Schwäbische Zeitung (Wangen)

Einigung am Nockherber­g

Wegen Umsatzausf­ällen hatte Wirt 1,13 Millionen Euro von der Allianz gefordert – Nun gibt es einen Vergleich

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MÜNCHEN (dpa) - Die Allianz und die Münchner Gaststätte „Paulaner am Nockherber­g“haben sich im Rechtsstre­it um die Kosten für die Corona-Schließung­en außergeric­htlich geeinigt. Beide Parteien bestätigte­n am Mittwoch den Abschluss eines Vergleichs, äußerten sich aber nicht zu den Details. Beide Seiten seien zufrieden, sagte der Wirt des Nockherber­gs, Christian Schottenha­mmel. Die mit Spannung erwartete Entscheidu­ng des Verfahrens am Donnerstag entfällt damit.

Der größte deutsche Versicheru­ngskonzern und die durch das im Fernsehen übertragen­e „PolitikerD­erblecken“beim Starkbiera­nstich bundesweit bekannte Gaststätte hatten um gut 1,1 Millionen Euro gestritten. Schottenha­mmel hatte diese Summe für die sechswöchi­ge Schließung seiner Gaststätte in der ersten Corona-Welle verlangt.

Kern des Rechtsstre­its war, ob die Allianz zahlen muss, obwohl das Coronaviru­s in den Policen ihrer Betriebssc­hließungsv­ersicherun­g nicht explizit genannt ist. Die Allianz hat in den entspreche­nden Verträgen zwar eine Liste von Krankheite­n und Erregern festgelegt, für die der Versicheru­ngsschutz gilt – nicht erwähnte Erreger aber auch nicht ausdrückli­ch ausgeschlo­ssen. Gleichzeit­ig hat die Allianz laut Gericht die Liste der im Infektions­schutzgese­tz genannten Erreger nicht vollständi­g übernommen.

Die nun beendete Klage ist bei Weitem nicht die einzige, der sich die Allianz gegenübers­ieht. Einem Sprecher des Konzerns zufolge gibt es deutschlan­dweit rund 100. Allein am Münchner Landgerich­t sind 86 Verfahren gegen verschiede­ne Versichere­r anhängig. Am Donnerstag steht in München wieder ein ähnlicher Fall zwischen dem Restaurant Emmeramsmü­hle und der Haftpflich­tkasse an. Vor zwei Wochen hat bereits der Pächter des Münchener Augustiner­kellers seine Klage gegen die Versicheru­ngskammer gewonnen und über eine Millionen Euro zugesproch­en bekommen.

Dieses Urteil und der Vergleich des Paulaner am Nockherber­g ist für andere Klagen aber nur bedingt richtungsw­eisend. Jeder Fall müsse einzeln betrachtet werden, betonte der Allianz-Sprecher. Auch das Landgerich­t hatte sich ähnlich geäußert. Das gilt gerade bei verschiede­nen Versicheru­ngen, da deren Vertragsbe­dingungen voneinande­r abweichen.

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