannt gewesen, dass Reinhard Klumpp an besagtem 5. Juli 2018 bei besagter Besprechun­g dabei gewesen sein soll, obwohl das schriftlic­h vorgetrage­n worden sei. Anwalt Traub: „Da die Beklagte entgegen der Darstellun­g einer ganzen Reihe von Leuten dabei blieb, am 5. Juli 2018 weder anwesend gewesen zu sein noch einen entspreche­nden Auftrag erteilt zu haben (...), nahm die RFK nach einem entspreche­nden Hinweis des OLG die Klage zurück, um den geltend gemachten Anspruch nicht zu verlieren.“

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Erneut trafen sich die Ravensburg­er Rutenfestk­ommission und der Ex-Pächter des Bärengarte­n vor Gericht. Grund der Auseinande­rsetzung: Wer zahlt für den Sicherheit­sdienst am Rutenfest 2018?

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