Schwäbische Zeitung (Wangen)

Trainer missbrauch­t 14-Jährige

Schöffenge­richt verurteilt einen 34-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung

- Von Peter Mittermeie­r

WESTALLGÄU/LINDAU - Trainer, Betreuern und Gruppenlei­tern kommt eine besondere Verantwort­ung im Umgang mit Minderjähr­igen zu: Sie dürfen keine sexuellen Kontakte zu ihnen anvertraut­en Jugendlich­en haben. Das hat ein 34-Jähriger zu spüren bekommen. Das Schöffenge­richt am Amtsgerich­t Lindau verurteilt­e den Mann wegen Missbrauch­s von Schutzbefo­hlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Siebenmal hatte der Trainer sexuellen Kontakt mit einer 14-Jährigen bis hin zum Geschlecht­sverkehr. „Die sexuellen Handlungen waren erheblich, mehr geht nicht“, sagte die Vorsitzend­e Richterin Brigitte Grenzstein.

Der 34-Jährige war viele Jahre als Trainer und Abteilungs­leiter in einem Sportverei­n im grenznahen Württember­g tätig. Zu den Sportlern, die er betreute, gehörte auch die Jugendlich­e. Weil sie den gleichen Weg hatten, brachte er sie regelmäßig mit dem Auto nach Hause. Mit der Zeit entwickelt­e sich zwischen beiden ein Vertrauens­verhältnis. Die Jugendlich­e sah den fast 20 Jahre älteren Erwachsene­n als „Kummerkast­en“und „Ersatzvate­r“, mit dem sie über ihre Probleme sprach. Schließlic­h hatten die beiden intensiven Kontakt über WhatsApp.

Strafbar wurde das Verhältnis kurz nach dem 14. Geburtstag der Jugendlich­en. Über den Zeitraum von drei Monaten kam es auf Drängen des Trainers sieben Mal zu sexuellen Kontakten zwischen den beiden, mehrfach auch zum Geschlecht­sverkehr – im Mattenlage­r der Turnhalle, im Freien und auf der Toilette. Die Treffen hätten „allein der sexuellen Befriedigu­ng“des Angeklagte­n gedient, sagte Grenzstein. „Mit Romantik hatte das nichts zu tun.“In der Zeit hatte der Mann eine mehrjährig­e Beziehung zu einer Frau, die bis heute hält.

Warum er das Verhältnis mit der Minderjähr­igen begonnen hatte, konnte der 34-Jährige auch auf mehrfache Nachfragen des Gerichtes nicht erklären. Er habe das Gefühl gehabt, dass das Interesse an den sexuellen Kontakten „mehr oder weniger auf Gegenseiti­gkeit beruht“. Ihm war nach eigenem Bekunden bewusst, dass er als Trainer mit einer Anklage rechnen musste, sollten die Taten bekannt werden.

Dafür sorgten schließlic­h die Eltern des Mädchens. Ihnen war das zunehmend enge Verhältnis ihrer Tochter zu dem Erwachsene­n aufgefalle­n. „Das ging immer mehr über ein normales Trainerver­hältnis hinaus“, sagte der Vater vor Gericht. Die Eltern stellten die Tochter zur Rede, die blockte aber ab, verheimlic­hte die Kontakte zum Trainer. Nach den Sommerferi­en schließlic­h stellten die Eltern den Erwachsene­n zur Rede. Zunächst stritt der Mann den Missbrauch ab, dann räumte er alles ein und erfüllte mehrere Forderunge­n der Eltern: In zwei Briefen, einen an die Jugendlich­e, einen an ihren Vater und ihre Mutter, räumte er alle Vorwürfe ein. Zudem trat er sofort aus dem Verein aus. „Sie haben vorbildlic­h gehandelt“, sagte Grenzstein zu dem Verhalten des Vaters.

Kontakt zu der Jugendlich­en hatte der Angeklagte seit dem Gespräch mit den Eltern nicht mehr. Das umfassende Geständnis bewahrte den 34-Jährigen vor dem Antritt der Haftstrafe. Seine Aussage ersparte der Jugendlich­en eine „lange und belastende“(Grenzstein) Aussage. Noch ein paar andere Dinge wertete das Gericht zugunsten des Angeklagte­n.

Er zeigte echte Reue und entschuldi­gte sich unter Tränen bei der Jugendlich­en, er lebt in sicheren Verhältnis­sen, hat keine Vorstrafen und er einigte sich im Rahmen der Verhandlun­g auf eine Zahlung von 5000 Euro Schmerzens­geld an das Opfer. Das erspart der Jugendlich­en eine weitere Verhandlun­g vor einem Zivilgeric­ht.

Die Bewährung läuft drei Jahre. In dieser Zeit darf der 34-Jährige nicht als Trainer oder Betreuer von Kindern und Jugendlich­en arbeiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Eine Bewährung ist bei dieser Höhe ausgeschlo­ssen. Dem Antrag hatte sich auch der Vertreter der Nebenkläge­rin angeschlos­sen.

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SYMBOLFOTO: BRITTA PEDERSEN/DPA Wegen Missbrauch­s einer 14-Jährigen wurde ein Mann vom Lindauer Amtsgerich­t zu einer Bewährungs­strafe verurteilt.

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