Hohe Haftstrafe für Drogenhändler
Baseballschläger wird Weingartener Dealer zum Verhängnis
WEINGARTEN - Wegen bewaffneten Drogenhandels muss ein 31-jähriger Weingartener eine lange Haftstrafe antreten. Das Landgericht Ravensburg verurteilte den Deutschen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Weingarten, 23. Juni: Polizeibeamte öffnen die Tür zu einer Wohnung in der Robert-Koch-Straße in Weingarten. Es ist ein Glückstreffer für die Beamten. Bei einer Personenkontrolle hatten sie kurz zuvor eine kleinere Menge Marihuana in einem Rucksack entdeckt. Und einen Wohnungsschlüssel.
Informationen legen den Schluss nahe, dass der Eigentümer des Schlüssel in der Robert-Koch-Straße wohnt. Schon nach wenigen Aufschließversuchen landen die Beamten einen Treffer im zweiten Stock. Im Zimmer gleich rechts sitzen zwei Männer und rauchen einen Joint. Sie zeigen sich kooperativ gegenüber den Beamten.
Im linken Zimmer am Ende des acht Meter langen Flurs finden sie in einem Paket rund ein Kilogramm Marihuana, verschweißt in einer speziellen Folie, die den intensiven Geruch der Droge kaum verrät. „Das hätte nur ein Hund gewittert“, sagt ein Polizist vor Gericht am Freitag.
Wahrscheinlich stammt das Paket, so der Beamte weiter, aus einer Bestellung aus dem sogenannten Dark-net, jenem Teil des Internets, in dem die Nutzer anonym bleiben – ideal für den Austausch von geheimen Informationen, aber auch für kriminelle Machenschaften. Die Beamten finden außerdem zwei Päckchen mit jeweils 100 Gramm Marihuana, weitere mit geringeren Mengen und eine Geldbörse mit über 2500 Euro in bar.
Ein 31-Jähriger gibt zu, dass dieses Zimmer ihm gehöre, er wird festgenommen und kommt in Untersuchungshaft. Was aber für ihn verhängnisvoll wird, ist der Baseballschläger der an der Wand neben der Eingangstür lehnt. Der Baseballschläger gilt juristisch als Waffe, wie die Anwälte des Angeklagten, Achim Ziegler und Uwe Rung, im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“erklärten. Ein juristisch sogenanntes „bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“
wird normalerweise mit einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren plus X bestraft.
Zum Vergleich: Ein Weingartener Drogenhändler, der 2016 mit 22 Kilogramm Marihuana erwischt wurde, bekam eine sechsjährige Haftstrafe (SZ berichtete).
Warum das Strafmaß unter fünf Jahren blieb, hat der Angeklagte vor allem seinem Geständnis zu verdanken, das er während der Verhandlung ablegte. Bevor die Beweisaufnahme erfolgte, kam es zu einem sogenannten „Verständigungsgespräch“zwischen den Verhandlungsparteien. Ein Verständigungsgespräch verkürzt einen Prozess erheblich. Zeugen müssen nun nicht gehört werden.
Voraussetzung dafür ist allerdings ein Geständnis des Angeklagten im Sinne der Anklage. Dann gibt die Kammer einen Rahmen vor, wie hoch das Strafmaß ausfallen könnte. Nachdem alle Parteien dem Verständigungsgespräch zugestimmt hatten, verkündete der Vorsitzende Richter Veiko Böhm den Strafrahmen: Zwischen vier Jahren und drei Monaten und vier Jahren und neun Monaten. Der 31-Jährige gab daraufhin die Tat in einer Erklärung seiner Anwälte zu.
Wie während des Verhandlungstags sichtbar wurde, konsumiert der 31-Jährige seit seinem 18. Lebensjahr Marihuana und Amphetamine. Alkohol spiele keine Rolle. Eigene Versuche, von den Drogen wegzukommen seien gescheitert. Auch nach einer Verurteilung wegen Drogenhandels im Jahr 2018 zu sieben Monaten und zwei Wochen – die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – wurde er wieder rückfällig.
Jetzt wolle er eine Therapie machen, wie der Angeklagte erklärte, um künftig ohne Drogen leben zu können. Die Voraussetzungen dafür seien laut Roswita Hietel-Weniger, Psychiatrische Gutachterin, die vor Gericht zu Wort kam, günstig. Sie schätzte eine Therapiezeit von mindestens eineinhalb Jahren als realistisch ein. Die Zeit in der Untersuchungshaft hat dem 31-Jährigen offensichtlich sehr zugesetzt. Er werde alles tun, um nicht mehr ins Gefängnis zu müssen, sagte er vor Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann der Angeklagte in Revision gehen.