Beschränkungen bei Feiern und Alkohol
Die Stadt Memmingen erlässt neue Regeln – Sie betreffen öffentliche Plätze, aber auch das Privatleben
MEMMINGEN/UNTERALLGÄU Weil Memmingen seit dem Wochenende als Corona-Risikogebiet eingestuft ist und die Zahl der Covid19-Infizierten laut Robert-Koch-Institut weiter steigt, hat die Stadt Memmingen neue Maßnahmen ergriffen. Sie beschränkt die Teilnehmerzahl von Privatfeierlichkeiten und Veranstaltungen weiter. Auch der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen wird eingeschränkt. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis einschließlich Montag, 19. Oktober.
„Überwiegend handelt es sich um Infektionen im familiären Bereich. Leider ist das Infektionsgeschehen aber nicht klar eingrenzbar“, erklärt Oberbürgermeister Manfred Schilder. „Indem wir Feiern und Veranstaltungen zahlenmäßig begrenzen, hoffen wir, den Anstieg bei den Neuinfektionen bremsen zu können“, betont der Rathauschef. Keine weiteren Einschränkungen gebe es bei den Schulen oder im Kita-Bereich, da dort kein Infektionsgeschehen bekannt sei. Vor einer Woche hatte Memmingen bereits den Signalwert überschritten und Maskenpflicht in weiterführenden und berufsbildenden Schulen sowie für das Personal im Kita-Bereich angeordnet.
Die neue Allgemeinverfügung sieht folgende Regelungen vor: In der Öffentlichkeit dürfen sich Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Haushalts treffen. Ansonsten sind nur Gruppen von bis zu fünf Personen aus mehreren Haushalten erlaubt. Dies gilt auch für Treffen in privat genutzten Räumen, auf privat genutzten Grundstücken sowie für den Besuch von Gastronomiebetrieben. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
Bei Veranstaltungen und Feierlichkeiten wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Trauerfeiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen sind im Innenbereich 25 Personen, unter freiem Himmel 50 Personen zulässig. Für Feierlichkeiten in privaten Räumen empfiehlt die Stadt dringend eine Obergrenze von 25 Personen.
Der Besuch im Bezirksklinikum, im Klinikum Memmingen und in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen in Memmingen ist täglich nur für eine Person zu einer festen Besuchszeit möglich. Kinder dürfen von beiden Eltern oder Sorgeberechtigten besucht werden. In Kindertageseinrichtungen sind die Beschäftigten weiterhin zum Tragen einer Mund-NaseBedeckung verpflichtet. An weiterführenden und berufsbildenden Schulen müssen auch in der kommenden Woche während des Unterrichts Masken getragen werden.
Im Bereich von Marktplatz, Kramerstraße, Weinmarkt, Theaterplatz und Schrannenplatz ist es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder mit sich zu führen, soweit die Getränke zum dortigen Verzehr bestimmt sind. In diesem Bereich empfiehlt die Stadt zudem dringend, eine MundNasen-Bedeckung zu tragen. Während des Wochenmarkts gilt weiterhin eine Maskenpflicht auf dem gesamten Marktplatzgelände.
Im Landkreis Unterallgäu dürfen noch bis Freitag, 16. Oktober beispielsweise bei Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen weiterhin maximal 50 Personen teilnehmen. Zudem wird dringend empfohlen, in privaten Räumen die Gästezahl auf maximal 25 zu begrenzen.