Schwäbische Zeitung (Wangen)

Südländer verschärfe­n Regeln des Bundes

Bayern und Baden-Württember­g verhängen noch striktere Kontaktbes­chränkunge­n

- Von André Bochow, Guido Bohsem, Michael Gabel und Agenturen www.schwäbisch­e.de/regelnov20

BERLIN - Am Montag ist es so weit: Dann beginnt in der Bundesrepu­blik der begrenzte Lockdown. Worauf sich die Bürger einstellen müssen und was die Südländer anders machen wollen als andere.

Was soll ab Montag in Bayern und Baden-Württember­g gelten?

Beide Bundesländ­er folgen den Verabredun­gen der Ministerpr­äsidenten mit der Bundeskanz­lerin vom Mittwoch. Das heißt: Die Gastronomi­e muss schließen, ebenso wie Freizeitun­d Kultureinr­ichtungen. Sport ist nur noch zu maximal zweit im Freien erlaubt. Bürger sollen auf alle privaten Reisen, auch auf Verwandten­besuche, verzichten. Geschäfte bleiben ebenso wie Kitas und Schulen sowie Friseursal­ons unter Auflagen geöffnet. In Stuttgart traf sich am Abend die Ministerru­nde der Landesregi­erung, um weitere Details zu klären. Unter anderem sollen sich in

wie bundesweit auch nur noch Angehörige von höchstens zwei Hausstände­n in der Öffentlich­keit treffen dürfen bei insgesamt maximal zehn Personen. Die

Baden-Württember­g

Beschränku­ng auf zwei Haushalte soll nach dpa-Informatio­nen und bisheriger Planung auch für private Treffen gelten. Ein Limit bei der Personenza­hl soll es für diese Zusammenkü­nfte im Südwesten aber nicht geben. Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt. legte sich bereits am Morgen fest: Der Aufenthalt im öffentlich­en wie im privaten Raum wird ebenfalls auf die Angehörige­n des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands begrenzt. Maximal dürfen auch hier nur noch zehn Personen zusammenko­mmen. Das heißt etwa für die anstehende­n Schulferie­n, dass ein Kind weiter noch einen Freund oder eine Freundin treffen darf, aber eben kein zweites Kind einer anderen Familie. Darüber hinaus sind Gruppen feiernder Menschen auf öffentlich­en Plätzen, in Wohnungen oder in privaten Einrichtun­gen „angesichts der Lage in unserem Land inakzeptab­el“. Wo viele Menschen zusammenko­mmen, etwa in Einkaufsst­raßen, gilt landesweit eine Maskenpfli­cht. Ab 22 Uhr darf Alkohol weder öffentlich konsumiert noch verkauft werden.

Bayern Für Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sind „bessere Hygienekon­zepte an Schulen wünschensw­ert“, wie sie sagte. Werden diese kommen?

Das baden-württember­gische Kultusmini­sterium verweist darauf, dass bereits vor zwei Wochen die Maßnahmen an den Schulen verschärft worden seien. Unter anderem wurde die Maskenpfli­cht im Unterricht ab der 5. Klasse eingeführt. Aufgrund der im Land „bereits strengen Hygienemaß­nahmen“komme es nicht zu einer ausufernde­n Verbreitun­g des Virus an Schulen, teilte ein Sprecher mit. Wesentlich weitergehe­nde Maßnahmen fordert der Bundesvors­itzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann. Grundsätzl­ich gelte: „Je mehr Abstand möglich ist, umso besser“, sagte er dieser Zeitung. Zwei Möglichkei­ten gebe es, um dieses Ziel zu erreichen: „Entweder man unterricht­et in kleineren Gruppen oder in größeren Räumen.“Hier gelte es, kreative Lösungen zu finden – „die natürlich nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte umgesetzt werden dürfen“.

Bekommen Kunden bei Stornierun­gen ihr Geld zurück, oder müssen sie Zwangsguts­cheine akzeptiere­n?

Das ist je nach Branche unterschie­dlich. Für Konzert- und Theaterkar­ten gilt die im Frühjahr beschlosse­ne Regelung, dass Veranstalt­er das Geld für im Voraus bezahlte Tickets nicht erstatten müssen, sondern Gutscheine ausstellen dürfen. Anders ist das zum Beispiel bei Pauschalre­isen, bei denen die Kunden ihre Anzahlunge­n zurückerha­lten. Der Chef des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­andes, Klaus Müller, dringt auf eine generelle Rückzahlpf­licht. Die Regelung zu Zwangsguts­cheinen im Veranstalt­ungsbereic­h müsse spätestens Ende des Jahres auslaufen, fordert er. Im Südwesten sind bereits ab Freitag die Spielbanke­n in Stuttgart, Baden-Baden und Konstanz geschlosse­n. Ab Samstag folgen die Staatliche­n Schlösser und Gärten, ebenso die Wilhelma in Stuttgart sowie das Blühende Barock in Ludwigsbur­g.

Warum bleiben Kirchen offen?

Die Religions- und Versammlun­gsfreiheit sind besonders sensible und wichtige Grundrecht­e – das gab Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) als Grund an, weshalb die Kirchen vom Lockdown ausgeschlo­ssen sind. Dabei waren Kirchen im Frühjahr vielerorts Infektions­treiber.

Im Mai steckten sich in einer Freikirche in Frankfurt am Main 200 Gläubige an. In Vorpommern infizierte­n sich in katholisch­en Kirchen Gottesvert­reter und Gemeindemi­tglieder. Der religionsp­olitische Sprecher der FDP, Benjamin Strasser, warnt davor, unterschie­dliche Bereiche gegeneinan­der auszuspiel­en. Mit den Entscheidu­ngen sehe er „leider die Gefahr, dass die einen beginnen, auf die anderen zu zeigen“. Ein klares Kriterium für Schließung von Institutio­nen wäre gewesen, wie streng Hygienereg­eln eingehalte­n werden. Der religionsp­olitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, betonte, eine „pauschale Untersagun­g der verfassung­srechtlich geschützte­n Religionsf­reiheit“sei nicht möglich. Gleichwohl entbinde das die „Organisato­ren solcher Veranstalt­ungen nicht davon, strenge Hygienekon­zepte vorzulegen und gegebenenf­alls die Teilnehmer­zahlen eng zu begrenzen“.

Einen Überblick über die aktuellen Corona-Regeln finden Sie im Internet unter:

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