Tierseuchen: Ausgleich reicht nicht aus
Betroffene Höfe erhalten zwar finanzielle Unterstützung – Sie wiegt die Einbußen aber nur zum Teil auf
KEMPTEN/OBERALLGÄU - Wie dramatisch sich Rinder-Tuberkulose auswirken kann, hat sich kürzlich wieder auf Höfen im Oberallgäu und in Kempten gezeigt. In einem Betrieb musste eine Herde von 72 Tieren getötet werden. Für die Landwirtsfamilie eine Tragödie. Dazu kommt der wirtschaftliche Schaden. Nur einen Teil ihrer Einbußen bekommen die Bauern ersetzt. Eine gute Nachricht: Neue Tests auf den Höfen ergaben keine weiteren Fälle.
Das Oberallgäuer Veterinäramt hat im August und September in vier landwirtschaftlichen Betrieben den Ausbruch von Rinder-Tbc festgestellt. Es ging um Höfe im nördlichen Landkreis und in Kempten. Im ersten Betrieb ergaben Tests bei 42 von 72 Tieren ein positives Ergebnis. Im zweiten wurde die Krankheit bei zwei von 100 Tieren nachgewiesen. Auf einer Weide eines dritten Betriebes mit 50 Tieren entdeckten die Tiermediziner ein erkranktes Jungrind. Weitere zwei positiv getestete Rinder standen in einem Stall mit etwa 100 Tieren. Alle an Tbc erkrankten Tiere wurden getötet.
Die negativ getesteten Rinder müssen mindestens zweimal im Abstand von acht Wochen vom Veterinäramt auf Tuberkulose nachuntersucht werden. Die Betriebe bleiben somit 16 Wochen gesperrt. Das sehen die Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung vor. Andreas Kaenders, Pressesprecher des Landratsamts Oberallgäu verweist dazu auf die Bestimmungen des Tiergesundheitsgesetzes. Darin sind auch Fragen zur Entschädigung geregelt.
Demnach gibt es für die Landwirte unter gewissen Voraussetzungen Geld von der Bayerischen Tierseuchenkasse. Tierverluste durch bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen fallen unter die Regelungen. Entschädigungen sind auch vorgesehen, wenn Behörden die Tötung von Tieren anordnen.
Diese Entschädigungen haben für die staatliche Tierseuchenbekämpfung eine besondere Bedeutung, sagen die Fachleute. Eine effektive Eindämmung von Seuchen sei nur möglich, wenn die Tierhalter ihrer Pflicht zur Mithilfe bereitwillig nachkommen. Die Zahlungen kommen in manchen Fällen komplett vom Freistaat – bei Bienen, Gehegewild und Ziegen.
Andere Tierarten sind beitragspflichtig. Das sind in Bayern Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Hühner und Truthühner. Entschädigungen werden für sie je zur Hälfte aus Beiträgen der Tierhalter und dem Freistaat getragen. Milchviehbetriebe erleiden jedoch über den Wert der Tiere hinaus ein Minus. Ihre Milch wird von den Molkereien nicht mehr abgenommen, solange der Betrieb nicht amtlich als Tbc-frei gilt. Diese Milch muss entsorgt werden.
Aus dem „Milchförderfonds“fließt ein Teil der verlorenen Einnahmen an den Landwirt. Für diesen Entschädigungstopf führen Molkereien automatisch einen bestimmten Betrag vom Milchgeld vor Auszahlung an den Landwirt dem Fonds zu. Daraus erhält der Betrieb dann etwa 80 Prozent der Verluste.
Mittlerweile gab es weitere Untersuchungen. „Bis dato haben wir aber keine neuen Fälle“, heißt es von den Behörden.