Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bis Jahresende Rauchwarnm­elder installier­en

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Es sind kleine, unauffälli­ge Geräte, die keinen Platz wegnehmen, aber unter Umständen Leben retten können: Rauchwarnm­elder. In den meisten Wohnungen und Häusern in Deutschlan­d hängen sie bereits an der Decke – teilweise schon seit knapp zehn Jahren. In Berlin und Brandenbur­g ist das aber noch keine Pflicht. Hier endet die Frist zum Jahreswech­sel: Ab dem 1. Januar müssen auch in diesen beiden Bundesländ­ern in allen Wohnräumen Rauchwarnm­elder installier­t sein. Das erklärt das Forum Brandrauch­prävention in Berlin.

Ab dem neuen Jahr bildet dann nur noch Sachsen eine Ausnahme: Hier müssen zwar in allen Neu- und Umbauten Rauchwarnm­elder hängen, nicht aber im Bestand. In anderen Bundesländ­ern wie Mecklenbur­g-Vorpommern oder SchleswigH­olstein ist es aber schon seit zehn Jahren Pflicht, in Wohnräumen Rauchwarnm­elder hängen zu haben. Genauer gesagt: Im Schlafzimm­er, Kinderzimm­er und in Fluren, die als Rettungswe­ge gelten, müssen Geräte installier­t sein. In manchen Bundesländ­ern kommen noch die Wohnzimmer hinzu.

Allerdings haben Rauchwarnm­elder eine Lebenserwa­rtung von zehn Jahren. In den Bundesländ­ern, wo es vor zehn Jahren Pflicht wurde, die Geräte zu installier­en, müssen nun neue her. Für die Wartung ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht. Für den Austausch sind aber generell die Wohnungsei­gentümer verantwort­lich. Das sagt die Initiative Elektro+. (dpa)

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FOTO: MARTIN GERTEN/DPA Bis zum Jahreswech­sel müssen in allen Wohnungen und Häusern in Deutschlan­d Rauchwarnm­elder installier­t sein.

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