Schwäbische Zeitung (Wangen)

Firma Neff geht nicht nach Weißensber­g

Bauausschu­ss lehnt Bauantrag in Teilen ab, da auch der Außenberei­ch betroffen ist

- Von Ulrich Stock

- Es war im wahrsten Sinne des Wortes eine zwiespälti­ge Angelegenh­eit, über welche die sechs Gemeinderä­te und der Bürgermeis­ter in der jüngsten Sitzung des Bauausschu­sses zu entscheide­n hatten. Auf der einen Seite der Plan des Antragstel­lers, der Firma Uwe Neff Tief-, Straßen- und Wegebau (Wangen), in eine vorhandene Halle Büroräume einzubauen – was die Ausschussm­itglieder als genehmigun­gsfähig erachteten. Auf der anderen Seite aber auch der Wunsch der Baufirma, im Freigeländ­e Lager- und Parkierung­sflächen zu schaffen, verbunden mit der Errichtung von Lagerboxen für Schüttmate­rial und Regallager. Hierfür wurde die Zustimmung verweigert, weil sich der Großteil dieser Fläche bauplanung­srechtlich im sogenannte­n Außenberei­ch befindet. Der einstimmig­e Beschluss enthielt somit ein Ja und ein Nein.

Geplant war das Bauvorhabe­n auf einer Fläche im Stiftsholz, die sich nahe des Bahnüberga­ngs Sigmarszel­l gegenüber vom Edelweiß-gewerbepar­k befindet. Früher war dort ein Betrieb der österreich­ischen Firma Kremsmülle­r beheimatet. Jetziger Eigentümer ist die Grundwert Bayern Gmbh von Jörg Bauer, die im vorhandene­n Bürogebäud­e untergebra­cht ist. Von ihr wollte die Wangener Baufirma die benachbart­e Lagerhalle und das sich westlich angliedern­de Freigeländ­e pachten. Doch diese Pläne sind nach dem Negativbes­chluss nun ad acta gelegt, wie Firmenchef Uwe Neff im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“bestätigte.

„Wir hatten beabsichti­gt, mit der ganzen Firma und allen 28 Angestellt­en nach Weißensber­g überzusied­eln, sprich den Betriebssi­tz von Wangen nach Weißensber­g zu verlagern“, erklärte Neff. Man habe „geplant,

die Halle samt Freifläche zu pachten, verbunden mit der Option auf einen späteren Kauf derselben“. Nachdem nun aber der größte Teil des Außengelän­des nicht genutzt werden könne, nehme man jetzt Abstand von den Plänen, so Neff weiter. Wörtlich sagte er: „Ohne die Freifläche­n ist das für uns wirtschaft­lich nicht darstellba­r – daher werden wir nicht umziehen.“

Der sogenannte „Antrag auf Vorbeschei­d“ist noch kein Bauantrag, sondern lediglich eine Bauvoranfr­age. Das heißt, mit dem Antrag soll die „bauplanung­srechtlich­e Zulässigke­it“einer geplanten Baumaßnahm­e geprüft werden. Im konkreten Fall besteht die Problemati­k des Bauvorhabe­ns darin, dass bauplanung­srechtlich zwei unterschie­dliche Flächen zu berücksich­tigen sind: zum einen der „Innenberei­ch“mit der bestehende­n Lagerhalle, in die Büroräume, aber auch Betriebsrä­ume für eine Schreinere­i, eingebaut werden sollten. Dieses Vorhaben ist nach § 34 BAUGB (Baugesetzb­uch) zu beurteilen und auch genehmigun­gsfähig, da der Flächennut­zungsplan der Gemeinde Weißensber­g die betroffene­n Flächen als „gewerblich­e Bauflächen“ausweist.

Anders verhält es sich beim „Außenberei­ch“, auf den § 35 BAUGB anzuwenden ist. Danach kann zwar die bauliche Erweiterun­g eines Gewerbebet­riebs genehmigt werden, „wenn die Erweiterun­g im Verhältnis zum vorhandene­n Gebäude und Betrieb angemessen“ist. Im Fall des geplanten Außenlager­s mit Errichtung von Lagerboxen für Schüttmate­rial und Regallager betrachtet die Obere Baubehörde im Landratsam­t diese Voraussetz­ung allerdings als nicht gegeben. Wörtlich heißt es in deren Beurteilun­g: „Die geplante Errichtung des Außenlager­s im hinteren Teil ist nicht mehr als angemessen­e Erweiterun­g anzusehen, da dadurch komplett in den Außenberei­ch hineingega­ngen wird.“

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GRAFIK: VG SIGMARSZEL­L/REPRO: STOCK Der Übersichts­plan zeigt im unteren Teil das Plangebiet Stiftsholz mit Innen- und Außenberei­ch, oben ist der Gewerbepar­k Edelweiß zu sehen.

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