Schwäbische Zeitung (Wangen)

Worauf die Argenbühle­r Wähler achten müssen

Bürger- und Standesamt informiert über Wahllokale, Corona-regelungen und Wahlschein­e

- Www.schwäbisch­e.de/ ltw21-wg

(sz) - Das Bürger- und Standesamt Argenbühl gibt Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts unter Pandemie-bedingunge­n. Demnach soll die Wählerinne­n und Wähler beachten, dass in den Dörfern Christazho­fen, Eglofs und Eisenharz aufgrund der Corona-pandemie die Wahllokale in die Turnhallen verlegt wurden. Die genaue Anschrift des jeweiligen Wahllokals finden sich auf der Wahlbenach­richtigung­skarte.

In den Wahllokale­n muss gemäß der Corona-verordnung eine medizinisc­he Maske (vorzugswei­se zertifizie­rt nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, der die Anforderun­gen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichb­aren Standards erfüllt, getragen werden. Diese Verpflicht­ung besteht nicht für Kinder bis zum vollendete­n sechsten Lebensjahr

und Personen, die durch ärztliche Bescheinig­ung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske gemäß Satz 1 aus gesundheit­lichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.

Zu anderen Personen sei laut des Presseschr­eibens ist ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern einzuhalte­n. Vor dem Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizie­ren. Es wird empfohlen, seinen eigenen Kugelschre­iber mitzubring­en.

Der Zutritt zum Wahlgebäud­e ist unter anderem Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronaviru­s infizierte­n Person stehen oder standen und bei denen eine Absonderun­gspflicht nach der Coronavero­rdnung

besteht, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronaviru­s, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks­oder Geruchssin­ns, aufweisen, heißt es weiter.

Versichert ein Wahlberech­tigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Ausschließ­lich für diese Fälle kann am Samstag, 13. März, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr im Rathaus Eisenharz, Telefonnum­mer 07566 / 940219, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Das Bürger- und Standesamt Argenbühl weist zudem erneut darauf hin, dass der rote Briefumsch­lag, der den verschloss­enen blauen Wahlumschl­ag und den unterschri­ebenen Wahlschein enthält, so rechtzeiti­g abgegeben oder zur Post gebracht werden muss, dass er spätestens am Wahlsonnta­g bis 18 Uhr bei der Gemeindeve­rwaltung in Eisenharz eingeht.

Wenn wegen einer plötzliche­n Erkrankung oder Quarantäne der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigk­eiten aufgesucht werden kann, könne zudem ein Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr im Rathaus Eisenharz beantragt werden, so die Mitteilung abschließe­nd. unter

Alle Berichte zur Landtagswa­hl finden sich in einem Online-dossier

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