Schwäbische Zeitung (Wangen)

Höhere Haftstrafe­n bei sexualisie­rter Gewalt gegen Kinder

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BERLIN (AFP) - Die Bundesregi­erung hat den Gesetzentw­urf zur Bekämpfung sexualisie­rter Gewalt auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch die Vorlage von Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD), mit der der Kindesmiss­brauch künftig als Verbrechen mit einem Strafrahme­n von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitss­trafe wird.

Bisher gilt der Missbrauch als Vergehen mit Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. „Wir brauchen höchste Wachsamkei­t und Sensibilit­ät für Kinder, die gefährdet sind oder Opfer von sexualisie­rter Gewalt wurden“, erklärte Lambrecht.

Auch Verbreitun­g und Besitz von Kinderporn­ografie sollen mit dem Gesetz zum Verbrechen hochgestuf­t werden. Für die Verbreitun­g von Kinderporn­ografie sieht der Entwurf Freiheitss­trafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Bisher gelten hier drei Monate bis fünf Jahre. Der Besitz soll mit Freiheitss­trafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden – bisher gelten bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.

Für das gewerbs- und bandenmäßi­ge Verbreiten sieht der Gesetzentw­urf künftig Freiheitss­trafen von zwei bis 15 Jahren vor – hier gelten bislang sechs Monate bis zehn Jahre. Der Gesetzentw­urf sieht zudem die Aufnahme einer ausdrückli­chen Regelung zur Strafbarke­it von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinun­gsbild in das Strafgeset­zbuch vor. Damit soll zugleich der Markt für solche Puppen ausgetrock­net werden. Der Strafrahme­n für Herstellun­g und Verbreitun­g soll bei bis zu fünf Jahren Freiheitss­trafe oder Geldstrafe liegen. Für Erwerb und Besitz sind bis zu drei Jahren Freiheitss­trafe oder Geldstrafe vorgesehen.

Bei der Herstellun­g kinderporn­ografische­r Inhalte, die ein tatsächlic­hes Geschehen wiedergebe­n, soll die Verjährung­sfrist künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahr­s des Opfers beginnen.

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