Betrüger muss drei Jahre ins Gefängnis
Mann wegen schweren Betrugs verurteilt – So läuft die Verhandlung in der Stadthalle ab
WANGEN - Das Wangener Amtsgericht hat einen Mann wegen schweren Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Verhandlung fand dabei in der Stadthalle statt.
Da, wo die Menschen sich normalerweise an Kunst und Kultur erfreuen, wird neuerdings wegen des Schutzes vor dem Coronavirus auch über Straftäter geurteilt. Gleich im Foyer muss man zunächst die Personalien angeben und Fragen beantworten, die den Gesundheitszustand betreffen. Bänke und Stühle stehen großzügig angeordnet über die ganze Halle verteilt. Alle Beteiligten sitzen in mehr als dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand voneinander entfernt.
Die Liste der Anklagen, die vom Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung verlesen wurden, ist lang. Hauptsächlich wird dem Mann, der diesmal vor dem Richter und den beiden Schöffen stand, schwerer Betrug vorgeworfen. Dabei soll er Objekte, zum größten Teil Mobiltelefone, im Internet zum Verkauf angeboten haben. Die potentiellen Kunden haben das Geld vorab überwiesen, die Ware selbst aber haben sie nie erhalten. „Hatten Sie denn die Ware tatsächlich in Ihrem Besitz oder war die nur erfunden“, wollte der Richter wissen. Zum Teil habe er sie besessen, zum Teil sei sie fiktiv gewesen, sagte der Angeklagte. Mit dieser Masche sich Geld dazu zu verdienen, habe er seine Mutter unterstützt. Er selbst habe zu dieser Zeit nicht mehr als 1000 Euro in seinem damaligen Beschäftigungsverhältnis bekommen, erklärte der Angeklagte. Auch ein eigenes Konto habe er nicht besessen.
Das erwirtschaftete Geld sei auf das Konto seiner Tante gegangen, die ihrem Neffen das Geld dann abhob. Diese Verwandte machte jedoch später auch eine Anzeige bei der Polizei. Darin beschuldigte sie ihren Neffen, er habe ihr bei einem Besuch die Karte entwendet und 200 Euro von ihrem Konto abgehoben. Dies bestritt der Mann jedoch. Das Geld habe er im Einvernehmen seiner Tante geholt. Es sei eine Leihgabe gewesen, die er ihr auch zurückbezahlt habe.
Ein weiterer Vorwurf des Staatsanwalts: der Missbrauch einer Kreditkarte, die der Angeklagte samt Geldbeutel an einer Bushaltestelle gefunden hat. In der Geldbörse befand sich der passende Code für die Karte. Damit war der Weg für den Finder frei, beliebig Geld abzuheben. Bevor das Zahlungsmittel gesperrt wurde, flossen knapp 10 000 Euro in die Kasse des Betrügers. Im Sommer 2019 wurde der Angeklagte darüber hinaus beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt.
Auch die Liste, die der Richter aus dem Bundeszentralregister verlas, ist lang. Unter den 17 Eintragungen sind Vergehen wie Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Handel treiben mit Betäubungsmitteln, Betrug, um nur einiges davon zu nennen.
Durch das Geständnis, das der Mann in vollem Umfang einräumte, wurde auf die Aussage verschiedener Zeugen verzichtet. Dies erleichterte die Beweisaufnahme und kam dem Angeklagten bei der Urteilsfindung zugute. Jedoch war für den Richter hinsichtlich des Bewährungsbruches nicht nachvollziehbar, dass der Angeklagte nicht aus seinen vorangegangenen Verurteilungen gelernt hat. „Sie machen gerade so weiter und zeigen keinerlei Einsicht“, begründete der Richter sein Urteil, das er mit den Schöffen gefällt hat und den Mann für drei Jahre hinter Gitter führt.