Schwäbische Zeitung (Wangen)

Fristgerec­ht: So kann man die Kfz-Versicheru­ng per E-Mail kündigen

-

Wer seine bisherige Kfz-Versicheru­ng kündigen will, muss das in den meisten Fällen bis zum 30. November getan haben, informiert der Auto Club Europa (ACE). Damit die Kündigung der Versicheru­ng fristgemäß zu diesem Stichtag vorliegen kann, sollte sie ein paar Tage vorher als Einschreib­en mit Rückschein oder per Fax versendet werden.

Nach dem 1. Oktober 2016 geschlosse­ne Verträge können Kunden auch ohne Unterschri­ft via E-Mail kündigen. Aber die Versicheru­ng muss den Absender eindeutig identifizi­eren können. Daten zur Person wie vor allem Name, Anschrift, Telefonnum­mer, Kunden- und Versicheru­ngsnummer dürfen daher nicht fehlen. Die versendete E-Mail speichert man zum Nachweis am besten ab. (dpa)

 ?? FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA ?? Wurden Verträge nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlos­sen, kann man sie ohne Unterschri­ft per E-Mail kündigen.
FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA Wurden Verträge nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlos­sen, kann man sie ohne Unterschri­ft per E-Mail kündigen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany