Schwäbische Zeitung (Wangen)

Betrüger muss drei Jahre ins Gefängnis

Mann wegen schweren Betrugs verurteilt – So läuft die Verhandlun­g in der Stadthalle ab

- Von Claudia Bischofber­ger

WANGEN - Das Wangener Amtsgerich­t hat einen Mann wegen schweren Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Verhandlun­g fand dabei in der Stadthalle statt.

Da, wo die Menschen sich normalerwe­ise an Kunst und Kultur erfreuen, wird neuerdings wegen des Schutzes vor dem Coronaviru­s auch über Straftäter geurteilt. Gleich im Foyer muss man zunächst die Personalie­n angeben und Fragen beantworte­n, die den Gesundheit­szustand betreffen. Bänke und Stühle stehen großzügig angeordnet über die ganze Halle verteilt. Alle Beteiligte­n sitzen in mehr als dem vorgeschri­ebenen Sicherheit­sabstand voneinande­r entfernt.

Die Liste der Anklagen, die vom Staatsanwa­lt zu Beginn der Verhandlun­g verlesen wurden, ist lang. Hauptsächl­ich wird dem Mann, der diesmal vor dem Richter und den beiden Schöffen stand, schwerer Betrug vorgeworfe­n. Dabei soll er Objekte, zum größten Teil Mobiltelef­one, im Internet zum Verkauf angeboten haben. Die potentiell­en Kunden haben das Geld vorab überwiesen, die Ware selbst aber haben sie nie erhalten. „Hatten Sie denn die Ware tatsächlic­h in Ihrem Besitz oder war die nur erfunden“, wollte der Richter wissen. Zum Teil habe er sie besessen, zum Teil sei sie fiktiv gewesen, sagte der Angeklagte. Mit dieser Masche sich Geld dazu zu verdienen, habe er seine Mutter unterstütz­t. Er selbst habe zu dieser Zeit nicht mehr als 1000 Euro in seinem damaligen Beschäftig­ungsverhäl­tnis bekommen, erklärte der Angeklagte. Auch ein eigenes Konto habe er nicht besessen.

Das erwirtscha­ftete Geld sei auf das Konto seiner Tante gegangen, die ihrem Neffen das Geld dann abhob. Diese Verwandte machte jedoch später auch eine Anzeige bei der Polizei. Darin beschuldig­te sie ihren Neffen, er habe ihr bei einem Besuch die Karte entwendet und 200 Euro von ihrem Konto abgehoben. Dies bestritt der Mann jedoch. Das Geld habe er im Einvernehm­en seiner Tante geholt. Es sei eine Leihgabe gewesen, die er ihr auch zurückbeza­hlt habe.

Ein weiterer Vorwurf des Staatsanwa­lts: der Missbrauch einer Kreditkart­e, die der Angeklagte samt Geldbeutel an einer Bushaltest­elle gefunden hat. In der Geldbörse befand sich der passende Code für die Karte. Damit war der Weg für den Finder frei, beliebig Geld abzuheben. Bevor das Zahlungsmi­ttel gesperrt wurde, flossen knapp 10 000 Euro in die Kasse des Betrügers. Im Sommer 2019 wurde der Angeklagte darüber hinaus beim Fahren ohne Fahrerlaub­nis erwischt.

Auch die Liste, die der Richter aus dem Bundeszent­ralregiste­r verlas, ist lang. Unter den 17 Eintragung­en sind Vergehen wie Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaub­nis, Handel treiben mit Betäubungs­mitteln, Betrug, um nur einiges davon zu nennen.

Durch das Geständnis, das der Mann in vollem Umfang einräumte, wurde auf die Aussage verschiede­ner Zeugen verzichtet. Dies erleichter­te die Beweisaufn­ahme und kam dem Angeklagte­n bei der Urteilsfin­dung zugute. Jedoch war für den Richter hinsichtli­ch des Bewährungs­bruches nicht nachvollzi­ehbar, dass der Angeklagte nicht aus seinen vorangegan­genen Verurteilu­ngen gelernt hat. „Sie machen gerade so weiter und zeigen keinerlei Einsicht“, begründete der Richter sein Urteil, das er mit den Schöffen gefällt hat und den Mann für drei Jahre hinter Gitter führt.

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