Nach Bordell-Besuch in Kempten ausgerastet
Schöffengericht verurteilt Vorbestraften zu Haftstrafe
KEMPTEN (bbm) - Es war ein Ausraster mit Folgen: Ein vielfach vorbestrafter Kaufbeurer hat im Mai 2019 nach dem Besuch eines Bordells in Kempten betrunken auf einen Polizisten eingeschlagen. Der 32-Jährige wollte das Etablissement nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht verlassen, Polizisten nahmen ihn deshalb in Gewahrsam. Auf der Fahrt zur Wache war er weiter renitent und griff einen Beamten an. Nun wurde er vom Kaufbeurer Schöffengericht wegen Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.
Dass er am Tag seines Ausrasters betrunken war, hatte der 32-Jährige vor Gericht offen zugegeben und mit familiären Problemen erklärt. Er war damals nach Kempten gefahren, hatte mit anderen getrunken und dann ein Bordell besucht. Hier weigerte er sich, nach der vereinbarten Zeit wieder zu gehen. Weil gutes Zureden nichts half, riefen die Betreiber die Polizei.
Auch den Beamten gegenüber war der sichtlich betrunkene Mann wenig kooperativ. Nachdem es ihnen gelungen war, ihn nach draußen zu bugsieren, wollte er sich nicht vom Gebäude entfernen. Wie sich ein Polizist jetzt als Zeuge vor Gericht erinnerte, habe er stattdessen „recht forsch gefordert, dass wir ihn nach Kaufbeuren fahren“. Weil der Mann weiterhin uneinsichtig und renitent war, entschlossen sich die Beamten, ihn in Gewahrsam zu nehmen.
Auf der Fahrt zur Wache tat er dann so, als würde er den auf der Rückbank neben ihm sitzenden Polizisten mit dem Handy filmen. Als der Beamte überprüfen wollte, ob tatsächlich eine Aufnahme gemacht wurde, holte der 32-Jährige zu einem Faustschlag aus. Der Polizist blockte die Attacke ab und fixierte den Angreifer. Auf der Dienststelle war der Angeklagte dann weiter aggressiv, schlug wild um sich und wurde schließlich in eine Ausnüchterungszelle gebracht. Vor Gericht bedauerte er jetzt seinen Ausraster und entschuldigte sich bei den Polizisten, die als Zeugen geladen waren.
Auf die Entscheidung, die eine Gesamtstrafe aus dem aktuellen Fall und einer Verurteilung vom August 2019 darstellt, reagierte der Angeklagte hingegen mit völligem Unverständnis. Einbezogen wurde eine Bewährungsstrafe wegen eines Ladendiebstahls. Der 32-Jährige ging jetzt offenbar davon aus, dass es auch insgesamt noch für Bewährung reichen würde.
Eine solche kam jedoch aufgrund der instabilen Lebenssituation des Angeklagten weder für die Staatsanwältin noch für das Gericht infrage. Der suchtkranke 32-Jährige hatte eingeräumt, dass er noch immer Alkohol trinkt – wenn auch angeblich nur selten und „nicht mehr so blackoutmäßig“.
Die Vorsitzende des Kaufbeurer Schöffengerichts verwies im Urteil darauf, dass der Mann seine Probleme bislang „nicht mit der nötigen Konsequenz angegangen hat“und sah die Gefahr, dass es ohne Therapie wieder zu exzessivem Alkoholkonsum und weiteren Straftaten kommen könnte. Direkt an den Angeklagten gewandt, sagte sie: „Sie müssen etwas tun, wenn Sie eine Chance in der Berufung haben wollen.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.