Trainer missbraucht 14-Jährige
Schöffengericht verurteilt einen 34-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung
WESTALLGÄU/LINDAU - Trainer, Betreuern und Gruppenleitern kommt eine besondere Verantwortung im Umgang mit Minderjährigen zu: Sie dürfen keine sexuellen Kontakte zu ihnen anvertrauten Jugendlichen haben. Das hat ein 34-Jähriger zu spüren bekommen. Das Schöffengericht am Amtsgericht Lindau verurteilte den Mann wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Siebenmal hatte der Trainer sexuellen Kontakt mit einer 14-Jährigen bis hin zum Geschlechtsverkehr. „Die sexuellen Handlungen waren erheblich, mehr geht nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein.
Der 34-Jährige war viele Jahre als Trainer und Abteilungsleiter in einem Sportverein im grenznahen Württemberg tätig. Zu den Sportlern, die er betreute, gehörte auch die Jugendliche. Weil sie den gleichen Weg hatten, brachte er sie regelmäßig mit dem Auto nach Hause. Mit der Zeit entwickelte sich zwischen beiden ein Vertrauensverhältnis. Die Jugendliche sah den fast 20 Jahre älteren Erwachsenen als „Kummerkasten“und „Ersatzvater“, mit dem sie über ihre Probleme sprach. Schließlich hatten die beiden intensiven Kontakt über WhatsApp.
Strafbar wurde das Verhältnis kurz nach dem 14. Geburtstag der Jugendlichen. Über den Zeitraum von drei Monaten kam es auf Drängen des Trainers sieben Mal zu sexuellen Kontakten zwischen den beiden, mehrfach auch zum Geschlechtsverkehr – im Mattenlager der Turnhalle, im Freien und auf der Toilette. Die Treffen hätten „allein der sexuellen Befriedigung“des Angeklagten gedient, sagte Grenzstein. „Mit Romantik hatte das nichts zu tun.“In der Zeit hatte der Mann eine mehrjährige Beziehung zu einer Frau, die bis heute hält.
Warum er das Verhältnis mit der Minderjährigen begonnen hatte, konnte der 34-Jährige auch auf mehrfache Nachfragen des Gerichtes nicht erklären. Er habe das Gefühl gehabt, dass das Interesse an den sexuellen Kontakten „mehr oder weniger auf Gegenseitigkeit beruht“. Ihm war nach eigenem Bekunden bewusst, dass er als Trainer mit einer Anklage rechnen musste, sollten die Taten bekannt werden.
Dafür sorgten schließlich die Eltern des Mädchens. Ihnen war das zunehmend enge Verhältnis ihrer Tochter zu dem Erwachsenen aufgefallen. „Das ging immer mehr über ein normales Trainerverhältnis hinaus“, sagte der Vater vor Gericht. Die Eltern stellten die Tochter zur Rede, die blockte aber ab, verheimlichte die Kontakte zum Trainer. Nach den Sommerferien schließlich stellten die Eltern den Erwachsenen zur Rede. Zunächst stritt der Mann den Missbrauch ab, dann räumte er alles ein und erfüllte mehrere Forderungen der Eltern: In zwei Briefen, einen an die Jugendliche, einen an ihren Vater und ihre Mutter, räumte er alle Vorwürfe ein. Zudem trat er sofort aus dem Verein aus. „Sie haben vorbildlich gehandelt“, sagte Grenzstein zu dem Verhalten des Vaters.
Kontakt zu der Jugendlichen hatte der Angeklagte seit dem Gespräch mit den Eltern nicht mehr. Das umfassende Geständnis bewahrte den 34-Jährigen vor dem Antritt der Haftstrafe. Seine Aussage ersparte der Jugendlichen eine „lange und belastende“(Grenzstein) Aussage. Noch ein paar andere Dinge wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten.
Er zeigte echte Reue und entschuldigte sich unter Tränen bei der Jugendlichen, er lebt in sicheren Verhältnissen, hat keine Vorstrafen und er einigte sich im Rahmen der Verhandlung auf eine Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. Das erspart der Jugendlichen eine weitere Verhandlung vor einem Zivilgericht.
Die Bewährung läuft drei Jahre. In dieser Zeit darf der 34-Jährige nicht als Trainer oder Betreuer von Kindern und Jugendlichen arbeiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Eine Bewährung ist bei dieser Höhe ausgeschlossen. Dem Antrag hatte sich auch der Vertreter der Nebenklägerin angeschlossen.