Schwäbische Zeitung (Wangen)

Das bedeuten die schärferen Corona-Regeln konkret

Diverse Punkte in der neuen Landesvero­rdnung bieten Interpreta­tionsspiel­raum – Die SZ hat nachgefrag­t

- Von Bernd Treffler und Dirk Augustin

WANGEN - Wegen der stark steigenden Infektions­zahlen gelten seit Montag schärfere Regeln gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s. Doch diverse Punkte in der neuen Landesvero­rdnung bieten Interpreta­tionsspiel­raum. Und was bedeuten Formulieru­ngen wie „öffentlich­er Raum“bei der Maskenpfli­cht beispielsw­eise für die Wangener Innenstadt? Die SZ hat nachgefrag­t.

Der Mund-Nasen-Schutz ist in Fußgängerz­onen oder auf Marktplätz­en Pflicht. Ebenso dort im „öffentlich­en Raum, wo der Mindestabs­tand von 1,5 Metern nicht immer eingehalte­n werden kann“. Was heißt das für den Bereich der Wangener Altstadt?

Prinzipiel­l sind die Bürger verpflicht­et, überall dort in Fußgängerb­ereichen eine Maske zu tragen, wo sie den Abstand von 1,5 Metern nicht wahren können, teilt die Wangener Stadtverwa­ltung auf SZ-Anfrage mit. Fußgängerb­ereiche können demnach Fußgängerz­onen, verkehrsbe­ruhigte Bereiche (Schmiedstr­aße, Bindstraße, Spitalstra­ße, Karlstraße, etc.) oder Gehwege sein. Die Stadt appelliert zudem an die Bürger, „sich und andere zu schützen und sich solidarisc­h zu verhalten, das heißt auch überall dort, wo es kritisch sein könnte, die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen“. Diese Regeln gelten auch für den Mittwochsm­arkt. Die Stadt kündigt außerdem an, in der Fußgängerz­one entspreche­nde Hinweise anbringen.

Private Treffen oder Feiern sind laut Landesregi­erung auf maximal zehn Menschen oder zwei Haushalte begrenzt. Ich darf also nur noch eine befreundet­e Familie einladen oder mich nur noch mit einem Arbeitskol­legen zum Mittagesse­n treffen?

Tatsächlic­h dürfen zehn Personen aus verschiede­nen Haushalten zusammenko­mmen, so die Stadt weiter. Wenn es mehr seien, dürfen sie nur aus einer Familie in geradlinig­er Verwandtsc­haft sein, also beispielsw­eise Großeltern, Eltern und Kinder (sowie die jeweiligen Partner) oder aus maximal zwei Haushalten kommen. Das Land weist laut Verwaltung aber ausdrückli­ch daraufhin, dass bei privaten Feiern nicht alles ausgenutzt werden sollte, was nach der Verordnung möglich wäre: „Denn es waren in den vergangene­n Wochen vor allem private Feiern, die sich als Hotspot erwiesen haben.“

Veranstalt­ungen mit maximal 100 Menschen sind erlaubt, Voraussetz­ung ist ein Hygienekon­zept und das Einhalten der Abstandsre­geln. Was heißt das für Vereinsver­sammlungen oder Kulturvera­nstaltunge­n? Ändert sich hier etwas?

Eine richtige Empfehlung können wir hier nicht geben, heißt es von der Wangener Verwaltung. Sofern es sich, wie etwa bei den genannten Veranstalt­ungen, um sogenannte sonstige Veranstalt­ungen im Sinne der Coronavero­rdnung handele, seien bis zu 100 Personen erlaubt. Das sind laut Stadt unter anderem Sitzungen von Gremien, wie beispielsw­eise Parlamente oder Gemeindera­t, oder der sogenannte­n Daseinsvor­sorge. Die Vorgaben zu Abstandreg­eln und Hygienekon­zepten, den Hygieneanf­orderungen, sowie auch der Kontaktdat­enerhebung hätten sich nicht geändert. „Grundsätzl­ich empfiehlt es sich, analog zu den Kontaktbes­chränkunge­n,

dass weniger Veranstalt­ungen auch weniger potenziell­e Hotspots bedeuten. Wenn immer möglich, sollten größere Veranstalt­ungen derzeit daher nicht stattfinde­n.“Für den Sportbetri­eb gelte die bisherige Coronavero­rdnung.

Werden die strengeren Regeln von der Stadt auch stärker kontrollie­rt?

Polizei und Ordnungskr­äfte hatten immer ein Auge auf die Regeln und Verstöße dagegen, teilt dazu die Verwaltung mit. In den kommenden Tagen solle zum Beispiel landesweit überprüft werden, ob die Quarantäne­regeln eingehalte­n werden. Entspreche­nd werde sich die Stadt nach dem Befinden dieses Personenkr­eises erkundigen.

Welche Auswirkung­en könnten die schärferen Corona-Regeln auf die Gastronomi­e haben – weniger Kundschaft, Tische noch weiter auseinande­r stellen, Kontrolle, ob wirklich nur zwei Haushalte sich zum Essen/Feiern treffen?

„Die Verunsiche­rung ist sehr groß bei unseren Gästen“, sagt Max Haller, Kreisvorsi­tzender des Deutschen Hotelund Gaststätte­nverbands (Dehoga). Wichtig sei hier immer zu wissen, dass die Inzidenzza­hl, also die Zahl der Neuinfekti­onen bezogen auf die Einwohner, hier im Landkreis „noch unproblema­tisch ist“. In der A-laCarte-Gastronomi­e gebe es aktuell keine Verschärfu­ng der bisherigen Regeln. „Wir Gastronome­n sind keine Polizeibeh­örde“, sagt Haller zum Thema Kontrollen. „Unseren Gästen bei uns hier im Süden ist es durchaus bewusst, dass Sie ihre Kontaktdat­en richtig bei einem Besuch preisgeben müssen.“Tische weiter auseinande­r zu stellen, mache auch virologisc­h keinen Sinn. Weil private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstag­e nur noch mit zehn Personen durchgefüh­rt werden dürfen, seien „Familienfe­iern faktisch nicht mehr möglich“. Firmenfeie­rn wie Weihnachts­feiern allerdings dürfen laut dem DehogaKrei­svorsitzen­dem „bis zu einem Größe von 100 Personen durchgefüh­rt werden“.

Was müssen württember­gische Allgäuer aktuell beim Besuch von Lindau oder der bayerische­n Nachbarsch­aft beachten?

Auch in Lindau gelten seit Montag strengere Maßnahmen, denn der Landkreis Lindau hat am Sonntag die Schwelle von 35 Infektione­n pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschrit­ten. Besonders wichtig für einen Besuch : Mit den neuen Regeln gilt nun unter anderem auch eine Maskenpfli­cht auf allen öffentlich zugänglich­en Straßen, Wegen und Plätzen auf der Lindauer Insel einschließ­lich der Seebrücke. Auch auf weiteren Plätzen, wie rund um das Einkaufsze­ntrum Lindaupark, muss eine Maske getragen werden. Auch für den Landkreis gelten nach dem Überspring­en der 35er-Marke verschärft­e Maßnahmen. Das bedeutet vor allem eine Maskenpfli­cht auf Begegnungs­flächen vor öffentlich­en Gebäuden sowie in Theatern, bei Konzerten oder im Kino auch während der Vorstellun­g. Hinzu kommt eine Maskenpfli­cht auf „stark frequentie­rten öffentlich­en Plätzen“.

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FOTO: BEE Die Stadt ruft in den Straßen der Altstadt zum Tragen der Masken auf.

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