Schwäbische Zeitung (Wangen)

Brandschad­en kann Mietverhäl­tnis beenden

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Wird eine Wohnung durch einen Brand zerstört, beendet das unter Umständen auch das Mietverhäl­tnis. Denn einem Vermieter ist nicht ohne weiteres zuzumuten, eine vollständi­g zerstörte Mietsache wieder aufzubauen, befand das Landgerich­t Berlin. Durch die Zerstörung kann der Vermieter vielmehr frei werden von seiner Pflicht zur Überlassun­g der Wohnung, wie die Zeitschrif­t „Das Grundeigen­tum“des Eigentümer­verbandes Haus & Grund Berlin berichtet. In dem verhandelt­en Fall war die Wohnung im dritten Stock eines Mehrfamili­enhauses infolge eines Dachstuhlb­randes unbewohnba­r. Sämtliche nichttrage­nden Wände im Haus mit Ausnahme der Außenwände und Teile der Decken mussten nach dem Brand entfernt werden. Das Haus wurde dann saniert und Wohnungen mit einem anderen Grundriss wieder aufgebaut und an Dritte vermietet. Die ehemaligen Mieter klagten auf Fortbestan­d des Mietverhäl­tnisses. Ohne Erfolg: Das Mietverhäl­tnis sei durch den Brand beendet worden, ohne dass es dafür einer besonderen Kündigung bedürfe, entschiede­n die Richter. Denn die Leistung sei in diesem Fall wegen Unmöglichk­eit ausgeschlo­ssen. Daher treffe den Vermieter auch keine Pflicht zum Wiederaufb­au, denn er sei von seiner Pflicht der Gebrauchsü­berlassung frei. Maßgeblich für die Bewertung ist die Frage, ob die Beschädigu­ng der Mietsache wirtschaft­lich einer vollständi­gen Zerstörung gleichkomm­e, was hier der Fall sei. (dpa)

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FOTO: JULIAN STRATENSCH­ULTE/DPA Zerstört ein Feuer eine Wohnung komplett, kann das Folgen für den Mietvertra­g haben.

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