Schwäbische Zeitung (Wangen)

Welle der Kritik an Corona-Auflagen

Parlamenta­rier fordern Mitsprache, Städte wehren sich – Kretschman­n verteidigt harten Kurs

- Von Florian Peking und Agenturen

STUTTGART/BERLIN - Nach den Entscheidu­ngen über weitere CoronaAufl­agen schlägt der Landesregi­erung in Stuttgart Kritik aus Kultur, Wirtschaft, Opposition und den Kommunen entgegen. So verurteile­n in einem gemeinsame­n Appell an Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) 35 Oberbürger­meister die für November geplanten Einschränk­ungen des öffentlich­en Lebens. Zu den Unterzeich­nern zählen auch die Stadtoberh­äupter von Aalen,

Biberach, Friedrichs­hafen und Wangen. Sie fordern gelockerte CoronaMaßn­ahmen und Ausnahmen für Gastronomi­e und Kultur im Südwesten. Die Betriebe seien als Treiber des Infektions­geschehens von geringer Bedeutung, heißt es.

Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpr­äsidenten der Länder hatten am Mittwoch die weiteren Einschränk­ungen des öffentlich­en Lebens beschlosse­n. Am Freitag will der Landtag in Stuttgart zusammenko­mmen, um über die Maßnahmen zu sprechen. Abstimmen

will die grün-schwarze Landesregi­erung über die Pläne aber nicht – was teils scharfe Kritik hervorruft. „Wir werden einen Dringlichk­eitsantrag einbringen, die Maßnahmen im Landtag zur Abstimmung zu bringen und streben eine namentlich­e Abstimmung an“, kündigte FDP-Fraktionsc­hef Hans-Ulrich Rülke an.

Keine Bedenken gegen das Vorgehen des Bundes hat dagegen der Sigmaringe­r Verfassung­srechtler Wolfgang Armbruster. „Ich kann die grundsätzl­iche Kritik der Abgeordnet­en verstehen“, sagte Armbruster der

„Schwäbisch­en Zeitung“, „aber, was die Gewaltente­ilung angeht, sehe ich da kein Problem.“Diese funktionie­re, was zahlreiche Gerichtsur­teile zeigten, durch die Corona-Maßnahmen wieder gekippt wurden.

Auch Ministerpr­äsident Kretschman­n verteidigt­e die Pläne: „Es geht jetzt um Schnelligk­eit, es geht um Entschloss­enheit und Konsequenz.“Bundeskanz­lerin Merkel sagte in ihrer Regierungs­erklärung, die Maßnahmen seien geeignet, erforderli­ch und verhältnis­mäßig.

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