Das Amtsgericht ist gerüstet für die Corona-Zeit
Direktorin Katrin Fischer-Dankworth erklärt Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Bürgern
WANGEN - Um den Vorgaben des baden-württembergischen Justizministeriums im Zuge des Infektionsschutzes gerecht zu werden, musste auch das Amtsgericht Wangen Mitte März zunächst seine Türen für den Publikumsverkehr schließen, erklärt die Amtsdirektorin Katrin Fischer-Dankworth. Gleich danach sei mit Hochdruck daran gearbeitet worden, Schutzmaßnahmen in Form von räumlicher Trennung zu treffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Nun gibt es Vorkehrungen in Form von räumlicher Trennung der einzelnen Arbeitsplätze, die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, sowie konsequentere Hygienemaßnahmen.
Bereits nach einer Woche sei der überwiegende Teil der Mitarbeiter wieder in der Lage gewesen, den Dienst fortzuführen. Innerhalb kürzester Zeit sei der Normalbetrieb wiederhergestellt gewesen. Beim Amtsgericht anhängige Verfahren wurden in allen Bereichen bearbeitet und Entscheidungen getroffen, die ohne Verhandlungen möglich waren. Fälle, die unaufschiebbar waren, seien in den letzten Wochen unter Einhaltung der Gesundheitsfürsorge durchgeführt worden. Dies habe im Strafrechtsbereich die Haft- und Eilsachen betroffen, sowie im Familienbereich eilige Kindschaftssachen.
Das Hauptaugenmerk aller am Amtsgericht tätigen Richter sei auf die Wiederaufnahme eines geregelten Sitzungsbetriebs gerichtet. Dies beinhalte einen Ablauf ohne Infektionsrisiken für Verfahrensbeteiligte, Sitzungsteilnehmer, Besucher und Mitarbeiter des Gerichts. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden seien bereits weitreichende Vorkehrungen getroffen worden. Dazu gehören die Bereithaltung von Mundund Nasen-Schutzmasken und Gesichts-Protektoren, Infektionsschutzscheiben, Abstandsbänder und die Umsetzung von Hygienekonzepten. Dadurch könne bei Sitzungen mit einer geringeren Anzahl von Teilnehmern ein bestmöglicher Infektionsschutz gewährt werden.
Jedoch käme es bereits bei mittelgroßen Strafsitzungen zu Engpässen. Denn schon im Wartebereich und in den Sitzungssälen sei der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr einzuhalten. Hier stoße das Amtsgericht aufgrund der gegebenen räumlichen Enge, bei etwas größerem Personenaufkommen, an seine Grenzen. Derzeit werde in Erwägung gezogen, Sitzungen mit mehreren Teilnehmern an anderen Orten außerhalb des Gerichts abzuhalten. Behördenleiterin Katrin Fischer-Dankworth sei bereits mit der Stadt Wangen und den Vertretern des Amts für Vermögen und Bau in Ravensburg im Gespräch, um geeignete externe Räumlichkeiten zu finden. Zuletzt hat das Gericht Strafsachen an ungewohnter Stelle verhandelt. Es zog in die Wangener Stadthalle um.
Was den Publikumsverkehr beträfe, werde das Amtsgericht auch weiterhin erweiterte Vorkehrungen treffen müssen. Das heißt auch für die Besucher, dass sie einen Gesundheitsbogen ausfüllen müssen. Eintritt ins Gebäude kann nur Personen ermöglicht werden, die keine Corona-Symptome
haben, keinen Kontakt mit einer infizierten Person hatten und die sich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das Tragen von Mundund Nasen-Schutz werde beim Aufenthalt in den Fluren dringend empfohlen. Ob Masken auch bei den Verhandlungen getragen werden müssen, entscheide der jeweils zuständige Richter im Einzelfall.
Zum Schutz der Mitarbeiter und Verhandlungsteilnehmer bittet die Behördenleitung daher nicht geladene Personen, von einem Verhandlungsbesuch abzusehen. Darüber hinaus sollen gerichtliche Anträge möglichst nur in schriftlicher Form gestellt werden. Bei zwingend erforderlicher persönlicher Antragsstellung bittet das Amt um eine telefonische Anfrage für einen Termin. Mit den getroffenen Maßnahmen trage das Gericht in Wangen dafür Sorge, dass eine geordnete Rechtspflege zu jeder Zeit gewährleistet sei.
Der in Wangen amtierende Strafrichter Stefan Apeltauer erklärt, dass bereits Anfang April ein Prozess in den großen Sitzungssaal des Landgerichts Ravensburg verlegt wurde. Grund dafür sei die große beteiligte Personenzahl gewesen, so Apeltauer, der bei dieser Verhandlung den Vorsitz hatte. Dabei handelte es sich um elf Zeugen, Dolmetscher, Verteidiger, Staatsanwalt und zwei Schöffen. Das potentielle Publikum sei jedoch ausgeblieben. „In den großen Räumen des Landgerichts hat man die Abstandsregeln besser gewährleisten können als in Wangen“, so der Richter.