Staufen-Täter kommt doch in Sicherungsverwahrung
Gericht sieht Gefahr für die Allgemeinheit
FREIBURG (dpa) - Über einen Zeitraum von knapp einem Jahr reiste er immer wieder nach Deutschland, um einen Jungen sexuell zu missbrauchen – jetzt ist gegen einen 35 Jahre alten Spanier im Staufener Missbrauchsfall nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Von dem Mann gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau am Freiburger Landgericht am Dienstag. Der bloße Strafvollzug reiche nicht aus, um ihn sicher von weiteren Straftaten abzuhalten.
Der Mann war bereits 2018 wegen schwerer Vergewaltigung des zur Tatzeit neunjährigen Jungen, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Auf Sicherungsverwahrung wurde damals verzichtet. Die Staatsanwaltschaft erwirkte im Nachhinein jedoch vor dem Bundesgerichtshof, dass über die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung erneut entschieden werden musste – und hatte nun Erfolg.
Die Verbrechen an dem Jungen aus Staufen waren im Januar 2018 bekannt geworden und hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Mutter und ihr Freund hatten das Kind über zwei Jahre vergewaltigt und anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttaten überlassen.
Der Spanier reiste zwischen September 2016 und August 2017 mehrfach nach Deutschland, um sich an dem Kind zu vergehen, wie der Vorsitzende Richter sagte.
Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben.