Schwäbische Zeitung (Wangen)

Staat sieht im Fall Ischgl kein Versagen

Angeblich haben Behörden im Corona-Skandal nicht schuldhaft gehandelt

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WIEN (dpa) - Im Justizstre­it um das Corona-Krisenmana­gement im österreich­ischen Ischgl hat der Staat jegliches schuldhaft­es Handeln der Behörden bestritten. Die Gesundheit­sbehörden hätten „zu jedem Zeitpunkt sämtliche dem Ermittlung­sstand entspreche­nden, erforderli­chen und durch die bestehende Rechtslage zur Verfügung stehenden Maßnahmen unverzügli­ch gesetzt“, heißt es in einer Klagebeant­wortung der Finanzprok­uratur als Vertreteri­n des Staates. In ihrer Stellungna­hme zu einer Amtshaftun­gsklage stellt die Finanzprok­uratur außerdem infrage, dass sich der Betroffene in Ischgl mit dem Coronaviru­s angesteckt habe. Aufgrund der Inkubation­szeit von bis zu 14 Tagen sei es durchaus möglich, dass der Kläger bereits infiziert nach Ischgl gereist sei.

Der Verbrauche­rschutzver­ein (VSV), der die Interessen der Opfer vertritt, reagiert entsetzt. „Diese Klagebeant­wortung ist eine ungeheuerl­iche Täter-Opfer-Umkehr und wir werden die falschen Darstellun­gen

Punkt für Punkt widerlegen“, sagte VSV-Vorsitzend­er Peter Kolba am Donnerstag. Über die anfangs eingebrach­ten vier Klagen hinaus würden weitere folgen. Mit einem Gerichtste­rmin sei voraussich­tlich aber erst zu Beginn 2021 zu rechnen.

Ischgl galt im März als CoronaHots­pot in Europa. Tausende Infektione­n sollen auf den bekannten Tiroler Winterspor­tort zurückzufü­hren sein. Eine unabhängig­e Expertenko­mmission hatte unlängst festgestel­lt, dass es im Krisenmana­gement zu Fehlern und Fehleinsch­ätzungen gekommen war. Die Staatsanwa­ltschaft Innsbruck ermittelt gegen vier Verdächtig­e wegen vorsätzlic­her oder fahrlässig­er Gefährdung von Menschen durch übertragba­re Krankheite­n.

Die Finanzprok­uratur hielt fest: „Bei Beurteilun­g aller Maßnahmen ist stets jenes Wissen heranzuzie­hen, das über das Virus, dessen Verbreitun­gswege und die damit einhergehe­nde Gefahr tagesaktue­ll bekannt war.“

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