Schwäbische Zeitung (Wangen)

Wen darf ich noch im Auto mitnehmen?

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Wieder neue Corona-Regeln. Doch wer darf alles im Auto mitfahren? Die Zahl der Begegnunge­n soweit wie möglich zu reduzieren – das steht im Fokus der neuesten Kontaktbes­chränkunge­n von Bund und Ländern. So dürfen sich laut ADAC nur Angehörige des eigenen Hausstande­s mit denen eines weiteren in der Öffentlich­keit treffen – insgesamt nicht mehr als zehn Personen. Drei Freunde aus drei unterschie­dlichen Hausstände­n dürften demnach nicht mehr gemeinsam in einem Auto fahren, nennt der Autoclub ein Beispiel.

Doch das Auto ist doch privat, oder? Das bestätigt zumindest ein Urteil des Amtsgerich­ts Stuttgart (Az.: 4 OWi 177 Js 68534/29), wonach ein Auto nicht dem öffentlich­en Raum zuzuordnen ist. Der ADAC weist aber darauf hin, dass eine solche Einzelfall­entscheidu­ng in anderen Bundesländ­ern anders ausfallen kann. Zudem gelten etwa in Bayern die Beschränku­ngen auch für den privaten Raum und betreffen damit auch die Autofahrer.

Auch die erlaubten Personengr­uppen sollten im Auto möglichst auf den Mindestabs­tand achten – soweit möglich. Fahrten mit haushaltsf­remden Menschen sollten auf das Nötigste reduziert werden. Eine Maske ist dabei dann ebenso ratsam, so der ADAC. Grundsätzl­ich darf man die auch am Steuer tragen. Um kein Bußgeld zu riskieren, sollten die Gesichtszü­ge im Wesentlich­en aber erkennbar bleiben. Das dürfte laut ADAC bei den handelsübl­ichen Masken der Fall sein. (dpa)

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FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA Wenn das Gesicht in wesentlich­en Zügen erkennbar bleibt, kann auch die Person hinter dem Steuer eine Maske tragen.

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