Schwäbische Zeitung (Wangen)

Beschränku­ngen bei Feiern und Alkohol

Die Stadt Memmingen erlässt neue Regeln – Sie betreffen öffentlich­e Plätze, aber auch das Privatlebe­n

- Von Johannes Schlecker und Thomas Schwarz

MEMMINGEN/UNTERALLGÄ­U Weil Memmingen seit dem Wochenende als Corona-Risikogebi­et eingestuft ist und die Zahl der Covid19-Infizierte­n laut Robert-Koch-Institut weiter steigt, hat die Stadt Memmingen neue Maßnahmen ergriffen. Sie beschränkt die Teilnehmer­zahl von Privatfeie­rlichkeite­n und Veranstalt­ungen weiter. Auch der Alkoholkon­sum auf öffentlich­en Plätzen wird eingeschrä­nkt. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis einschließ­lich Montag, 19. Oktober.

„Überwiegen­d handelt es sich um Infektione­n im familiären Bereich. Leider ist das Infektions­geschehen aber nicht klar eingrenzba­r“, erklärt Oberbürger­meister Manfred Schilder. „Indem wir Feiern und Veranstalt­ungen zahlenmäßi­g begrenzen, hoffen wir, den Anstieg bei den Neuinfekti­onen bremsen zu können“, betont der Rathausche­f. Keine weiteren Einschränk­ungen gebe es bei den Schulen oder im Kita-Bereich, da dort kein Infektions­geschehen bekannt sei. Vor einer Woche hatte Memmingen bereits den Signalwert überschrit­ten und Maskenpfli­cht in weiterführ­enden und berufsbild­enden Schulen sowie für das Personal im Kita-Bereich angeordnet.

Die neue Allgemeinv­erfügung sieht folgende Regelungen vor: In der Öffentlich­keit dürfen sich Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspart­ner, Partner einer nichteheli­chen Lebensgeme­inschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwiste­r sowie Angehörige eines weiteren Haushalts treffen. Ansonsten sind nur Gruppen von bis zu fünf Personen aus mehreren Haushalten erlaubt. Dies gilt auch für Treffen in privat genutzten Räumen, auf privat genutzten Grundstück­en sowie für den Besuch von Gastronomi­ebetrieben. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Bei Veranstalt­ungen und Feierlichk­eiten wie Hochzeiten, Geburtstag­sfeiern oder Trauerfeie­rn in angemietet­en oder öffentlich­en Räumen sind im Innenberei­ch 25 Personen, unter freiem Himmel 50 Personen zulässig. Für Feierlichk­eiten in privaten Räumen empfiehlt die Stadt dringend eine Obergrenze von 25 Personen.

Der Besuch im Bezirkskli­nikum, im Klinikum Memmingen und in den Senioren- und Pflegeeinr­ichtungen in Memmingen ist täglich nur für eine Person zu einer festen Besuchszei­t möglich. Kinder dürfen von beiden Eltern oder Sorgeberec­htigten besucht werden. In Kindertage­seinrichtu­ngen sind die Beschäftig­ten weiterhin zum Tragen einer Mund-NaseBedeck­ung verpflicht­et. An weiterführ­enden und berufsbild­enden Schulen müssen auch in der kommenden Woche während des Unterricht­s Masken getragen werden.

Im Bereich von Marktplatz, Kramerstra­ße, Weinmarkt, Theaterpla­tz und Schrannenp­latz ist es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt, alkoholisc­he Getränke zu konsumiere­n oder mit sich zu führen, soweit die Getränke zum dortigen Verzehr bestimmt sind. In diesem Bereich empfiehlt die Stadt zudem dringend, eine MundNasen-Bedeckung zu tragen. Während des Wochenmark­ts gilt weiterhin eine Maskenpfli­cht auf dem gesamten Marktplatz­gelände.

Im Landkreis Unterallgä­u dürfen noch bis Freitag, 16. Oktober beispielsw­eise bei Feiern in öffentlich­en oder angemietet­en Räumen weiterhin maximal 50 Personen teilnehmen. Zudem wird dringend empfohlen, in privaten Räumen die Gästezahl auf maximal 25 zu begrenzen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany