Worauf die Argenbühler Wähler achten müssen
Bürger- und Standesamt informiert über Wahllokale, Corona-regelungen und Wahlscheine
(sz) - Das Bürger- und Standesamt Argenbühl gibt Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts unter Pandemie-bedingungen. Demnach soll die Wählerinnen und Wähler beachten, dass in den Dörfern Christazhofen, Eglofs und Eisenharz aufgrund der Corona-pandemie die Wahllokale in die Turnhallen verlegt wurden. Die genaue Anschrift des jeweiligen Wahllokals finden sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte.
In den Wahllokalen muss gemäß der Corona-verordnung eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden. Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske gemäß Satz 1 aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
Zu anderen Personen sei laut des Presseschreibens ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Es wird empfohlen, seinen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist unter anderem Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen und bei denen eine Absonderungspflicht nach der Coronaverordnung
besteht, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacksoder Geruchssinns, aufweisen, heißt es weiter.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Ausschließlich für diese Fälle kann am Samstag, 13. März, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr im Rathaus Eisenharz, Telefonnummer 07566 / 940219, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Das Bürger- und Standesamt Argenbühl weist zudem erneut darauf hin, dass der rote Briefumschlag, der den verschlossenen blauen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein enthält, so rechtzeitig abgegeben oder zur Post gebracht werden muss, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung in Eisenharz eingeht.
Wenn wegen einer plötzlichen Erkrankung oder Quarantäne der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, könne zudem ein Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr im Rathaus Eisenharz beantragt werden, so die Mitteilung abschließend. unter
Alle Berichte zur Landtagswahl finden sich in einem Online-dossier