Firma Neff geht nicht nach Weißensberg
Bauausschuss lehnt Bauantrag in Teilen ab, da auch der Außenbereich betroffen ist
- Es war im wahrsten Sinne des Wortes eine zwiespältige Angelegenheit, über welche die sechs Gemeinderäte und der Bürgermeister in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses zu entscheiden hatten. Auf der einen Seite der Plan des Antragstellers, der Firma Uwe Neff Tief-, Straßen- und Wegebau (Wangen), in eine vorhandene Halle Büroräume einzubauen – was die Ausschussmitglieder als genehmigungsfähig erachteten. Auf der anderen Seite aber auch der Wunsch der Baufirma, im Freigelände Lager- und Parkierungsflächen zu schaffen, verbunden mit der Errichtung von Lagerboxen für Schüttmaterial und Regallager. Hierfür wurde die Zustimmung verweigert, weil sich der Großteil dieser Fläche bauplanungsrechtlich im sogenannten Außenbereich befindet. Der einstimmige Beschluss enthielt somit ein Ja und ein Nein.
Geplant war das Bauvorhaben auf einer Fläche im Stiftsholz, die sich nahe des Bahnübergangs Sigmarszell gegenüber vom Edelweiß-gewerbepark befindet. Früher war dort ein Betrieb der österreichischen Firma Kremsmüller beheimatet. Jetziger Eigentümer ist die Grundwert Bayern Gmbh von Jörg Bauer, die im vorhandenen Bürogebäude untergebracht ist. Von ihr wollte die Wangener Baufirma die benachbarte Lagerhalle und das sich westlich angliedernde Freigelände pachten. Doch diese Pläne sind nach dem Negativbeschluss nun ad acta gelegt, wie Firmenchef Uwe Neff im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“bestätigte.
„Wir hatten beabsichtigt, mit der ganzen Firma und allen 28 Angestellten nach Weißensberg überzusiedeln, sprich den Betriebssitz von Wangen nach Weißensberg zu verlagern“, erklärte Neff. Man habe „geplant,
die Halle samt Freifläche zu pachten, verbunden mit der Option auf einen späteren Kauf derselben“. Nachdem nun aber der größte Teil des Außengeländes nicht genutzt werden könne, nehme man jetzt Abstand von den Plänen, so Neff weiter. Wörtlich sagte er: „Ohne die Freiflächen ist das für uns wirtschaftlich nicht darstellbar – daher werden wir nicht umziehen.“
Der sogenannte „Antrag auf Vorbescheid“ist noch kein Bauantrag, sondern lediglich eine Bauvoranfrage. Das heißt, mit dem Antrag soll die „bauplanungsrechtliche Zulässigkeit“einer geplanten Baumaßnahme geprüft werden. Im konkreten Fall besteht die Problematik des Bauvorhabens darin, dass bauplanungsrechtlich zwei unterschiedliche Flächen zu berücksichtigen sind: zum einen der „Innenbereich“mit der bestehenden Lagerhalle, in die Büroräume, aber auch Betriebsräume für eine Schreinerei, eingebaut werden sollten. Dieses Vorhaben ist nach § 34 BAUGB (Baugesetzbuch) zu beurteilen und auch genehmigungsfähig, da der Flächennutzungsplan der Gemeinde Weißensberg die betroffenen Flächen als „gewerbliche Bauflächen“ausweist.
Anders verhält es sich beim „Außenbereich“, auf den § 35 BAUGB anzuwenden ist. Danach kann zwar die bauliche Erweiterung eines Gewerbebetriebs genehmigt werden, „wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen“ist. Im Fall des geplanten Außenlagers mit Errichtung von Lagerboxen für Schüttmaterial und Regallager betrachtet die Obere Baubehörde im Landratsamt diese Voraussetzung allerdings als nicht gegeben. Wörtlich heißt es in deren Beurteilung: „Die geplante Errichtung des Außenlagers im hinteren Teil ist nicht mehr als angemessene Erweiterung anzusehen, da dadurch komplett in den Außenbereich hineingegangen wird.“