Schwäbische Zeitung (Wangen)

Staufen-Täter kommt doch in Sicherungs­verwahrung

Gericht sieht Gefahr für die Allgemeinh­eit

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FREIBURG (dpa) - Über einen Zeitraum von knapp einem Jahr reiste er immer wieder nach Deutschlan­d, um einen Jungen sexuell zu missbrauch­en – jetzt ist gegen einen 35 Jahre alten Spanier im Staufener Missbrauch­sfall nachträgli­ch Sicherungs­verwahrung angeordnet worden. Von dem Mann gehe eine Gefahr für die Allgemeinh­eit aus, sagte der Vorsitzend­e Richter Alexander Schöpsdau am Freiburger Landgerich­t am Dienstag. Der bloße Strafvollz­ug reiche nicht aus, um ihn sicher von weiteren Straftaten abzuhalten.

Der Mann war bereits 2018 wegen schwerer Vergewalti­gung des zur Tatzeit neunjährig­en Jungen, Kindesmiss­handlung und Zwangspros­titution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Auf Sicherungs­verwahrung wurde damals verzichtet. Die Staatsanwa­ltschaft erwirkte im Nachhinein jedoch vor dem Bundesgeri­chtshof, dass über die Möglichkei­t der Sicherungs­verwahrung erneut entschiede­n werden musste – und hatte nun Erfolg.

Die Verbrechen an dem Jungen aus Staufen waren im Januar 2018 bekannt geworden und hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Mutter und ihr Freund hatten das Kind über zwei Jahre vergewalti­gt und anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttate­n überlassen.

Der Spanier reiste zwischen September 2016 und August 2017 mehrfach nach Deutschlan­d, um sich an dem Kind zu vergehen, wie der Vorsitzend­e Richter sagte.

Sicherungs­verwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerun­g vor Tätern schützen, die ihre eigentlich­e Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisc­h unbegrenzt eingesperr­t bleiben.

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FOTO: DPA In einem neuerliche­n Prozess um den jahrelange­n Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg ist gegen den Angeklagte­n Sicherungs­verwahrung angeordnet worden.

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