Mutter tritt Tochter von Hocker
Neun Monate auf Bewährung für Misshandlung des eigenen Kindes
WANGEN - Eine junge Frau, die ihre drei Jahre alte Tochter mit einem Fußtritt zu Fall gebracht haben soll, ist vor dem Wangener Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden.
Die Angeklagte erschien mit einer Stunde Verspätung im Gerichtssaal des Dorfgemeinschaftshauses in Deuchelried. Die Staatsanwaltschaft warf der 21-jährigen Mutter vor, ihr drei Jahre altes Kind mit einem Fußtritt von einem Hocker gestoßen zu haben, weil sie sich durch das Weinen ihrer Tochter gestört gefühlt habe. Durch die Wucht des Trittes sei das Kind rückwärts gegen eine Schrankwand geflogen und habe das Bewusstsein verloren. Das Mädchen musste daraufhin stationär im Krankenhaus in Ravensburg behandelt werden. Die Anklage lautete daher auf die Misshandlung Schutzbefohlener.
Die junge Frau erklärte dem Richter, dass sie in dieser Zeit völlig überfordert gewesen sei. Damals, im März 2020 sei sie gerade nach Wangen gekommen. Sie habe mit ihren beiden Kindern, von denen das eine heute drei Jahre und das andere neun Monate alt ist, in einem Zimmer gewohnt. Sie habe weder Leistungen einer Behörde bekommen noch eine eigene Wohnung gehabt. Zunächst bestritt die junge Mutter jedoch den Vorwurf. Ihr Kind sei von alleine vom Hocker gefallen und als sie sah, dass es bewusstlos war, habe sie sofort den Rettungsdienst gerufen.
Anfang Mai 2020 sei die Angeklagte mit ihren zwei Kindern betrunken auf einer Parkbank gesessen. Die Polizistin, die an diesem Tag zu dem Vorfall geholt wurde, war im Zeugenstand anwesend. „Sie hat nur geweint und geweint“, sagte die Zeugin. Erst nach einiger Zeit habe sie sich geöffnet. Dabei erzählte sie der Beamtin, dass sie heute ihrer Mutter erzählt habe, dass sie ihr
Kind getreten habe und es daraufhin ins Krankenhaus musste. Daraufhin habe die Mutter gedroht, dass sie dafür sorgen werde, dass ihrer Tochter die Kinder entzogen werden. „Ich weiß nicht, ob ich im Stande bin, die Kinder zu erziehen. Ich will nur das Beste für meine Kinder“, habe die junge Frau schließlich zu der Polizistin gesagt. Dabei habe sie auch zugegeben, dass sie ihre Kinder schon öfter geschüttelt habe.
„Nun frage ich Sie nochmal, haben Sie das Kind an dem Abend getreten?“, wollte der Richter nach den Ausführungen der Polizistin wissen. „Nein, ich habe mein Kind nicht getreten“, sagte daraufhin die Angeklagte.
Inzwischen leben die Kinder bei der Mutter der jungen Frau. Sie sehe die Kinder so gut wie nicht mehr. Dennoch wolle sie mit Hilfe des Jugendamtes alles daran setzen, dass die Kinder wieder zu ihr kommen dürfen, so die junge Frau.
Die Staatsanwaltschaft hielt die Beschuldigungenaufrecht, da die Ausführungen der Zeugin seriös und glaubhaft gewesen seien. Für die Angeklagte sprach aber auch die Tatsache, dass die junge Mutter aufgrund der Situation damals völlig überfordert gewesen sei. Dennoch sei eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne angemessen in Tat und Schuld, so die Staatsanwältin. Der Richter stimmte mit der Staatsanwaltschaft fast überein. Auch er könne hier nicht von einem minderschweren Fall sprechen. „Sie haben aus einer gefühllosen Gesinnung heraus gehandelt“, sagte er zur Begründung und sprach eine Freiheitsstrafe von neun Monaten aus. Die Bewährungszeit soll drei Jahre betragen. Darüber hinaus müsse der Angeklagten ein Bewährungshelfer in dieser Zeit zur Seite stehen. In einer sozialen Einrichtung soll die junge Frau 40 Arbeitsstunden leisten.