Schwäbische Zeitung (Wangen)

Unverständ­nis, warum ein Gesichtssc­hild nicht gilt

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Zum Bericht „Gesichtssc­hild gilt nicht als Mund-Nasen-Schutz“(SZ, 15.5.):

Wieso wohl stellt ein in der CoronaKris­e erfolgreic­h agierendes Land wie Österreich und auch Länder wie z. B. Rheinland-Pfalz, Hamburg… einen Gesichtssc­hild einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) gesetzlich gleich? Eine MNB dient nur dem anderen und dies auch nur bei ganz sachgerech­ter Anwendung. Diese muss zudem auch erst gelernt und richtig umgesetzt werden. Ein Gesichtsvi­sier dient der eigenen Sicherheit und der des Gegenübers in Bezug auf die gesamte Gesichtsob­erfläche und speziell auch den sehr empfindlic­hen und bei textilen MNB ungeschütz­ten Augen. Im Übrigen spricht die ganze Welt von einem Mund-Nasen-„Schutz“, was aber eine Spezialaus­rüstung bezeichnet. Wir tragen überwiegen­d alle „Bedeckunge­n“und die echte Schutzausr­ichtung sollte auch den Profis vorbehalte­n sein, nachdem auch nicht ausreichen­d verfügbar. Bleibt noch das Argument der Praktikabi­lität: Durchnässt­e MNB sind Virenschle­udern für das ganze Umfeld und lassen dauerhaft im Arbeitsein­satz keine gute Sauerstoff­zufuhr zu. Aus guten Gründen hat der Welt-Ärztepräsi­dent Montgomery umgehend einem bloßen Einsatz von MNB widersproc­hen.

Kai Steinhause­r, Wangen, Adoma GmbH

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