Das bedeuten die schärferen Corona-Regeln konkret
Diverse Punkte in der neuen Landesverordnung bieten Interpretationsspielraum – Die SZ hat nachgefragt
WANGEN - Wegen der stark steigenden Infektionszahlen gelten seit Montag schärfere Regeln gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Doch diverse Punkte in der neuen Landesverordnung bieten Interpretationsspielraum. Und was bedeuten Formulierungen wie „öffentlicher Raum“bei der Maskenpflicht beispielsweise für die Wangener Innenstadt? Die SZ hat nachgefragt.
Der Mund-Nasen-Schutz ist in Fußgängerzonen oder auf Marktplätzen Pflicht. Ebenso dort im „öffentlichen Raum, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht immer eingehalten werden kann“. Was heißt das für den Bereich der Wangener Altstadt?
Prinzipiell sind die Bürger verpflichtet, überall dort in Fußgängerbereichen eine Maske zu tragen, wo sie den Abstand von 1,5 Metern nicht wahren können, teilt die Wangener Stadtverwaltung auf SZ-Anfrage mit. Fußgängerbereiche können demnach Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche (Schmiedstraße, Bindstraße, Spitalstraße, Karlstraße, etc.) oder Gehwege sein. Die Stadt appelliert zudem an die Bürger, „sich und andere zu schützen und sich solidarisch zu verhalten, das heißt auch überall dort, wo es kritisch sein könnte, die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen“. Diese Regeln gelten auch für den Mittwochsmarkt. Die Stadt kündigt außerdem an, in der Fußgängerzone entsprechende Hinweise anbringen.
Private Treffen oder Feiern sind laut Landesregierung auf maximal zehn Menschen oder zwei Haushalte begrenzt. Ich darf also nur noch eine befreundete Familie einladen oder mich nur noch mit einem Arbeitskollegen zum Mittagessen treffen?
Tatsächlich dürfen zehn Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenkommen, so die Stadt weiter. Wenn es mehr seien, dürfen sie nur aus einer Familie in geradliniger Verwandtschaft sein, also beispielsweise Großeltern, Eltern und Kinder (sowie die jeweiligen Partner) oder aus maximal zwei Haushalten kommen. Das Land weist laut Verwaltung aber ausdrücklich daraufhin, dass bei privaten Feiern nicht alles ausgenutzt werden sollte, was nach der Verordnung möglich wäre: „Denn es waren in den vergangenen Wochen vor allem private Feiern, die sich als Hotspot erwiesen haben.“
Veranstaltungen mit maximal 100 Menschen sind erlaubt, Voraussetzung ist ein Hygienekonzept und das Einhalten der Abstandsregeln. Was heißt das für Vereinsversammlungen oder Kulturveranstaltungen? Ändert sich hier etwas?
Eine richtige Empfehlung können wir hier nicht geben, heißt es von der Wangener Verwaltung. Sofern es sich, wie etwa bei den genannten Veranstaltungen, um sogenannte sonstige Veranstaltungen im Sinne der Coronaverordnung handele, seien bis zu 100 Personen erlaubt. Das sind laut Stadt unter anderem Sitzungen von Gremien, wie beispielsweise Parlamente oder Gemeinderat, oder der sogenannten Daseinsvorsorge. Die Vorgaben zu Abstandregeln und Hygienekonzepten, den Hygieneanforderungen, sowie auch der Kontaktdatenerhebung hätten sich nicht geändert. „Grundsätzlich empfiehlt es sich, analog zu den Kontaktbeschränkungen,
dass weniger Veranstaltungen auch weniger potenzielle Hotspots bedeuten. Wenn immer möglich, sollten größere Veranstaltungen derzeit daher nicht stattfinden.“Für den Sportbetrieb gelte die bisherige Coronaverordnung.
Werden die strengeren Regeln von der Stadt auch stärker kontrolliert?
Polizei und Ordnungskräfte hatten immer ein Auge auf die Regeln und Verstöße dagegen, teilt dazu die Verwaltung mit. In den kommenden Tagen solle zum Beispiel landesweit überprüft werden, ob die Quarantäneregeln eingehalten werden. Entsprechend werde sich die Stadt nach dem Befinden dieses Personenkreises erkundigen.
Welche Auswirkungen könnten die schärferen Corona-Regeln auf die Gastronomie haben – weniger Kundschaft, Tische noch weiter auseinander stellen, Kontrolle, ob wirklich nur zwei Haushalte sich zum Essen/Feiern treffen?
„Die Verunsicherung ist sehr groß bei unseren Gästen“, sagt Max Haller, Kreisvorsitzender des Deutschen Hotelund Gaststättenverbands (Dehoga). Wichtig sei hier immer zu wissen, dass die Inzidenzzahl, also die Zahl der Neuinfektionen bezogen auf die Einwohner, hier im Landkreis „noch unproblematisch ist“. In der A-laCarte-Gastronomie gebe es aktuell keine Verschärfung der bisherigen Regeln. „Wir Gastronomen sind keine Polizeibehörde“, sagt Haller zum Thema Kontrollen. „Unseren Gästen bei uns hier im Süden ist es durchaus bewusst, dass Sie ihre Kontaktdaten richtig bei einem Besuch preisgeben müssen.“Tische weiter auseinander zu stellen, mache auch virologisch keinen Sinn. Weil private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage nur noch mit zehn Personen durchgeführt werden dürfen, seien „Familienfeiern faktisch nicht mehr möglich“. Firmenfeiern wie Weihnachtsfeiern allerdings dürfen laut dem DehogaKreisvorsitzendem „bis zu einem Größe von 100 Personen durchgeführt werden“.
Was müssen württembergische Allgäuer aktuell beim Besuch von Lindau oder der bayerischen Nachbarschaft beachten?
Auch in Lindau gelten seit Montag strengere Maßnahmen, denn der Landkreis Lindau hat am Sonntag die Schwelle von 35 Infektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Besonders wichtig für einen Besuch : Mit den neuen Regeln gilt nun unter anderem auch eine Maskenpflicht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen und Plätzen auf der Lindauer Insel einschließlich der Seebrücke. Auch auf weiteren Plätzen, wie rund um das Einkaufszentrum Lindaupark, muss eine Maske getragen werden. Auch für den Landkreis gelten nach dem Überspringen der 35er-Marke verschärfte Maßnahmen. Das bedeutet vor allem eine Maskenpflicht auf Begegnungsflächen vor öffentlichen Gebäuden sowie in Theatern, bei Konzerten oder im Kino auch während der Vorstellung. Hinzu kommt eine Maskenpflicht auf „stark frequentierten öffentlichen Plätzen“.