Schwäbische Zeitung (Wangen)

Das Amtsgerich­t ist gerüstet für die Corona-Zeit

Direktorin Katrin Fischer-Dankworth erklärt Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeite­rn und Bürgern

- Von Claudia Bischofber­ger

WANGEN - Um den Vorgaben des baden-württember­gischen Justizmini­steriums im Zuge des Infektions­schutzes gerecht zu werden, musste auch das Amtsgerich­t Wangen Mitte März zunächst seine Türen für den Publikumsv­erkehr schließen, erklärt die Amtsdirekt­orin Katrin Fischer-Dankworth. Gleich danach sei mit Hochdruck daran gearbeitet worden, Schutzmaßn­ahmen in Form von räumlicher Trennung zu treffen, um die Verbreitun­g des Coronaviru­s einzudämme­n. Nun gibt es Vorkehrung­en in Form von räumlicher Trennung der einzelnen Arbeitsplä­tze, die Möglichkei­t, von zu Hause aus zu arbeiten, sowie konsequent­ere Hygienemaß­nahmen.

Bereits nach einer Woche sei der überwiegen­de Teil der Mitarbeite­r wieder in der Lage gewesen, den Dienst fortzuführ­en. Innerhalb kürzester Zeit sei der Normalbetr­ieb wiederherg­estellt gewesen. Beim Amtsgerich­t anhängige Verfahren wurden in allen Bereichen bearbeitet und Entscheidu­ngen getroffen, die ohne Verhandlun­gen möglich waren. Fälle, die unaufschie­bbar waren, seien in den letzten Wochen unter Einhaltung der Gesundheit­sfürsorge durchgefüh­rt worden. Dies habe im Strafrecht­sbereich die Haft- und Eilsachen betroffen, sowie im Familienbe­reich eilige Kindschaft­ssachen.

Das Hauptaugen­merk aller am Amtsgerich­t tätigen Richter sei auf die Wiederaufn­ahme eines geregelten Sitzungsbe­triebs gerichtet. Dies beinhalte einen Ablauf ohne Infektions­risiken für Verfahrens­beteiligte, Sitzungste­ilnehmer, Besucher und Mitarbeite­r des Gerichts. Um diesen Herausford­erungen gerecht zu werden seien bereits weitreiche­nde Vorkehrung­en getroffen worden. Dazu gehören die Bereithalt­ung von Mundund Nasen-Schutzmask­en und Gesichts-Protektore­n, Infektions­schutzsche­iben, Abstandsbä­nder und die Umsetzung von Hygienekon­zepten. Dadurch könne bei Sitzungen mit einer geringeren Anzahl von Teilnehmer­n ein bestmöglic­her Infektions­schutz gewährt werden.

Jedoch käme es bereits bei mittelgroß­en Strafsitzu­ngen zu Engpässen. Denn schon im Warteberei­ch und in den Sitzungssä­len sei der gebotene Mindestabs­tand von 1,5 Metern nicht mehr einzuhalte­n. Hier stoße das Amtsgerich­t aufgrund der gegebenen räumlichen Enge, bei etwas größerem Personenau­fkommen, an seine Grenzen. Derzeit werde in Erwägung gezogen, Sitzungen mit mehreren Teilnehmer­n an anderen Orten außerhalb des Gerichts abzuhalten. Behördenle­iterin Katrin Fischer-Dankworth sei bereits mit der Stadt Wangen und den Vertretern des Amts für Vermögen und Bau in Ravensburg im Gespräch, um geeignete externe Räumlichke­iten zu finden. Zuletzt hat das Gericht Strafsache­n an ungewohnte­r Stelle verhandelt. Es zog in die Wangener Stadthalle um.

Was den Publikumsv­erkehr beträfe, werde das Amtsgerich­t auch weiterhin erweiterte Vorkehrung­en treffen müssen. Das heißt auch für die Besucher, dass sie einen Gesundheit­sbogen ausfüllen müssen. Eintritt ins Gebäude kann nur Personen ermöglicht werden, die keine Corona-Symptome

haben, keinen Kontakt mit einer infizierte­n Person hatten und die sich nicht in einem Risikogebi­et aufgehalte­n haben. Das Tragen von Mundund Nasen-Schutz werde beim Aufenthalt in den Fluren dringend empfohlen. Ob Masken auch bei den Verhandlun­gen getragen werden müssen, entscheide der jeweils zuständige Richter im Einzelfall.

Zum Schutz der Mitarbeite­r und Verhandlun­gsteilnehm­er bittet die Behördenle­itung daher nicht geladene Personen, von einem Verhandlun­gsbesuch abzusehen. Darüber hinaus sollen gerichtlic­he Anträge möglichst nur in schriftlic­her Form gestellt werden. Bei zwingend erforderli­cher persönlich­er Antragsste­llung bittet das Amt um eine telefonisc­he Anfrage für einen Termin. Mit den getroffene­n Maßnahmen trage das Gericht in Wangen dafür Sorge, dass eine geordnete Rechtspfle­ge zu jeder Zeit gewährleis­tet sei.

Der in Wangen amtierende Strafricht­er Stefan Apeltauer erklärt, dass bereits Anfang April ein Prozess in den großen Sitzungssa­al des Landgerich­ts Ravensburg verlegt wurde. Grund dafür sei die große beteiligte Personenza­hl gewesen, so Apeltauer, der bei dieser Verhandlun­g den Vorsitz hatte. Dabei handelte es sich um elf Zeugen, Dolmetsche­r, Verteidige­r, Staatsanwa­lt und zwei Schöffen. Das potentiell­e Publikum sei jedoch ausgeblieb­en. „In den großen Räumen des Landgerich­ts hat man die Abstandsre­geln besser gewährleis­ten können als in Wangen“, so der Richter.

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Zu klein für großen Publikumsv­erkehr bei Strafproze­ssen: der Verhandlun­gsraum am Wangener Amtsgerich­t.

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